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Durchsuchung & Beschlagnahme · Leer & Rhauderfehn
Durchsuchung und Beschlagnahme.
Wenn Ermittlungsbeamte vor der Tür stehen, ist die Belastung groß. Wir prüfen Durchsuchungsbeschluss, sichergestellte Gegenstände und mögliche Rechtsbehelfe. Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann unterstützen Sie über unsere Büros in Leer und Rhauderfehn.
Persönlich an Ihrer Seite
Strafrechtliche Beratung
Nennen Sie Aktenzeichen, laufende Fristen und Gerichtstermine. Bei einem Strafbefehl ist das Zustellungsdatum besonders wichtig.
01
Ruhe bewahren und den Anlass klären
Eine Durchsuchung kann die Wohnung, Geschäftsräume oder mitgeführte Gegenstände betreffen. Lassen Sie sich den Anlass und, soweit vorhanden, den Beschluss zeigen. Wichtig sind die betroffene Person, der bezeichnete Tatvorwurf, die zu durchsuchenden Räume und die gesuchten Beweismittel. Nicht jede Durchsuchung richtet sich gegen die Person, deren Räume betreten werden.
Bitten Sie darum, anwaltlichen Beistand zu kontaktieren. Ob und in welchem Umfang die Maßnahme bis dahin unterbrochen wird, entscheidet sich nicht allein nach Ihrem Wunsch. Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand und behindern Sie die Durchführung nicht. Die rechtliche Überprüfung erfolgt auf dem vorgesehenen Verfahrensweg.
Notieren Sie für die spätere Besprechung möglichst den Beginn, beteiligte Dienststellen und wesentliche Abläufe. Eine sachliche Dokumentation ist hilfreicher als eine Diskussion über den gesamten Tatvorwurf während der laufenden Maßnahme.
02
Beschluss und Durchführung getrennt prüfen
Die rechtlichen Fragen erschöpfen sich nicht darin, ob ein richterlicher Beschluss vorliegt. Zu prüfen sind auch dessen Inhalt, die gesetzlichen Voraussetzungen und die tatsächliche Durchführung. Bei einer Durchsuchung bei Beschuldigten gelten andere Anknüpfungspunkte als bei nicht beschuldigten Dritten. In bestimmten Situationen kommen gesetzliche Ausnahmen vom Richtervorbehalt in Betracht.
Wir benötigen deshalb den Beschluss sowie die Unterlagen, die Sie am Ende der Maßnahme erhalten. War kein Beschluss vorgelegt worden, halten Sie fest, welche Begründung dafür genannt wurde. Eine spätere Prüfung soll die konkrete Maßnahme nachvollziehbar erfassen und nicht nur einen allgemein gehaltenen Einwand formulieren.
Welche gerichtliche Überprüfung sinnvoll ist, hängt unter anderem davon ab, ob die Maßnahme noch andauert, bereits beendet ist oder Gegenstände weiterhin einbehalten werden. Das Vorgehen bei der Durchsuchung und bei einer Beschlagnahme kann sich unterscheiden.
03
Keine unüberlegten Erklärungen oder Einwilligungen
Eine Durchsuchung erzeugt oft den Impuls, sofort eine Erklärung abzugeben, damit sich die Situation schneller auflöst. Als beschuldigte Person müssen Sie sich jedoch nicht zum Tatvorwurf äußern. Ob Sie darüber hinaus bestimmte Mitwirkungshandlungen vornehmen müssen oder ob eine freiwillige Einwilligung erbeten wird, sollte im konkreten Zusammenhang geprüft werden.
Bei Mobiltelefonen und Computern stellen sich zusätzliche Fragen zum Umfang des Zugriffs und zum Umgang mit digitalen Daten. Pauschale Aussagen zu Passwörtern oder Entsperrungen helfen hier nicht weiter. Lassen Sie sich erklären, welche Maßnahme auf welcher Grundlage verlangt wird, und holen Sie dazu möglichst anwaltlichen Rat ein.
Löschen, verändern oder verstecken Sie keine Nachrichten, Dateien oder Gegenstände. Solche Handlungen können die Situation erheblich verschärfen. Ebenso wenig sollten andere Beteiligte zu einer abgestimmten Darstellung aufgefordert werden. Bewahren Sie vorhandene Belege in ihrem ursprünglichen Zustand.
04
Sicherstellung, Beschlagnahme und Rückgabe
Werden Unterlagen, Geräte oder andere Gegenstände mitgenommen, benötigen Sie eine nachvollziehbare Übersicht. Lassen Sie sich die entsprechende Bescheinigung beziehungsweise das Verzeichnis aushändigen und prüfen Sie, welche Gegenstände aufgeführt sind. Halten Sie auch fest, wenn betriebliche Abläufe oder der Zugang zu notwendigen persönlichen Unterlagen beeinträchtigt werden.
Eine freiwillige Herausgabe und eine förmliche Beschlagnahme sind rechtlich nicht dasselbe. Wir prüfen, auf welcher Grundlage Sachen einbehalten werden und welche Anträge oder Rechtsbehelfe in Betracht kommen. Die Rückgabe kann nicht allein mit dem Argument verlangt werden, dass ein Gerät im Alltag dringend gebraucht wird; die Verfahrenslage muss berücksichtigt werden.
Bei geschäftlich genutzten Geräten kann außerdem zu klären sein, ob und wie benötigte Informationen zugänglich gemacht werden können. Stimmen Sie solche Fragen ab, bevor Sie selbst technischen Zugriff nehmen oder Daten verändern.
05
Nach der Maßnahme: Unterlagen sichern und Strategie abstimmen
Bringen Sie Beschluss, Protokolle, Gegenstandsverzeichnis und sämtliche weiteren Schreiben mit. Ergänzen Sie eine eigene zeitliche Notiz, solange die Erinnerung frisch ist. Geben Sie an, ob Erklärungen unterschrieben wurden und ob ein Telefon oder andere Arbeitsmittel fehlen. Eine Kopie ist für die erste Sichtung hilfreich; Originale sollten erhalten bleiben.
Wir prüfen den Zusammenhang mit dem gesamten Ermittlungsverfahren und beantragen erforderlichenfalls Akteneinsicht. Ein Rechtsbehelf gegen die Durchsuchung ersetzt nicht die Verteidigung gegen den eigentlichen Vorwurf. Beide Ebenen müssen aufeinander abgestimmt werden. Auch Fristen und bevorstehende Vernehmungen gehören deshalb in das erste Gespräch.
Sie erreichen Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann über unsere Standorte in Leer und Rhauderfehn. Falls zugleich eine Person festgenommen wurde, teilen Sie dies sofort mit. Weitere Informationen finden Sie zu Festnahme und Untersuchungshaft.
Orientierung im Strafrecht
Dazu passend
01
Vorladung bei der Polizei
Ein Brief von der Polizei bedeutet nicht, dass Sie sich sofort erklären müssen.
02
Festnahme & Untersuchungshaft
Eine Festnahme verlangt einen klaren Blick auf den Verfahrensstand.
03
Cannabis & Betäubungsmittel
Nicht jeder Umgang mit Cannabis ist erlaubt.
Persönlich für Sie da
Ihre Ansprechpartner im Strafrecht
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten und vertreten Sie im Strafrecht – über unsere Kanzleistandorte in Leer und Rhauderfehn. Wir besprechen den Vorwurf, den Verfahrensstand und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Rechtsanwältin
Claudia Gebauer
Claudia Gebauer ist Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht.
Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

Rechtsanwalt
Artur Groeneveld
Artur Groeneveld ist Ihr Ansprechpartner im Strafrecht.
Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

Rechtsanwältin
Imke Freesemann
Imke Freesemann ist Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht.
Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung
Häufige Fragen
Häufige Fragen: Durchsuchung & Beschlagnahme
Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.
01
Muss eine Durchsuchung bis zum Eintreffen des Anwalts warten?
Darauf besteht nicht allein wegen Ihres Kontaktwunsches ein allgemeiner Anspruch. Bitten Sie um anwaltlichen Kontakt und behindern Sie die Durchführung nicht.
02
Soll ich Gegenstände aus dem Raum bringen oder Daten löschen?
Nein. Verändern, verstecken oder vernichten Sie keine möglichen Beweismittel. Lassen Sie die Maßnahme rechtlich prüfen.
03
Welche Unterlagen sollte ich verlangen?
Insbesondere eine Kopie des vorgelegten Beschlusses und eine Bescheinigung beziehungsweise ein Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände. Bewahren Sie alle ausgehändigten Unterlagen auf.
04
Bekomme ich mein Telefon sofort zurück?
Das lässt sich nicht pauschal zusagen. Es muss geprüft werden, auf welcher Grundlage und zu welchem Zweck das Gerät einbehalten wird und welcher Verfahrensweg zur Überprüfung passt.
Strafrecht · Leer & Rhauderfehn
Lassen Sie uns die nächsten Schritte klären.
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann sind Ihre Ansprechpartner. Nennen Sie uns das Aktenzeichen und bereits bekannte Fristen oder Termine. Wir besprechen mit Ihnen die mögliche Vertretung und die Vergütung.
Direkter Kontakt
Sprechen wir darüber.
Bitte nennen Sie bei Fristen oder einem Gerichtstermin das konkrete Datum. Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung.
Zum Nachlesen
Amtliche Informationen und Rechtsgrundlagen zu diesem Thema. Sie dienen der Orientierung und ersetzen keine Prüfung Ihres konkreten Verfahrens.
Durchsuchung bei Beschuldigten
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Anordnung einer Durchsuchung
Gesetze im Internet · externe Quelle
Bescheinigung und Verzeichnis
Gesetze im Internet · externe QuelleDas Ermittlungsverfahren verstehenNRW-Justiz erklärt den Ablauf und die möglichen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft.