Bau- und Architektenrecht
Für viele der Beteiligten stellt das umfangreiche
Regelungswerk ein “Buch mit sieben Siegeln” dar.
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Das Bau- und Architektenrecht regelt ganz komplex und in vielen Sondervorschriften auch außerhalb des BGB die Rechtsbeziehungen zwischen dem privaten “Häuslebauer” und seinem Bauunternehmer, zwischen Bauhauptunternehmern und den Subunternehmern, zwischen dem Bauträger und allen am Bau Beteiligten, zwischen dem Bauherren und seinem Architekten, zwischen diesem und dem Bauunternehmer, zwischen allen vorgenannten und den sonstigen Planern wie Sonderfachleuten, Vermessungsingenieuren und den öffentlichen Baugenehmigungsbehörden etc., etc. Für viele der Beteiligten stellt das umfangreiche Regelungswerk ein “Buch mit sieben Siegeln” dar. Herr Rechtsanwalt Boelsen hat sich genau auf diese massiven Verstrickungen spezialisiert und steht als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowohl den privaten Bauherren bzw. Auftraggebern als auch Bauunternehmen und Architekten auf Wunsch mit kompetentem rechtlichem Rat zur Seite. Auch bei Vergabe- bzw. Ausschreibungsproblemen ist Herr Boelsen der richtige Ansprechpartner. Gerade das Vergabe- bzw. Ausschreibungsrecht birgt viele Einflussnahmemöglichkeiten des Bieters, die oftmals gar nicht ausreichend bekannt sind. Außerordentlich kurze Fristen und oftmals rechtswidrige Ausschreibungsanforderungen machen die Angebotsabgabe zu einem “Glücksspiel”.