Bau- und Architektenrecht

Bau- und Architektenrecht

Für viele der Beteiligten stellt das umfangreiche

Regelungswerk ein “Buch mit sieben Siegeln” dar.

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Das Bau- und Architektenrecht regelt ganz komplex und in vielen Sondervorschriften auch außerhalb des BGB die Rechtsbeziehungen zwischen dem privaten “Häuslebauer” und seinem Bauunternehmer, zwischen Bauhauptunternehmern und den Subunternehmern, zwischen dem Bauträger und allen am Bau Beteiligten, zwischen dem Bauherren und seinem Architekten, zwischen diesem und dem Bauunternehmer, zwischen allen vorgenannten und den sonstigen Planern wie Sonderfachleuten, Vermessungsingenieuren und den öffentlichen Baugenehmigungsbehörden etc., etc. Für viele der Beteiligten stellt das umfangreiche Regelungswerk ein “Buch mit sieben Siegeln” dar. Herr Rechtsanwalt Boelsen hat sich genau auf diese massiven Verstrickungen spezialisiert und steht als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowohl den privaten Bauherren bzw. Auftraggebern als auch Bauunternehmen und Architekten auf Wunsch mit kompetentem rechtlichem Rat zur Seite. Auch bei Vergabe- bzw. Ausschreibungsproblemen ist Herr Boelsen der richtige Ansprechpartner. Gerade das Vergabe- bzw. Ausschreibungsrecht birgt viele Einflussnahmemöglichkeiten des Bieters, die oftmals gar nicht ausreichend bekannt sind. Außerordentlich kurze Fristen und oftmals rechtswidrige Ausschreibungsanforderungen machen die Angebotsabgabe zu einem “Glücksspiel”.

Kerngebiete

Privates Baurecht, Bauvertragsrecht
BGB-Bauvertrag, VOB, VOL,  Preisstreitigkeiten, Bauzeitverzögerungen, Nachträge, Sonderaufträge,  Baumängel, Planungsmängel, Kündigung von Bauverträgen bei Großkomplexen, dem privaten Hausbau und auch bei Teilbeauftragungen wie z.B. Fliesenlegearbeiten, Pflasterungen, Wintergartenbau etc.
Öffentliches Vorhaben- und Baurecht
Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Straßenbau-, Erschließungsvorhaben, Baugenehmigungen, Bau- und Grundstücksnutzungen, Bauordnungsrecht
Schlichtung
Schlichtung, Mediation bei Streitigkeiten zwischen Bauvertragsparteien
Architektenrecht, Architektenhaftung und -honorarrecht (HOAI)
   
Vergaberecht
Privates und öffentliches Ausschreibungs- bzw. Vergaberecht sowohl bundes- als auch europaweit
Wichtig ist nicht nur die rechtliche Beratung, sondern auch die kosten- und prozesssparende Unterstützung bei auftretenden Differenzen. Gerichtsverfahren enden oft nach monate- bis jahrelanger Dauer und teuren Gerichtsgutachten mit Vergleichen, die für keine der Parteien befriedigend sind. Oftmals lassen sich derartige Verläufe durch Gespräche vor Ort “auf dem Bau” unter Beiziehung aller Beteiligten sehr viel kostengünstiger und befriedigender klären, bevor “das Kind in den Brunnen gefallen” ist. Herr Boelsen steht auch an Ort und Stelle gerne zur Verfügung, auch weil die Bewertung vom Schreibtisch aus schwierig ist – damit gestörte Bauabläufe zeitnah begradigt werden können! Vermeiden Sie durch rechtzeitige kompetente Beratung unnötige Folgekosten und langwierigen Ärger.