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Notarielle Tätigkeiten · Leer & Rhauderfehn
eGbR und Gesellschaftsregister.
Eine bestehende GbR registrieren oder eine neue Gesellschaft vorbereiten: Wir klären mit Ihnen die benötigten Angaben und begleiten die notarielle Anmeldung zum Gesellschaftsregister. Auch vorhandener oder geplanter Grundbesitz gehört früh in die Prüfung.
Gut vorbereitet
Notartermin vorbereiten.
Über das Formular können Sie die Angaben für die Vorbereitung übermitteln. Den Termin stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
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Was die Eintragung als eGbR verändert
Die eGbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Sie ist keine neue Rechtsform mit Haftungsbeschränkung. Die Gesellschafter haften weiterhin grundsätzlich persönlich und als Gesamtschuldner für Gesellschaftsschulden. Ein gesetzliches Mindestkapital wie bei der GmbH gibt es nicht.
Das Register macht insbesondere Name, Sitz, Gesellschafter und Vertretungsbefugnis nachvollziehbar. Nach der Eintragung führt die Gesellschaft den Zusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“. Der Gesellschaftsvertrag bleibt wichtig: Beteiligungen, Beschlüsse, Gewinnverteilung, Ausscheiden und Nachfolge werden durch die Registerangaben nicht vollständig geregelt.
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Wann eine Registrierung benötigt wird
Nicht jede bestehende GbR muss allein wegen ihres Bestehens eingetragen werden. Bei bestimmten registerbezogenen Geschäften ist die Voreintragung jedoch Voraussetzung. Insbesondere sollen Rechte einer GbR im Grundbuch grundsätzlich erst eingetragen werden, wenn die Gesellschaft im Gesellschaftsregister registriert ist.
Auch bei einer bereits grundbesitzenden GbR können vor einem Verkauf oder einer sonstigen Grundbuchänderung zunächst Gesellschaftsregister- und Grundbuchschritte erforderlich sein. Bei Beteiligungen an anderen Gesellschaften und geplanten Umwandlungen sind weitere Voreintragungserfordernisse zu prüfen. Teilen Sie uns solche Vorhaben frühzeitig mit.
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Anmeldung und laufende Pflichten
Für die Anmeldung benötigen wir Namen, Sitz, Anschrift, sämtliche Gesellschafter und die Vertretungsregelung. Die Erstanmeldung ist grundsätzlich durch alle Gesellschafter zu bewirken. Wir bereiten die Erklärung vor, beglaubigen die erforderlichen Unterschriften und reichen sie elektronisch ein.
Änderungen etwa im Gesellschafterbestand oder bei der Vertretung sind anschließend nach den gesetzlichen Vorgaben anzumelden. Eine eingetragene GbR lässt sich nicht beliebig unter Fortsetzung der Gesellschaft wieder aus dem Register entfernen.
Zusätzlich bestehen grundsätzlich Mitteilungspflichten zum Transparenzregister. Dort werden die wirtschaftlich Berechtigten erfasst; das ist ein anderes Register. Auch steuerliche Auswirkungen, insbesondere bei Grundstücken oder einem Gesellschafterwechsel, sollten frühzeitig geprüft werden.
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eGbR: Ihre Vorbereitung in Leer und Rhauderfehn
Für Ihr Anliegen können Sie sich an Notar Immo Radtke, LL.M., mit Amtssitz in Rhauderfehn, Untenende 9, oder Notar Wilfried Boelsen mit Amtssitz in Leer, Hafenstraße 6c, wenden. Beide Notare betreuen die Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Teilen Sie uns vorhandene Fristen und bereits abgestimmte Termine bitte frühzeitig mit.
Für das erste Gespräch sind insbesondere hilfreich:
- Gesellschaftsvertrag und Name der GbR
- Daten aller Gesellschafter und Vertretungsregelung
- Angaben zu Grundbesitz und geplanten Veränderungen
Ihre Ansprechpartner
Ihre Notare. Zwei Amtssitze.
Immo Radtke, LL.M., ist Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn. Wilfried Boelsen ist Notar mit Amtssitz in Leer. Die notarielle Tätigkeit erfolgt unabhängig und unparteiisch.

Notar · Amtssitz Rhauderfehn
Immo Radtke, LL.M.
Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Rhauderfehn. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.
Untenende 9 · 26817 Rhauderfehn

Notar · Amtssitz Leer
Wilfried Boelsen
Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Leer. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.
Hafenstraße 6c · 26789 Leer
Häufige Fragen
Häufige Fragen: eGbR
Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.
01
Ist die Haftung einer eGbR auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt?
Nein. Die Registrierung führt nicht zu einer Haftungsbeschränkung. Gesellschaftsvermögen und persönliche Gesellschafterhaftung sind getrennt zu betrachten. Wenn eine Haftungsbegrenzung Ihr Ziel ist, muss eine dafür geeignete Gestaltung geprüft werden.
02
Muss jede GbR sofort ins Register?
Nein. Ein Eintragungserfordernis entsteht insbesondere bei bestimmten Geschäften mit anderen Registern. Bei Grundbesitz oder bevorstehenden Beteiligungsänderungen sollten die erforderlichen Schritte vor Vertragsabschluss abgestimmt werden.
03
Müssen alle Gesellschafter zur Erstanmeldung mitwirken?
Grundsätzlich ist die Erstanmeldung durch sämtliche Gesellschafter zu bewirken. Ob eine Vertretung möglich ist und welche Vollmachtsform benötigt wird, klären wir anhand der konkreten Beteiligten und Unterlagen.
04
Sind Gesellschaftsregister und Transparenzregister dasselbe?
Nein. Die Register haben unterschiedliche Zwecke und Meldepflichten. Mit der Anmeldung zum Gesellschaftsregister sind die Pflichten gegenüber dem Transparenzregister nicht automatisch erledigt.
Notariat in Leer & Rhauderfehn
Gut vorbereitet in Ihr notarielles Gespräch.
Nutzen Sie das Formular, um die Angaben zu Ihrem Vorhaben zu übermitteln. Wir klären offene Punkte und bereiten die weiteren Schritte mit Ihnen vor.
Persönlich erreichbar
Notartermin vorbereiten.
Die Angaben dienen der Vorbereitung. Die Terminabstimmung und die rechtliche Gestaltung erfolgen persönlich.
Vertiefende Informationen
Passende Informationen zu Ihrem Vorhaben
01
Immobilienkauf
Kaufvertrag, Finanzierung und Eigentumsübertragung vorbereiten.
02
Handelsregister
Änderungen einer Gesellschaft zum Handelsregister anmelden.
03
Handels- und Gesellschaftsrecht
Weitere Informationen und die passende Beratung zu Handels- und Gesellschaftsrecht.
Zum Nachlesen
Ausgewählte Gesetze und Fachinformationen zum Thema.
§ 707 BGB – Gesellschaftsregister
Gesetzliche Grundlage · externe Quelle
§ 721 BGB – Persönliche Haftung
Gesetzliche Grundlage · externe Quelle
§ 47 GBO – Rechte einer GbR im Grundbuch
Gesetzliche Grundlage · externe Quelle
§ 20 GwG – Transparenzpflichten
Gesetzliche Grundlage · externe QuelleUnternehmen gründen und gestaltenDie Bundesnotarkammer erklärt Gründung, Registeranmeldungen, Anteilsübertragung und Nachfolge.