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Medienrecht · Leer & Rhauderfehn

Medienrecht und Persönlichkeits­rechte.

Eine problematische Online-Bewertung, unerlaubt verwendete Bilder oder eine Abmahnung: Wir prüfen, welche Rechte Sie haben und wie Sie reagieren können. Unsere Rechtsanwälte für Medienrecht in Leer und Rhauderfehn beraten zu Persönlichkeitsrechten, Veröffentlichungen und Urheberrecht – mit einer klaren Einschätzung der Handlungsmöglichkeiten.

Persönlich an Ihrer Seite

Veröffentlichung oder Abmahnung?

Nennen Sie uns Ihr Anliegen und laufende Fristen. Wir klären die nächsten Schritte und die benötigten Unterlagen.

Oder sprechen Sie direkt mit uns:

Rhauderfehn
04952 93990

01

Online-Bewertungen: Kritik von Rechtsverletzungen unterscheiden

Eine schlechte Bewertung kann ärgerlich sein und geschäftlich schaden. Sie ist deshalb aber nicht automatisch rechtswidrig. Entscheidend sind Wortlaut und Zusammenhang: Enthält der Beitrag überprüfbare Behauptungen, persönliche Wertungen oder beides? Gibt es einen tatsächlichen Kontakt zum bewerteten Unternehmen?

Wir prüfen beanstandete Rezensionen und besprechen, welche Aussagen angegriffen werden können. Dabei berücksichtigen wir Persönlichkeitsrechte und Meinungsfreiheit. Bei tragfähigen Einwänden bereiten wir eine begründete Beanstandung gegenüber dem Verfasser oder dem Bewertungsportal vor.

02

Presse und Persönlichkeits­recht: auf den konkreten Beitrag kommt es an

Eine Veröffentlichung nennt Ihren Namen, stellt einen Verdacht in den Raum oder greift in Ihr Privatleben ein. Für die rechtliche Einordnung sind nicht nur einzelne Sätze wichtig, sondern auch Überschrift, Bilder, Anlass und Gesamtaussage. Auch eine Presseanfrage vor der Veröffentlichung sollte sorgfältig eingeordnet werden.

Wir prüfen, ob Ansprüche auf Unterlassung, Berichtigung oder Gegendarstellung in Betracht kommen und welche weiteren Schritte erforderlich sind. Eine Beschwerde beim Deutschen Presserat kann eine gesonderte Möglichkeit sein, ersetzt aber keine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Der Presserat spricht insbesondere keine Schadensersatzleistungen zu.

03

Fotos und Videos: Persönlichkeits­rechte und Nutzungsrechte klären

Ein Foto auf der Firmenwebsite, ein Video im sozialen Netzwerk oder ein Bild für eine Werbeanzeige kann unterschiedliche Rechte berühren. Die Einwilligung einer abgebildeten Person und die Erlaubnis des Fotografen zur Nutzung sind zwei verschiedene Fragen. Eine Zustimmung für einen bestimmten Zweck deckt nicht ohne Weiteres jede spätere Verwendung ab.

Wir prüfen den Veröffentlichungszweck, vorhandene Einwilligungen, Nutzungsvereinbarungen und die jeweils einschlägigen Rechtsgrundlagen. Nicht jede Aufnahme oder Veröffentlichung ohne Einwilligung ist automatisch unzulässig; gesetzliche Ausnahmen und eine erforderliche Interessenabwägung müssen berücksichtigt werden. Wir beraten sowohl betroffene Personen als auch Unternehmen und andere Veröffentlichende.

04

Urheberrechtliche Abmahnung: Forderung und Erklärung getrennt prüfen

Eine Abmahnung wegen Fotos, Texten, Musik oder Filesharing enthält häufig mehrere Forderungen: die künftige Unterlassung einer Nutzung, Auskunft, Schadensersatz und die Erstattung von Kosten. Ob und in welcher Höhe diese Ansprüche bestehen, muss jeweils geprüft werden. Eine kurze Frist ist kein Grund, ungeprüft zu unterschreiben oder das Schreiben zu ignorieren.

Wir prüfen den Vorwurf, die behauptete Rechteinhaberschaft, die Nutzung und eine beigefügte Unterlassungserklärung. Deren Reichweite und mögliche Vertragsstrafen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Sichern Sie das Schreiben samt Anlagen und Zustellungsdaten. Verändern oder vernichten Sie relevante Belege nicht, bevor das weitere Vorgehen geklärt ist.

05

Inhalte veröffentlichen: Rechte vor der Nutzung abstimmen

Für Website, Onlineshop, Newsletter und Social Media werden regelmäßig Texte, Bilder, Musik und Videos eingekauft oder selbst erstellt. Unklare Absprachen mit Fotografen, Agenturen oder anderen Kreativen können später zum Problem werden: etwa wenn ein Motiv zusätzlich in Werbung erscheinen oder ein Inhalt bearbeitet werden soll.

Wir prüfen Vereinbarungen zu Nutzungsumfang, Medien, Dauer, Bearbeitung und Urheberbenennung. Bei Werken Dritter sollte dokumentiert sein, welche Rechte tatsächlich eingeräumt wurden. Informationen zu Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung ergänzen diese Beratung. Bei einer laufenden unternehmerischen Auseinandersetzung beziehen wir die Fragen des Wirtschaftsrechts ein.

06

Belege sichern und den passenden Weg wählen

Fertigen Sie bei problematischen Inhalten vollständige Screenshots an und notieren Sie die genaue Internetadresse, Veröffentlichungs- und Abrufzeit sowie den erkennbaren Verfasser. Sichern Sie auch Ihre Meldung an die Plattform und deren Antwort. Der Beitrag und sein Zusammenhang sollten später nachvollziehbar sein.

Neben anwaltlichen Schritten kann das Meldeverfahren des jeweiligen Dienstes sinnvoll sein. Bei Problemen mit Pflichten der Plattform kommt gegebenenfalls eine Beschwerde beim Digital Services Coordinator der Bundesnetzagentur in Betracht. Dieser löscht selbst keine Inhalte. Besteht besonderer Zeitdruck, prüfen wir unabhängig davon, ob gerichtlicher Eilrechtsschutz möglich und sinnvoll ist.

07

Medienrecht in Leer und Rhauderfehn: persönliche Beratung

Immo Radtke, LL.M. und Dr. Manfred Radtke beraten Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen zu medien- und urheberrechtlichen Anliegen. Sie erreichen unsere Kanzlei in Leer, Hafenstraße 6c, und in Rhauderfehn, Untenende 9. Eine Besprechung und die Übermittlung von Unterlagen organisieren wir nach Abstimmung auch digital.

Für die erste Prüfung helfen die vollständige Veröffentlichung oder Abmahnung, Screenshots mit Link und Datum, vorhandene Lizenzen oder Einwilligungen und der bisherige Schriftwechsel. Nennen Sie Ihr Ziel und sämtliche laufenden Fristen. Den Umfang der Tätigkeit und die Vergütungsgrundlage besprechen wir vor der Beauftragung. Wenn eine Versicherung einbezogen werden soll, finden Sie weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung.

Persönliche Beratung

Ihre Ansprechpartner im Medienrecht

Immo Radtke, LL.M. und Dr. Manfred Radtke beraten zu medien- und urheberrechtlichen Fragen. Den passenden Ansprechpartner stimmen wir nach Ihrem Anliegen mit Ihnen ab.

Immo Radtke, LL.M.

Rechtsanwalt und Notar

Immo Radtke, LL.M.

Beratung zu Veröffentlichungen, Persönlichkeitsrechten und medienrechtlichen Konflikten.

Medienrecht · Persönlichkeitsrechte · Urheberrecht

Dr. Manfred Radtke

Rechtsanwalt · Notar a. D.

Dr. Manfred Radtke

Anwaltliche Beratung und Interessenvertretung bei medien- und urheberrechtlichen Anliegen.

Medienrecht · Persönlichkeitsrechte · Urheberrecht

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Medienrecht

Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.

01

Kann jede negative Online-Bewertung gelöscht werden?

Nein. Auch deutliche Kritik kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Ob ein Anspruch besteht, hängt insbesondere vom Wortlaut, vom Zusammenhang und von überprüfbaren tatsächlichen Angaben ab.

02

Was sollte ich bei einer urheberrechtlichen Abmahnung zuerst tun?

Notieren Sie die Frist und sichern Sie das vollständige Schreiben samt Anlagen und relevanten Belegen. Lassen Sie Vorwurf, Zahlungsforderungen und Unterlassungserklärung prüfen, bevor Sie eine Erklärung abgeben. Ignorieren Sie das Schreiben nicht.

03

Ist jedes veröffentlichte Foto ohne Einwilligung rechtswidrig?

Nein. Maßgeblich sind unter anderem Zweck, Rechtsgrundlage, mögliche Ausnahmen und die Interessen der Betroffenen. Zusätzlich müssen Rechte des Fotografen oder anderer Rechteinhaber beachtet werden.

04

Löscht die Bundesnetzagentur einen beanstandeten Beitrag?

Der Digital Services Coordinator der Bundesnetzagentur löscht oder sperrt selbst keine Inhalte und ordnet dies auch nicht an. Er überwacht Pflichten von Diensten. Die Meldung eines rechtswidrigen Beitrags richtet sich zunächst an den jeweiligen Dienst; eigene rechtliche Ansprüche sind gesondert zu prüfen.

05

Kann der Presserat eine Gegendarstellung oder Schadensersatz durchsetzen?

Nein. Der Presserat prüft Beschwerden im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dem Pressekodex. Er ersetzt nicht den Rechtsweg zur Durchsetzung von Ansprüchen, etwa auf Gegendarstellung oder Schadensersatz.

06

Wie schnell ist ein gerichtliches Vorgehen möglich?

Das hängt vom Sachverhalt, den verfügbaren Belegen, der Dringlichkeit und dem zuständigen Gericht ab. Eine feste Bearbeitungs- oder Entscheidungsdauer lässt sich nicht versprechen. Kontaktieren Sie uns bei akuten Veröffentlichungen oder kurzen Fristen möglichst früh.

07

Welche Unterlagen benötigen Sie für eine medienrechtliche Prüfung?

Die vollständigen Inhalte mit Internetadresse und Datum, Screenshots, Abmahnungen, relevante Nachrichten sowie vorhandene Lizenzen und Einwilligungen. Nennen Sie außerdem Ihr gewünschtes Ergebnis und sämtliche Fristen.

Passende Vertiefung

Passende Themen für Ihr Anliegen

01

Vertragsrecht

Nutzungsvereinbarungen und andere Verträge prüfen und gestalten.

02

Wirtschaftsrecht

Rechtliche Entscheidungen und Konflikte im unternehmerischen Alltag.

03

Rechtsschutz­versicherung

Vereinbarten Versicherungsschutz und Deckungsfragen klären.

Medienrecht in Leer & Rhauderfehn

Ihr nächster Schritt verdient eine klare Einschätzung.

Sie möchten gegen einen Beitrag vorgehen oder haben eine Abmahnung erhalten? Schildern Sie uns den Sachverhalt und nennen Sie alle Fristen. Wir besprechen, welche Schritte in Betracht kommen.

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Ihr Anliegen. Unser nächster Schritt.

Bitte nennen Sie bei Fristen oder einem Gerichtstermin das konkrete Datum. Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung.