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Notarielle Tätigkeiten · Leer & Rhauderfehn

GmbH und UG gründen.

Aus einer Geschäftsidee soll eine Gesellschaft werden. Wir bereiten die notarielle Gründung vor, erläutern die Satzung und begleiten die Anmeldung zum Handelsregister. Ihre Beteiligungsverhältnisse und die geplante Zusammenarbeit bilden dafür den Ausgangspunkt.

Gut vorbereitet

Notartermin vorbereiten.

Über das Formular können Sie die Angaben für die Vorbereitung übermitteln. Den Termin stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.

Oder sprechen Sie direkt mit uns:

Rhauderfehn
04952 93990

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Gesellschafter und Geschäftsführung festlegen

Vor dem Entwurf klären wir Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Beteiligungen und Geschäftsführung. Auch die Vertretung der Gesellschaft muss zu Ihrem Vorhaben passen. Bei Holdingstrukturen, Sachgründungen oder der Einbringung eines bestehenden Unternehmens sollten steuerliche Fragen vorab mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

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GmbH oder UG: Welches Kapital wird benötigt?

GmbH: Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro. Bei einer reinen Bargründung müssen vor der Handelsregisteranmeldung mindestens 12.500 Euro und auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt sein. Die Verpflichtung zur restlichen Einzahlung bleibt bestehen.

UG (haftungsbeschränkt): Eine Gründung ist bereits mit einem Euro Stammkapital möglich. Das vereinbarte Kapital muss vor der Anmeldung vollständig in Geld eingezahlt werden; Sacheinlagen sind bei der Gründung ausgeschlossen. Entscheidend ist eine Kapitalausstattung, die den tatsächlichen Anlaufkosten entspricht.

Die UG muss grundsätzlich ein Viertel ihres Jahresüberschusses, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Diese Rücklage steht nicht zur freien Gewinnausschüttung zur Verfügung.

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Musterprotokoll oder individuelle Satzung?

Das gesetzliche Musterprotokoll verbindet Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste. Das vereinfachte Verfahren ist bei höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer möglich. Individuelle Ergänzungen sind dabei nicht vorgesehen.

Gerade bei mehreren Gesellschaftern ist eine individuelle Satzung häufig sinnvoller. Sie kann regeln, wie Entscheidungen getroffen werden, welche Zustimmung die Geschäftsführung benötigt und was bei Ausscheiden, Tod oder einem späteren Anteilsverkauf geschieht. Wir besprechen Ihre tatsächlichen Bedürfnisse und prüfen, welche Gestaltung dazu passt.

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Der Weg zur Eintragung

  1. Beurkundung: Die Gründungsunterlagen werden erläutert und unterzeichnet; die Geschäftsführung wird bestellt.
  2. Geschäftskonto und Kapital: Die Gesellschaft eröffnet ihr Konto. Die Gesellschafter zahlen die vereinbarten Einlagen entsprechend den Gründungsunterlagen ein.
  3. Einzahlungsunterlagen und Versicherung: Die Geschäftsführung gibt die erforderlichen Erklärungen zur Kapitalaufbringung und zur freien Verfügung über die Einlagen ab. Wir stimmen die benötigten Unterlagen mit Ihnen ab.
  4. Anmeldung und Eintragung: Wir reichen die Handelsregisteranmeldung elektronisch ein. Das Registergericht prüft die Unterlagen und trägt die Gesellschaft ein, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung und die Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister sind gesondert zu beachten. Je nach Vorhaben sind Schritte bereits vorher oder parallel erforderlich. Die Registereintragung ersetzt diese Meldungen nicht.

Registerrechnungen sorgfältig prüfen: Rund um Neueintragungen werden gefälschte Kostenrechnungen und irreführende Angebote für zusätzliche Verzeichnisse verschickt. Prüfen Sie Absender, Zahlungsempfänger und Verwendungszweck. Bei Zweifeln fragen Sie vor einer Zahlung bei uns oder dem zuständigen Gericht nach.

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Unternehmensgründung: Ihre Vorbereitung in Leer und Rhauderfehn

Für Ihr Anliegen können Sie sich an Notar Immo Radtke, LL.M., mit Amtssitz in Rhauderfehn, Untenende 9, oder Notar Wilfried Boelsen mit Amtssitz in Leer, Hafenstraße 6c, wenden. Beide Notare betreuen die Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Teilen Sie uns vorhandene Fristen und bereits abgestimmte Termine bitte frühzeitig mit.

Für das erste Gespräch sind insbesondere hilfreich:

  • Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand
  • Gesellschafter, Beteiligungen und Geschäftsführung
  • Stammkapital und gewünschte Satzungsregelungen

Ihre Ansprechpartner

Ihre Notare. Zwei Amtssitze.

Immo Radtke, LL.M., ist Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn. Wilfried Boelsen ist Notar mit Amtssitz in Leer. Die notarielle Tätigkeit erfolgt unabhängig und unparteiisch.

Immo Radtke, LL.M., Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn

Notar · Amtssitz Rhauderfehn

Immo Radtke, LL.M.

Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Rhauderfehn. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Untenende 9 · 26817 Rhauderfehn

Wilfried Boelsen, Notar mit Amtssitz in Leer

Notar · Amtssitz Leer

Wilfried Boelsen

Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Leer. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Hafenstraße 6c · 26789 Leer

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Unternehmensgründung

Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.

01

Sind GmbH und UG dieselbe Rechtsform?

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH mit besonderen Kapital- und Rücklagenregeln. Sie wird nicht allein dadurch zur GmbH, dass ihre Rücklage 25.000 Euro erreicht. Dafür sind insbesondere eine entsprechende Kapitalerhöhung und Registereintragung erforderlich.

02

Wann ist die Gründung abgeschlossen?

Die GmbH beziehungsweise UG entsteht als solche grundsätzlich erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister. Wer bereits vorher Verträge abschließen möchte, sollte die Besonderheiten der Vorgründungs- und Vorgesellschaft beachten. Insbesondere kann eine persönliche Haftung der Handelnden bestehen. Besprechen Sie geplante Geschäfte vor der Eintragung daher frühzeitig mit uns.

03

Was kostet die notarielle Tätigkeit?

Notar- und Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Maßgeblich sind insbesondere Geschäftswert, gewählte Gestaltung und erforderliche Tätigkeiten. Das Musterprotokoll kann Kosten sparen, bietet aber weniger Gestaltungsmöglichkeiten. Wir erläutern die voraussichtlichen Kosten Ihrer Gründung.

04

Ist das Formular eine Online-Terminbuchung?

Nein. Das Formular dient der Vorbereitung. Die Terminabstimmung erfolgt persönlich mit unserem Notariat.

Notariat in Leer & Rhauderfehn

Gut vorbereitet in Ihr notarielles Gespräch.

Nutzen Sie das Formular, um die Angaben zu Ihrem Vorhaben zu übermitteln. Wir klären offene Punkte und bereiten die weiteren Schritte mit Ihnen vor.

Persönlich erreichbar

Notartermin vorbereiten.

Die Angaben dienen der Vorbereitung. Die Terminabstimmung und die rechtliche Gestaltung erfolgen persönlich.

Vertiefende Informationen

Passende Informationen zu Ihrem Vorhaben

01

Handelsregister

Änderungen einer Gesellschaft zum Handelsregister anmelden.

02

Anteilsübertragung

GmbH-Anteile übertragen und Beteiligungsverhältnisse regeln.

03

eGbR

Die Anmeldung einer GbR zum Gesellschaftsregister vorbereiten.