Fachanwälte

Fachkompetenz

Unsere Qualifikation als Fachanwälte gewährleistet für unsere Mandanten ein hohes Maß an Fachkompetenz.

Die Bezeichnug Fachanwalt beinhaltet die Sicherheit, anwaltlich von einem Juristen beraten zu werden, der umfassende Erfahrungen auf dem jeweiligen Fachgebiet hat, die durch die Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen dokumentiert worden sind. Dabei ist die regelmäßige Fortbildung Voraussetzung für die Führung des Fachanwaltstitels. Die vorgegebene Fortbildungspflicht wird im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben von uns Fachanwälten nicht nur erfüllt, sondern in der Regel weit überschritten. Dabei ist die Verwendung elektronischer Hilfsmittel (Zugriff auf juristische Datenbanken wie z.B. JURIS) und aktueller Literatur für uns selbstverständlich.

Weitere Rechtsgebiete:

  • Arzthaftungsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Grundstücksrecht
  • Handelsrecht
  • Internetrecht
  • Jagdrecht und Waffenrecht
  • Medienrecht
  • Pachtrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
  • Vergaberecht
  • Vertragsrecht
  • Wirtschaftsrecht