Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Der Bereich des Verkehrsrechts ist für fast jeden Bürger von großer Bedeutung, ist man doch tagtäglich als Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer usw.) mit ihm konfrontiert. Mobilität ist heutzutage so wichtig wie noch nie. Umso schneller benötigt man heute auch fachanwaltliche Hilfe, um drohende Rechtsnachteile frühzeitig abzuwenden.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Gerade im Verkehrsrecht legen wir sehr großen Wert auf das persönliche Gespräch mit unseren Mandanten. Um Sie bestmöglich beraten und vertreten zu können, ist es notwendig, alle Details Ihres Falles zu kennen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unseren Fachanwälten für Verkehrsrecht, Herrn Artur Groeneveld oder  Frau Claudia Gebauer.

Das Verkehrsrecht umfasst insb. folgende Rechtsbereiche:

Verkehrszivilrecht
Hierzu gehören die Bereiche Verkehrshaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht und Verkehrsvertragsrecht. Das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsunfallrecht behandeln die Fragen der Haftung für Schäden, insb. Unfallschäden. Zum Verkehrsvertragsrecht wiederum gehören alle Vorschriften rund um den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen.
Verkehrsstrafrecht
z.B. Trunkenheit im Verkehr, Fahrlässige Körperverletzung bei Unfällen, Fahren ohne Fahrerlaubnis und /oder ohne Versicherungsschutz, Straßenverkehrsgefährdung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort usw. und das Verkehrs- / Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, Vorfahrtsverletzungen, Verstöße gegen das Handyverbot und das Anschnallgebot usw.).
Verkehrsversicherungsrecht
v.a. Kraftfahrzeugversicherung, Haftpflichtversicherung
Fahrerlaubnisrecht
z.B. Erteilung der Fahrerlaubnis, Verlust der Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis, Anordnung einer MPU = Medizinisch-Psychologische-Untersuchung.
Zulassungsrecht
Zulassungen nach der StVZO

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