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Vertragsrecht · Leer & Rhauderfehn
Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung.
Sie möchten einen Vertrag prüfen lassen, klare Bedingungen vereinbaren oder Ihre Rechte aus einem bestehenden Vertrag durchsetzen? Unsere Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Leer und Rhauderfehn beraten Privatpersonen und Unternehmen. Wir erklären Ihre Verpflichtungen, prüfen Risiken und entwickeln mit Ihnen die nächsten Schritte.
Persönlich an Ihrer Seite
Vertrag prüfen lassen
Nennen Sie uns Ihr Anliegen und laufende Fristen. Wir klären die nächsten Schritte und die benötigten Unterlagen.
01
Vertrag prüfen lassen: erst verstehen, dann entscheiden
Sie sollen einen Vertrag unterschreiben, erhalten einen umfangreichen Entwurf oder stoßen nach dem Abschluss auf eine überraschende Klausel? Eine Vertragsprüfung beginnt mit dem Gesamtbild: Was soll vereinbart werden, welches Risiko tragen Sie und welche Unterlagen gehören dazu?
Wir prüfen Kauf-, Werk-, Dienstleistungs- und Kooperationsverträge einschließlich Anlagen und einbezogener Bedingungen. Dabei erläutern wir unklare Formulierungen, bewerten nachteilige Regelungen und benennen mögliche Änderungen. Sie erhalten eine Grundlage für Ihre Entscheidung und die weitere Verhandlung.
02
Verträge gestalten, die Ihre Absprachen abbilden
Eine gute Vereinbarung regelt nicht nur den Normalfall. Sie sollte auch beantworten, was bei Verzögerungen, Leistungsänderungen, zusätzlichen Kosten oder einer vorzeitigen Beendigung geschieht. Dafür müssen wirtschaftliche Ziele und rechtliche Gestaltung zusammenpassen.
Wir entwickeln Vertragsentwürfe und überarbeiten bestehende Vereinbarungen. Im Mittelpunkt stehen Leistungsumfang, Preis und Fälligkeit, Laufzeit, Kündigung, Abnahme, Gewährleistung und Haftung. Welche Regelungen sinnvoll sind, hängt vom Vertragstyp und Ihrer Rolle ab. Bei unternehmerischen Fragen ergänzen unsere Informationen zum Wirtschaftsrecht und zum Handels- und Gesellschaftsrecht die Beratung.
03
AGB: zum Geschäftsmodell passende Bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen zum konkreten Angebot und zu den Vertragspartnern passen. Ob Sie an Verbraucher oder an Unternehmen verkaufen, kann für die Gestaltung einen erheblichen Unterschied machen. Ein Muster aus dem Internet beantwortet diese Fragen nicht automatisch.
Wir erstellen, prüfen und aktualisieren AGB sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Dabei betrachten wir Einbeziehung, Verständlichkeit und die gesetzlichen Grenzen einzelner Klauseln. Eine unwirksame Bestimmung macht nicht automatisch den gesamten Vertrag unwirksam. Welche Regelung stattdessen gilt und welche Folgen entstehen, muss im Zusammenhang geprüft werden.
04
Wenn die vereinbarte Leistung ausbleibt
Die gekaufte Sache ist mangelhaft, eine Dienstleistung bleibt aus oder die Gegenseite verlangt eine unerwartete Nachzahlung. Jetzt kommt es darauf an, was vereinbart und tatsächlich geleistet wurde. Bewahren Sie Vertrag, Nachrichten, Rechnungen und Nachweise über Mängel oder Verzögerungen auf.
Wir prüfen Ansprüche auf Erfüllung, Nacherfüllung, Zahlung oder Schadensersatz und wehren unberechtigte Forderungen ab. Bevor Sie selbst zurücktreten oder Zahlungen einstellen, sollten Voraussetzungen und mögliche Folgen geklärt sein. Je nach Fall können eine Fristsetzung oder weitere Schritte erforderlich sein. Zu besonderen Vertragsfragen finden Sie vertiefende Informationen zum Bauvertrag und zur VOB/B sowie zu Autokauf und Leasing.
05
Widerruf, Rücktritt oder Kündigung: den richtigen Weg wählen
Wer einen Vertrag beenden möchte, sollte zunächst klären, auf welcher Grundlage das möglich ist. Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und Kündigung haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen. Die Bezeichnung einer Erklärung allein ersetzt diese Prüfung nicht.
Ein allgemeines Recht, jeden unterschriebenen Vertrag ohne Grund zu widerrufen, gibt es nicht. Wir prüfen, ob ein gesetzliches oder vertragliches Recht besteht, welche Frist gilt und wie eine Erklärung zugehen muss. Auch Rückzahlungen, bereits erbrachte Leistungen und mögliche Gegenansprüche gehören zur Einschätzung. Nennen Sie uns deshalb möglichst früh das Abschlussdatum und alle erhaltenen Belehrungen oder Kündigungsschreiben.
06
Windenergie und Repowering: langfristige Bindungen sorgfältig prüfen
Nutzungs-, Gestattungs- und Pachtverträge für Windenergieanlagen können Grundstücke über viele Jahre binden. Für Eigentümer und Projektbeteiligte zählt daher nicht allein die angebotene Vergütung. Ebenso wichtig ist, welche Flächen und Rechte betroffen sind und welche Entwicklung der Vertrag künftig zulässt.
Wir prüfen Vertragsentwürfe zu Windenergie und Repowering insbesondere auf Laufzeit, Verlängerungsoptionen, Entgeltanpassungen, Zuwegung, Leitungen, Betreiberwechsel und grundbuchliche Sicherungen. Auch Rückbau, Sicherheitsleistungen und die Zuordnung von Kosten sollten nachvollziehbar geregelt sein. Legen Sie uns dazu den vollständigen Entwurf mit Lageplänen, Anlagen und ergänzenden Absprachen vor.
07
Vertragsrecht in Leer und Rhauderfehn: so beginnt die Beratung
Unsere Rechtsanwälte beraten Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen aus Leer, Rhauderfehn und ganz Ostfriesland. Sie erreichen uns in Leer, Hafenstraße 6c, und in Rhauderfehn, Untenende 9. Digitale Besprechungen und die Übermittlung von Unterlagen stimmen wir bei Bedarf mit Ihnen ab.
Für eine Vertragsprüfung benötigen wir den vollständigen Text einschließlich Anlagen, AGB und späterer Änderungen. Hilfreich sind außerdem Angebote, Bestellbestätigungen, Schriftwechsel und eine kurze Beschreibung Ihres Ziels. Teilen Sie uns mit, ob Sie bereits unterschrieben haben und ob Fristen laufen. Vor der Beauftragung besprechen wir den Prüfungsumfang und die Vergütung.
Persönliche Beratung
Ihre Ansprechpartner im Vertragsrecht
Wilfried Boelsen, Claudia Gebauer und Imke Freesemann unterstützen Sie bei Vertragsprüfung, Gestaltung und vertraglichen Auseinandersetzungen. Den passenden Ansprechpartner stimmen wir nach Ihrem Anliegen mit Ihnen ab.

Rechtsanwalt und Notar
Wilfried Boelsen
Prüfung und Gestaltung von Verträgen für private und geschäftliche Anliegen.
Vertragsprüfung · Gestaltung · Vertragskonflikte

Rechtsanwältin
Claudia Gebauer
Prüfung und Gestaltung von Verträgen für private und geschäftliche Anliegen.
Vertragsprüfung · Gestaltung · Vertragskonflikte

Rechtsanwältin
Imke Freesemann
Prüfung und Gestaltung von Verträgen für private und geschäftliche Anliegen.
Vertragsprüfung · Gestaltung · Vertragskonflikte
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Vertragsrecht
Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.
01
Wann sollte ich einen Vertrag anwaltlich prüfen lassen?
Möglichst vor der Unterschrift, insbesondere bei hohen Beträgen, langen Laufzeiten, persönlichen Sicherheiten oder schwer verständlichen Klauseln. Auch nach Vertragsschluss kann eine Prüfung helfen, Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten zu klären.
02
Prüfen Sie auch Verträge für Privatpersonen?
Ja. Wir beraten Privatpersonen ebenso wie Selbstständige und Unternehmen. Je nach Vertragstyp beziehen wir das passende Rechtsgebiet ein, beispielsweise beim Autokauf oder bei Bauleistungen.
03
Kann ich jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Nein. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn es sich aus dem Gesetz oder einer Vereinbarung ergibt. Ob es greift und wann eine Frist beginnt, hängt vom konkreten Abschluss und den weiteren Voraussetzungen ab.
04
Ist bei einer unwirksamen AGB-Klausel der ganze Vertrag hinfällig?
Nicht automatisch. Grundsätzlich bleibt der übrige Vertrag wirksam; an die Stelle unwirksamer Bedingungen können gesetzliche Regeln treten. Die Folgen müssen anhand des konkreten Vertrags geprüft werden.
05
Darf ich bei einem Mangel sofort vom Vertrag zurücktreten?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Fall müssen zunächst Nacherfüllung verlangt, eine angemessene Frist gesetzt und weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Eine vorschnelle Erklärung kann zusätzliche Streitfragen auslösen.
06
Beraten Sie zu Windenergie- und Repoweringverträgen?
Ja. Wir prüfen Nutzungs-, Gestattungs- und Pachtverträge und besprechen mit Ihnen insbesondere Laufzeiten, Vergütung, Rechte an Grundstücken, Betreiberwechsel sowie Regelungen zu Rückbau und Sicherheiten.
07
Welche Unterlagen und Angaben brauchen Sie für die Vertragsprüfung?
Den vollständigen Vertrag samt Anlagen, AGB, Änderungen und relevantem Schriftwechsel. Nennen Sie Ihre konkrete Frage, Ihr gewünschtes Ergebnis, den Stand der Unterschriften und sämtliche Fristen. Den Umfang der Prüfung und die Vergütung stimmen wir vorab ab.
Passende Vertiefung
Passende Beratung für Ihren Vertrag
01
Wirtschaftsrecht
Verträge und rechtliche Entscheidungen im unternehmerischen Alltag.
02
Bauvertrag und VOB/B
Besondere Regeln für Bauleistungen und Bauverträge prüfen.
03
Autokauf und Leasing
Mängel, Vertragsbedingungen und Ansprüche beim Fahrzeugkauf.
Vertragsberatung in Leer & Rhauderfehn
Bevor Sie sich binden: Schaffen wir Klarheit.
Ob vor der Unterschrift oder mitten im Streit: Schildern Sie uns Ihre Vertragsfrage. Wilfried Boelsen, Claudia Gebauer und Imke Freesemann besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Direkter Kontakt
Ihr Anliegen. Unser nächster Schritt.
Bitte nennen Sie bei Fristen oder einem Gerichtstermin das konkrete Datum. Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung.
Zum Nachlesen
Ausgewählte Gesetze und Fachinformationen zum Thema.
Inhaltskontrolle von AGB – § 307 BGB
Amtliche Gesetzesfassung · externe Quelle
Rücktritt bei Leistungsstörungen – § 323 BGB
Amtliche Gesetzesfassung · externe Quelle
Widerruf bei Verbraucherverträgen – § 355 BGB
Amtliche Gesetzesfassung · externe QuelleVerträge, AGB und GewährleistungDie IHK München erläutert typische Fragen bei Abschluss und Abwicklung von Verträgen.