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Notarielle Tätigkeiten · Leer & Rhauderfehn
Praxiskauf und Praxisübergabe.
Eine Praxis zu übergeben bedeutet, berufliche Verantwortung und wirtschaftliche Werte neu zu ordnen. Wir begleiten die notarielle Gestaltung, soweit sie für Ihre Übertragung erforderlich ist, und stimmen die Urkunden mit den weiteren beteiligten Beratern ab.
Gut vorbereitet
Notartermin vorbereiten.
Sprechen Sie mit uns über die benötigten Unterlagen. Den Termin stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
01
Was bei einer Praxisübergabe übertragen wird
Eine Praxisübergabe kann Inventar, Geschäftswert, Verträge, Räume und gegebenenfalls Gesellschaftsanteile oder Grundbesitz umfassen. Welche Positionen der Käufer tatsächlich erhält, muss der Vertrag eindeutig bestimmen. Zwischen dem Kauf einzelner Praxiswerte und dem Erwerb einer Gesellschaftsbeteiligung bestehen wichtige Unterschiede.
Nicht jeder Praxiskauf ist automatisch beurkundungsbedürftig. Notarielle Form kann insbesondere bei GmbH-Anteilen, Grundstücksübertragungen oder weiteren gesetzlich erfassten Gestaltungen erforderlich sein. Wir prüfen den konkreten Übertragungsweg und den Zusammenhang der Vereinbarungen.
02
Zulassung, Räume und Patientendaten
Berufsrechtliche Zulassungen und eine vertragsärztliche Nachbesetzung werden nicht allein durch den Kaufvertrag übertragen. Erforderliche Entscheidungen und deren Zeitplan müssen vorab mit den zuständigen Stellen geklärt werden. Der Vertrag kann den Übergang an entsprechende Voraussetzungen knüpfen.
Auch Mietvertrag, Geräte-Leasing und andere Verträge gehen bei einem Kauf einzelner Praxiswerte nicht ohne Weiteres mit über. Zustimmungen und Anschlussvereinbarungen sollten rechtzeitig vorliegen.
Patientenakten dürfen nicht einfach wie gewöhnliches Inventar weitergegeben werden. Schweigepflicht, Datenschutz, Aufbewahrung und ein zulässiger späterer Zugriff müssen in einem passenden Konzept geregelt sein. Eine pauschale Klausel, nach der der Käufer sämtliche Patientenunterlagen erhält, genügt dafür nicht.
03
Personal, Kaufpreis und Übergabe gestalten
Bei einem Betriebsübergang können Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf den Erwerber übergehen. Unterrichtungs- und Widerspruchsrechte sowie bestehende Verpflichtungen sind zu berücksichtigen. Der Kaufvertrag kann diese gesetzlichen Rechte nicht beliebig ausschließen.
Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, Inventarliste, Übergabetag, Forderungen und Verbindlichkeiten sollten gemeinsam abgestimmt werden. Auch eine Übergangsmitarbeit des Verkäufers oder ein zulässiges Wettbewerbsverbot kann zu regeln sein. Die wirtschaftliche Bewertung und steuerliche Gestaltung gehören frühzeitig in die Beratung.
Für den Entwurf helfen Gesellschafts- und Mietverträge, Inventar- und Personalübersichten, Angaben zu Zulassungen und die bereits abgestimmten Eckpunkte. Wir koordinieren die notarielle Gestaltung mit den jeweils erforderlichen Fachberatern.
04
Praxiskauf: Ihre Vorbereitung in Leer und Rhauderfehn
Für Ihr Anliegen können Sie sich an Notar Immo Radtke, LL.M., mit Amtssitz in Rhauderfehn, Untenende 9, oder Notar Wilfried Boelsen mit Amtssitz in Leer, Hafenstraße 6c, wenden. Beide Notare betreuen die Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Teilen Sie uns vorhandene Fristen und bereits abgestimmte Termine bitte frühzeitig mit.
Für das erste Gespräch sind insbesondere hilfreich:
- Beteiligte und bestehende Gesellschaftsstruktur
- Vertragsunterlagen und Angaben zu Grundbesitz
- Kaufpreis, Stichtag und erforderliche Zustimmungen
Ihre Ansprechpartner
Ihre Notare. Zwei Amtssitze.
Immo Radtke, LL.M., ist Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn. Wilfried Boelsen ist Notar mit Amtssitz in Leer. Die notarielle Tätigkeit erfolgt unabhängig und unparteiisch.

Notar · Amtssitz Rhauderfehn
Immo Radtke, LL.M.
Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Rhauderfehn. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.
Untenende 9 · 26817 Rhauderfehn

Notar · Amtssitz Leer
Wilfried Boelsen
Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Leer. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.
Hafenstraße 6c · 26789 Leer
Häufige Fragen
Häufige Fragen: Praxiskauf
Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.
01
Muss jeder Praxiskauf notariell beurkundet werden?
Nein. Die Form richtet sich nach der konkreten Gestaltung. Bei der Übertragung von GmbH-Anteilen oder Grundbesitz ist notarielle Form erforderlich. Verbundene Vereinbarungen müssen dabei im Zusammenhang geprüft werden.
02
Erhält der Käufer automatisch meine Zulassung?
Nein. Berufsrechtliche und vertragsärztliche Entscheidungen folgen eigenen Regeln. Der Vertrag muss mit deren Voraussetzungen und Zeitplan abgestimmt werden; die Beurkundung ersetzt die behördliche oder berufsrechtliche Entscheidung nicht.
03
Können Patientenakten einfach mitverkauft werden?
Eine unbeschränkte Weitergabe ist nicht zulässig. Schweigepflicht und Datenschutz erfordern ein passendes Aufbewahrungs- und Zugriffskonzept. Welche Einwilligungen und organisatorischen Schritte benötigt werden, muss konkret geklärt werden.
04
Was passiert mit den Arbeitsverträgen?
Liegt ein Betriebsübergang vor, greift grundsätzlich § 613a BGB. Arbeitsverhältnisse, Unterrichtung, mögliche Widersprüche und Haftung sind gesondert zu berücksichtigen. Eine alleinige Regelung zwischen Verkäufer und Käufer ersetzt die Rechte der Beschäftigten nicht.
Notariat in Leer & Rhauderfehn
Gut vorbereitet in Ihr notarielles Gespräch.
Kontaktieren Sie unser Notariat, um die Unterlagen für Ihr Vorhaben abzustimmen. Wir klären offene Punkte und bereiten die weiteren Schritte mit Ihnen vor.
Persönlich erreichbar
Notartermin vorbereiten.
Die Angaben dienen der Vorbereitung. Die Terminabstimmung und die rechtliche Gestaltung erfolgen persönlich.
Vertiefende Informationen
Passende Informationen zu Ihrem Vorhaben
01
Anteilsübertragung
GmbH-Anteile übertragen und Beteiligungsverhältnisse regeln.
02
Umwandlung
Formwechsel, Verschmelzung und weitere Strukturänderungen vorbereiten.
03
Handels- und Gesellschaftsrecht
Weitere Informationen und die passende Beratung zu Handels- und Gesellschaftsrecht.
Zum Nachlesen
Ausgewählte Gesetze und Fachinformationen zum Thema.
§ 203 StGB – Berufliche Schweigepflicht
Gesetzliche Grundlage · externe Quelle
§ 613a BGB – Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang
Gesetzliche Grundlage · externe Quelle
§ 15 GmbHG – Geschäftsanteile
Gesetzliche Grundlage · externe QuelleUnternehmen gründen und gestaltenDie Bundesnotarkammer erklärt Gründung, Registeranmeldungen, Anteilsübertragung und Nachfolge.