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Cannabis & Betäubungsmittel · Leer & Rhauderfehn
Cannabis und Betäubungsmittel.
Nicht jeder Umgang mit Cannabis ist erlaubt. Zugleich gelten für Cannabis und andere Substanzen unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Wir prüfen den konkreten Vorwurf und die Beweislage – persönlich über unsere Kanzlei in Leer und Rhauderfehn.
Persönlich an Ihrer Seite
Strafrechtliche Beratung
Nennen Sie Aktenzeichen, laufende Fristen und Gerichtstermine. Bei einem Strafbefehl ist das Zustellungsdatum besonders wichtig.
01
Welches Gesetz und welcher konkrete Vorwurf?
Ob ein Ermittlungsverfahren nach dem Konsumcannabisgesetz, dem Betäubungsmittelgesetz oder weiteren Vorschriften geführt wird, muss zunächst geklärt werden. Der umgangssprachliche Begriff „Drogenverfahren“ ist dafür zu ungenau. Substanz, behauptete Handlung, Zeitraum und die jeweils anwendbare Rechtslage können für die Bewertung erheblich sein.
Bringen Sie deshalb das vollständige Schreiben mit. Wichtig ist, ob etwa Besitz, Erwerb, Einfuhr, Weitergabe oder Handel vorgeworfen wird. Diese Begriffe sind keine austauschbaren Beschreibungen derselben Handlung. Aus der teilweise erlaubten Nutzung von Cannabis folgt keine allgemeine Freigabe jedes Umgangs damit.
Wir prüfen auch, ob mehrere Taten oder verschiedene Stoffe Gegenstand des Verfahrens sind. Eine Beratung allein anhand einer geschätzten Menge würde wesentliche Fragen offenlassen. Maßgeblich ist, was konkret behauptet wird und welche Tatsachen sich dafür in der Ermittlungsakte finden.
02
Cannabis: Erlaubte Bereiche und strafbare Handlungen trennen
Erwachsene dürfen nach dem Konsumcannabisgesetz grundsätzlich bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 Gramm sowie bis zu drei lebende Cannabispflanzen erlaubt. Bei Pflanzenmaterial ist das Gewicht nach dem Trocknen maßgeblich; die insgesamt erlaubte Besitzmenge beträgt grundsätzlich höchstens 50 Gramm (§ 3 KCanG).
Diese Besitzregeln erlauben nicht automatisch Handel, Einfuhr oder jede Weitergabe. Erwerb, Anbau, Konsumorte und der Umgang mit Minderjährigen haben eigene Grenzen. Ob eine Überschreitung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden kann, hängt vom konkreten Tatbestand ab.
Wir prüfen deshalb Substanz, Menge, Handlung und Tatzeit anhand der Akte. Für Medizinalcannabis, andere Betäubungsmittel und Sachverhalte im Straßenverkehr gelten zusätzliche beziehungsweise andere Vorschriften.
03
Bei anderen Betäubungsmitteln genau auf die Beweise schauen
In Verfahren wegen anderer Betäubungsmittel können neben der Art des Stoffes unter anderem Untersuchungsergebnisse, tatsächliche Mengen und der behauptete Verwendungszweck wichtig sein. Die bloße Bezeichnung im Gespräch stimmt nicht zwingend mit den Feststellungen in einem Gutachten überein. Für die Verteidigung benötigen wir deshalb die konkreten Aktenunterlagen.
Nachrichten, Bargeld, Verpackungsmaterial oder Kontakte können von Ermittlungsbehörden in einen bestimmten Zusammenhang gestellt werden. Dieser Zusammenhang muss nachvollziehbar geprüft werden. Wir besprechen, welche Schlussfolgerungen tatsächlich belegt sind und ob alternative Erklärungen durch objektive Unterlagen gestützt werden können.
Eine Einlassung sollte nicht auf einer Vermutung darüber beruhen, was „ohnehin schon bekannt“ sei. Nach Akteneinsicht lässt sich besser beurteilen, welche Punkte einer Erklärung bedürfen und welche rechtlichen Fragen im Vordergrund stehen.
04
Durchsuchung, digitale Daten und Fahrerlaubnis
Bei einer Durchsuchung können Mobiltelefone, Computer oder andere Gegenstände sichergestellt werden. Prüfen Sie die ausgehändigten Unterlagen und bewahren Sie Verzeichnisse sowie Beschlüsse auf. Machen Sie als beschuldigte Person keine unüberlegten Angaben zur Sache und verändern Sie keine möglichen Beweismittel. Zusätzliche Fragen erläutert unsere Seite zu Durchsuchung und Beschlagnahme.
Neben dem Strafverfahren können fahrerlaubnisrechtliche Fragen entstehen. Das bedeutet nicht, dass jeder Vorwurf automatisch zum Entzug der Fahrerlaubnis führt. Umgekehrt erledigt eine bestimmte Entscheidung im Strafverfahren nicht zwingend jede behördliche Prüfung. Entsprechende Schreiben sollten deshalb frühzeitig vorgelegt werden.
Wenn ein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr besteht, stimmen wir die Fragen mit unserem Bereich Verkehrsstrafrecht ab. Teilen Sie uns insbesondere mit, ob bereits eine Anhörung der Fahrerlaubnisbehörde oder eine gerichtliche Entscheidung vorliegt.
05
Beratung vorbereiten und persönliche Folgen ansprechen
Für die erste Prüfung helfen Vorladung, Durchsuchungsbeschluss, Sicherstellungsverzeichnis und weitere Schreiben. Notieren Sie, wann die Maßnahmen stattgefunden haben und welche Angaben Sie bereits gemacht haben. Reichen Sie keine verbotenen Substanzen bei der Kanzlei ein; für die rechtliche Beratung benötigen wir die vorhandenen Verfahrensunterlagen.
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten Sie in Leer und Rhauderfehn. Wir besprechen den Verfahrensstand, die benötigte Akteneinsicht und mögliche nächste Schritte. Gesundheitsbezogene oder soziale Umstände, die für die rechtliche Bewertung oder Verfahrensgestaltung relevant sein könnten, können Sie im vertraulichen Gespräch ansprechen.
Bei jungen Menschen beziehen wir zusätzlich die Besonderheiten des Jugendstrafrechts ein. Liegt eine Haftsituation vor, nennen Sie das bei Ihrer Anfrage sofort. Eine bestimmte Einstellung oder Sanktion lässt sich nicht allein aus dem Stichwort „Eigenbedarf“ ableiten.
Orientierung im Strafrecht
Dazu passend
01
Durchsuchung & Beschlagnahme
Wenn Ermittlungsbeamte vor der Tür stehen, ist die Belastung groß.
02
Jugendstrafrecht
Ein Ermittlungsverfahren belastet junge Menschen und ihre Familien.
03
Festnahme & Untersuchungshaft
Eine Festnahme verlangt einen klaren Blick auf den Verfahrensstand.
Persönlich für Sie da
Ihre Ansprechpartner im Strafrecht
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten und vertreten Sie im Strafrecht – über unsere Kanzleistandorte in Leer und Rhauderfehn. Wir besprechen den Vorwurf, den Verfahrensstand und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Rechtsanwältin
Claudia Gebauer
Claudia Gebauer ist Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht.
Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

Rechtsanwalt
Artur Groeneveld
Artur Groeneveld ist Ihr Ansprechpartner im Strafrecht.
Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

Rechtsanwältin
Imke Freesemann
Imke Freesemann ist Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht.
Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung
Häufige Fragen
Häufige Fragen: Cannabis & Betäubungsmittel
Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.
01
Ist Cannabis vollständig legal?
Nein. Das Gesetz unterscheidet nach konkretem Umgang und weiteren Voraussetzungen. Insbesondere dürfen Besitz, Weitergabe, Handel und Einfuhr nicht pauschal gleichgesetzt werden.
02
Gelten für alle Substanzen dieselben Regeln?
Nein. Cannabis und andere Stoffe können unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Zunächst muss der konkrete Vorwurf eingeordnet werden.
03
Ist Eigenbedarf immer straflos?
Das lässt sich nicht allgemein sagen. Stoff, Handlung und weitere Voraussetzungen sind zu prüfen; das Stichwort allein entscheidet den Fall nicht.
04
Muss ich mit Folgen für den Führerschein rechnen?
Das hängt von den tatsächlichen Umständen und den eigenständigen fahrerlaubnisrechtlichen Regeln ab. Legen Sie uns entsprechende behördliche Schreiben vor.
Strafrecht · Leer & Rhauderfehn
Lassen Sie uns die nächsten Schritte klären.
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann sind Ihre Ansprechpartner. Nennen Sie uns das Aktenzeichen und bereits bekannte Fristen oder Termine. Wir besprechen mit Ihnen die mögliche Vertretung und die Vergütung.
Direkter Kontakt
Sprechen wir darüber.
Bitte nennen Sie bei Fristen oder einem Gerichtstermin das konkrete Datum. Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung.
Zum Nachlesen
Amtliche Informationen und Rechtsgrundlagen zu diesem Thema. Sie dienen der Orientierung und ersetzen keine Prüfung Ihres konkreten Verfahrens.