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Betrug & Diebstahl · Leer & Rhauderfehn
Betrug und Diebstahl.
Eine offene Rechnung, ein Onlinegeschäft oder ein Vorfall im Geschäft kann zu strafrechtlichen Ermittlungen führen. Wir prüfen, was tatsächlich nachgewiesen werden muss und welche Unterlagen entlasten können. Beratung und Vertretung in Leer und Rhauderfehn.
Persönlich an Ihrer Seite
Strafrechtliche Beratung
Nennen Sie Aktenzeichen, laufende Fristen und Gerichtstermine. Bei einem Strafbefehl ist das Zustellungsdatum besonders wichtig.
01
Betrugsvorwurf: Mehr als ein gescheitertes Geschäft
Ein Vertrag wird nicht erfüllt, eine Zahlung bleibt aus oder eine gekaufte Ware kommt nicht an: Daraus kann ein Betrugsvorwurf entstehen. Eine zivilrechtliche Auseinandersetzung über Geld ist aber nicht automatisch eine Straftat. Für den strafrechtlichen Vorwurf müssen die einzelnen Voraussetzungen einschließlich des erforderlichen Vorsatzes geprüft werden.
Häufig ist entscheidend, welche Angaben zu welchem Zeitpunkt gemacht wurden und was die Beteiligten damals wussten. Spätere Zahlungsschwierigkeiten lassen nicht ohne Weiteres auf die ursprüngliche Absicht schließen. Umgekehrt kann eine äußere Vertragsgestaltung eine tatsächlich strafbare Täuschung nicht allein ausschließen. Der zeitliche Ablauf und die Belege stehen deshalb im Mittelpunkt.
Wir ordnen den vollständigen Schriftwechsel, Vertragsunterlagen und Zahlungsnachweise ein. Teilen Sie auch mit, ob parallel ein Mahnverfahren, eine Klage oder eine Rückforderung läuft. Die zivilrechtliche und die strafrechtliche Ebene sollten aufeinander abgestimmt werden.
02
Diebstahl: Besitz, Wegnahme und Absicht unterscheiden
Beim Diebstahlsvorwurf geht es insbesondere um die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache und die erforderliche Zueignungsabsicht. Ein Vorfall an einer Kasse oder ein Streit darüber, wem ein Gegenstand gehört, muss anhand der tatsächlichen Abläufe bewertet werden. Nicht jedes Missverständnis ist ein Diebstahl; ebenso wenig schließt ein späteres Zurückgeben jede Strafbarkeit aus.
Bei einem Ladendetektiv, Videoaufnahmen oder mehreren anwesenden Personen ist zu prüfen, wer welche Handlung tatsächlich wahrgenommen hat. Welche Ware wurde erfasst? Welche Bezahlvorgänge sind dokumentiert? Welche Erklärung wurde unmittelbar nach dem Vorfall aufgenommen? Wir betrachten die Unterlagen in ihrem Zusammenhang und nicht nur ein einzelnes belastendes Detail.
Falls eine Fangprämie, ein Hausverbot oder eine Schadenersatzforderung geltend gemacht wird, bringen Sie auch diese Unterlagen mit. Solche Folgen sind von der strafrechtlichen Beurteilung zu unterscheiden und werden nicht automatisch durch dieselbe Zahlung erledigt.
03
Digitale Geschäfte und Identitätsmissbrauch
Bei Onlinegeschäften können ein Benutzerkonto, eine Kontoverbindung oder eine Lieferadresse einen Ermittlungsansatz liefern. Daraus folgt nicht allein, wer eine bestimmte Handlung vorgenommen hat. Für die Prüfung können vollständige Nachrichten, Bestellverläufe, Versandnachweise und verfügbare Informationen über den Zugang zum Konto wichtig sein.
Wenn Sie einen Missbrauch Ihrer Identität oder Ihres Kontos vermuten, benötigen wir eine konkrete zeitliche Darstellung und vorhandene Belege. Pauschale Vermutungen reichen für eine belastbare Verteidigung nicht aus. Halten Sie fest, wann Sie welche Auffälligkeit bemerkt haben und welche Schritte bereits gegenüber Plattform, Bank oder Behörden erfolgt sind.
Verändern oder löschen Sie die vorhandenen Nachrichten nicht. Legen Sie eine geordnete Kopie an und bewahren Sie Originaldaten auf. Wir besprechen, welche Unterlagen in das Verfahren eingebracht werden sollten und welche weiteren Erkenntnisse zunächst aus der Akte benötigt werden.
04
Rückzahlung oder Rückgabe: Folgen vorher besprechen
Es liegt nahe, einen Konflikt durch Zahlung oder Rückgabe möglichst schnell beenden zu wollen. Ob dies zweckmäßig ist, hängt jedoch auch von der Erklärung ab, die damit verbunden wird. Eine Zahlung bedeutet nicht automatisch die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens. Umgekehrt kann eine sachgerechte Wiedergutmachung je nach Lage des Falles für den weiteren Verlauf bedeutsam sein.
Wir prüfen deshalb, welche Ansprüche geltend gemacht werden, ob deren Höhe nachvollziehbar ist und wie eine Erklärung formuliert werden sollte. Wenn Sie bereits gezahlt oder eine Vereinbarung unterschrieben haben, legen Sie die Nachweise vor. Der Inhalt solcher Absprachen kann für die weitere Beratung wichtig sein.
Auch mögliche berufliche Konsequenzen sollten früh angesprochen werden, insbesondere bei Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz. Für strafrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen können unterschiedliche Fristen und Maßstäbe gelten. Eine Lösung in einem Bereich erledigt den anderen nicht zwangsläufig.
05
Welche Unterlagen für die Verteidigung wichtig sind
Bringen Sie das aktuelle behördliche oder gerichtliche Schreiben, Verträge, vollständige Nachrichten, Zahlungsbelege und vorhandene Rückforderungsunterlagen mit. Bei einem Vorfall im Geschäft sind Kassenbons, schriftliche Erklärungen und die Kontaktdaten möglicher Zeugen hilfreich. Eine kurze Liste der Dokumente erleichtert die Auswertung; einzelne Ausschnitte sollten den Gesamtzusammenhang nicht ersetzen.
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten Sie über unsere Standorte in Leer und Rhauderfehn. Nach der Sichtung der Unterlagen stimmen wir Akteneinsicht, eine mögliche Stellungnahme und die nächsten Verfahrensschritte mit Ihnen ab. Umfang und Vergütung werden vor der Beauftragung besprochen.
Wenn bereits ein Strafbefehl zugestellt wurde, hat die Fristprüfung Vorrang. Bei einer polizeilichen Einladung erläutert unsere Seite zur Vorladung, warum Ihre Rolle und der Absender entscheidend sind.
Orientierung im Strafrecht
Dazu passend
01
Vorladung bei der Polizei
Ein Brief von der Polizei bedeutet nicht, dass Sie sich sofort erklären müssen.
02
Strafbefehl & Einspruch
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung – auch ohne vorherige Hauptverhandlung.
03
Jugendstrafrecht
Ein Ermittlungsverfahren belastet junge Menschen und ihre Familien.
Persönlich für Sie da
Ihre Ansprechpartner im Strafrecht
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten und vertreten Sie im Strafrecht – über unsere Kanzleistandorte in Leer und Rhauderfehn. Wir besprechen den Vorwurf, den Verfahrensstand und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Rechtsanwältin
Claudia Gebauer
Claudia Gebauer ist Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht.
Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

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Artur Groeneveld
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Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung
Häufige Fragen
Häufige Fragen: Betrug & Diebstahl
Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.
01
Ist jede nicht bezahlte Rechnung ein Betrug?
Nein. Ein Zahlungsstreit allein erfüllt nicht automatisch die Voraussetzungen eines Betrugs. Insbesondere die Angaben und Vorstellungen zum maßgeblichen Zeitpunkt müssen geprüft werden.
02
Beendet eine Rückzahlung das Strafverfahren?
Nicht automatisch. Eine Wiedergutmachung kann Bedeutung haben, ersetzt aber nicht die Prüfung des Vorwurfs und der gesetzlichen Verfahrensmöglichkeiten.
03
Reicht mein Benutzerkonto als Beweis gegen mich?
Ein Konto kann ein Ermittlungsansatz sein. Wer tatsächlich gehandelt hat und was sich nachweisen lässt, muss anhand der gesamten Beweislage geprüft werden.
04
Soll ich nur entlastende Chatnachrichten vorlegen?
Für die Beratung benötigen wir den vollständigen Zusammenhang. Bewahren Sie Nachrichten unverändert auf und stimmen Sie eine Einreichung mit der Verteidigung ab.
Strafrecht · Leer & Rhauderfehn
Lassen Sie uns die nächsten Schritte klären.
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann sind Ihre Ansprechpartner. Nennen Sie uns das Aktenzeichen und bereits bekannte Fristen oder Termine. Wir besprechen mit Ihnen die mögliche Vertretung und die Vergütung.
Direkter Kontakt
Sprechen wir darüber.
Bitte nennen Sie bei Fristen oder einem Gerichtstermin das konkrete Datum. Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung.
Zum Nachlesen
Amtliche Informationen und Rechtsgrundlagen zu diesem Thema. Sie dienen der Orientierung und ersetzen keine Prüfung Ihres konkreten Verfahrens.