Erbrecht
Das Erbrecht stellt eines der wichtigsten und beratungsbedürftigsten Rechtsgebiete der anwaltlichen und notariellen Praxis dar.
Fachanwalt für Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Wilfried Boelsen als praktizierender Notar und als Fachanwalt für Erbrecht, Immo Radtke, LL.M. als Notar sowie Dr. Manfred Radtke als Rechtsanwalt und Notar a. D. decken alle zu diesem Rechtsbereich erdenklichen Beurkundungswünsche und Fragestellungen ab.
Kerngebiete
Die Kerngebiete des Erbrechts sind wie folgt zusammenzufassen:
- Testamentserrichtung, – beratung, Erbverträge
- Erbscheinsbeantragung
- Unternehmensnachfolge, Hoferbfolge
- Pflichtteils-, Pflichtteilsergänzungsrecht
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Vermittlung in Erbstreitigkeiten, Mediation
- Vorweggenommene Erbfolge, Übertragung zu Lebzeiten
- Behindertentestament
- Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
- Erbfragen mit gesellschaftsrechtlichen Bezügen (GbR, GmbH, OHG etc.)
- Rechtsnachfolge bei der Einzelfirma
Achtung Fallstricke
Das Erbrecht birgt eine Vielzahl auf den ersten Blick nicht erkennbarer “Fallstricke”. Sei es bei der Errichtung eines Testamentes, das durch Formfehler oder ungeschickte oder nicht richtig durchdachte Formulierungen den eigentlichen Wunsch des Testierenden völlig unterlaufen kann. Sei es aber durch die Unterlassung einer testamentarischen Regelung. Den wenigsten ist z.B. bekannt, dass auch bei verheirateten Paaren ohne Kinder die Schwiegereltern im Sterbefalle des Partners mit dem überlebenden Partner in eine Erbengemeinschaft rücken und diese plötzlich Miteigentümer eines von dem Ehepaar gemeinsam errichteten Hauses werden. Wer bedenkt beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, dass beim Versterben eines Elternteiles eine Erbengemeinschaft mit diesen Kindern entsteht und plötzlich über eigenes Vermögen nur noch mit vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung verfügt werden darf. Wer denkt darüber nach, dass bei einer sog. “Patchworkfamilie” es dem Zufall überlassen bleibt, wessen Kinder Alleinerben des ganzen Vermögens beider werden, je nachdem, wer Letztlebender ist.






Erbrechtliche Beratung ist unabdingbar
Diese Fallgestaltungen erfordern unbedingt sinnvolle erbrechtliche Beratung und Testamentserrichtung. Auch das Pflichtteilsrecht, welches erst kürzlich grundlegend geändert wurde, ist ohne fachliche Begleitung in seinen verschiedensten Auswüchsen vom Laien kaum zu überblicken. Als Fachanwalt für Erbrecht und Notar ist Herr Rechtsanwalt Boelsen in jedem Falle der richtige kompetente Ansprechpartner. Bedenken Sie: Fehler im erbrechtlichen Bereich sind oft nie wieder gutzumachen. Lieber frühzeitig Rat einholen, als am Ende böse Überraschungen erleben. Viel zu wenig wird auch über das erbrechtliche Chaos nachgedacht, das ohne fachlich empfohlenes Testament entsteht, wenn der Erblasser eine Firma oder Gesellschaftsanteile hinterlässt. Völlige Handlungsunfähigkeit kann die Folge sein. Herr Rechtsanwalt Boelsen kann hier mit aufschlussreichen Ausführungen zur Seite stehen. Sinnvoll ist es auch, Erbauseinandersetzungen nicht selbst durchzuführen und schließlich aufgrund von Meinungsverschiedenheiten vor Gericht zu landen, sondern den Fachmann auf diesem Gebiet als Streitschlichter und Mediator einzuschalten, um für alle Seiten rechtlich haltbare und akzeptable Lösungen zu erarbeiten.
Kontaktieren Sie uns
Insgesamt gilt: Vermeiden Sie gerade in diesem komplizierten Fachgebiet durch rechtzeitige fachliche Beratung unnötige Kosten und langwierigen Ärger. Unser Fachanwalt für Erbrecht, Herr Wilfried Boelsen sowie Dr. Manfred Radtke als Notar stehen Ihnen an unseren Standorten in Rhauderfehn und Leer zur Verfügung.