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Strafbefehl & Einspruch · Leer & Rhauderfehn

Strafbefehl und Einspruch.

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung – auch ohne vorherige Hauptverhandlung. Wir prüfen Vorwurf, Rechtsfolgen und die Möglichkeiten eines Einspruchs. Bewahren Sie den Zustellungsumschlag auf und nennen Sie uns das Zustellungsdatum gleich bei der Anfrage in Leer oder Rhauderfehn.

Persönlich an Ihrer Seite

Strafrechtliche Beratung

Nennen Sie Aktenzeichen, laufende Fristen und Gerichtstermine. Bei einem Strafbefehl ist das Zustellungsdatum besonders wichtig.

Oder sprechen Sie direkt mit uns:

Rhauderfehn
04952 93990

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Warum ein Strafbefehl ernst genommen werden muss

Ein Strafbefehl kann überraschend im Briefkasten liegen, obwohl Sie noch nie in einem Gerichtssaal waren. Er enthält einen konkreten Tatvorwurf und eine angeordnete Rechtsfolge. Wer ihn mit einer gewöhnlichen Rechnung verwechselt, riskiert, dass die Entscheidung ohne weitere Verhandlung rechtskräftig wird. Ob der Vorwurf berechtigt ist, sollte deshalb anhand des vollständigen Dokuments geprüft werden.

Achten Sie auf das Gericht, das Aktenzeichen, den bezeichneten Tatzeitraum und die ausgesprochene Rechtsfolge. Bei einer Geldstrafe sind die Anzahl der Tagessätze und deren Höhe unterschiedliche Prüfpunkte. Auch weitere Anordnungen dürfen nicht übersehen werden. Ein bloßer Blick auf den Gesamtbetrag reicht für die Entscheidung über das weitere Vorgehen nicht aus.

Wir besprechen mit Ihnen außerdem, welche persönlichen oder beruflichen Folgen besonders wichtig sind. Die Frage nach einem Eintrag im Führungszeugnis lässt sich nicht allein mit einer pauschalen Grenze beantworten; Vorbelastungen und die Art des Zeugnisses können eine Rolle spielen.

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Zwei Wochen: Eingang beim richtigen Gericht zählt

Der Einspruch muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht eingehen, das den Strafbefehl erlassen hat. Maßgeblich ist nicht, wann Sie einen Brief abschicken oder eine Kanzlei erstmals kontaktieren. Die Zustellung kann für den Fristbeginn auch dann bedeutsam sein, wenn Sie das Schriftstück erst später tatsächlich lesen.

Bewahren Sie den gelben Umschlag und sämtliche Zustellungsvermerke auf. Die Form des Einspruchs ist gesetzlich geregelt. Eine gewöhnliche E-Mail erfüllt diese Anforderungen regelmäßig nicht. Auch eine Nachricht über unser Kontaktformular ist kein Einspruch beim Gericht und wahrt die Frist nicht.

Ist die Frist möglicherweise bereits verstrichen, sollten die Gründe und der genaue zeitliche Ablauf unverzüglich geprüft werden. Eine Wiedereinsetzung kommt nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht und unterliegt eigenen Anforderungen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine verspätete Reaktion ohne Weiteres akzeptiert wird.

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Vollständiger oder beschränkter Einspruch?

Nicht in jedem Fall muss der gesamte Strafbefehl angegriffen werden. Ein Einspruch kann unter bestimmten Voraussetzungen auf einzelne Punkte beschränkt werden. Ob das sinnvoll und rechtlich wirksam ist, hängt unter anderem davon ab, welche Feststellungen akzeptiert werden sollen und welche Rechtsfolge überprüft werden soll. Eine unüberlegte Beschränkung kann Teile der Entscheidung verbindlich werden lassen.

Wir prüfen mit Ihnen den Tatvorwurf und die Beweislage ebenso wie die wirtschaftlichen Angaben. Bei einer Geldstrafe kann etwa die Frage wichtig sein, ob die zugrunde gelegten Einkommensverhältnisse zutreffen. Daraus folgt aber nicht, dass eine Beschränkung auf die Tagessatzhöhe für jeden Fall die richtige Lösung ist.

Der nächste Schritt wird mit Ihnen abgestimmt. Dabei sprechen wir ausdrücklich über Nutzen, Kosten und Risiken einer weiteren gerichtlichen Prüfung. Ein Einspruch ist eine Verfahrensentscheidung und kein automatischer Weg zu einer niedrigeren Sanktion.

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Was nach einem Einspruch passieren kann

Nach einem zulässigen Einspruch kann eine Hauptverhandlung stattfinden. Das Gericht ist bei der Entscheidung innerhalb des angegriffenen Umfangs nicht an die Rechtsfolgen des Strafbefehls gebunden. Deshalb kann das Ergebnis auch ungünstiger ausfallen. Diese Möglichkeit gehört vorab in eine sachliche Beratung und darf nicht mit einem bloßen Hinweis auf eine vermeintlich risikolose Überprüfung übergangen werden.

Welche Schritte im Einzelfall folgen, hängt vom Inhalt des Einspruchs und vom weiteren Verfahrensgang ab. Wir prüfen, ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind und welche Fragen in einer Verhandlung geklärt werden müssen. Wird ein Termin bestimmt, bereiten wir Sie auf den Ablauf und Ihre Rolle vor.

Ob eine Rücknahme oder eine andere Verfahrenslösung in Betracht kommt, wird anhand des dann aktuellen Standes beurteilt. Treffen Sie solche Entscheidungen nicht allein aufgrund eines telefonischen Eindrucks oder eines pauschalen Versprechens.

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Diese Unterlagen benötigen wir

Bitte halten Sie den vollständigen Strafbefehl mit Rechtsbehelfsbelehrung, den Umschlag und gegebenenfalls frühere Vorladungen bereit. Wenn bereits eine Zahlung oder ein eigener Einspruch erfolgt ist, teilen Sie das mit und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Für wirtschaftliche Fragen können Einkommensbelege und Angaben zu Unterhaltspflichten relevant werden.

Unsere Ansprechpartner Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten Sie in Leer und Rhauderfehn. Nennen Sie bei der Terminvereinbarung ausdrücklich „Strafbefehl“ und das Zustellungsdatum. Wir prüfen dann zunächst die Dringlichkeit und stimmen den weiteren Umfang des Mandats ab.

Bei Vorwürfen im Straßenverkehr können zusätzlich Fahrerlaubnisfragen wichtig sein. Dazu finden Sie Informationen im Verkehrsstrafrecht. Allgemeine Fragen zur gerichtlichen Verhandlung erläutern wir unter Anklage und Hauptverhandlung.

Orientierung im Strafrecht

Dazu passend

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Vorladung bei der Polizei

Ein Brief von der Polizei bedeutet nicht, dass Sie sich sofort erklären müssen.

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Anklage & Hauptverhandlung

Eine Anklageschrift ist noch kein Urteil.

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Pflichtverteidigung & Kosten

Ob ein Verteidiger bestellt werden muss, hängt von der Verfahrenslage und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Persönlich für Sie da

Ihre Ansprechpartner im Strafrecht

Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten und vertreten Sie im Strafrecht – über unsere Kanzleistandorte in Leer und Rhauderfehn. Wir besprechen den Vorwurf, den Verfahrensstand und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Claudia Gebauer – Rechtsanwältin und Ansprechperson im Strafrecht

Rechtsanwältin

Claudia Gebauer

Claudia Gebauer ist Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht.

Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

Artur Groeneveld – Rechtsanwalt und Ansprechperson im Strafrecht

Rechtsanwalt

Artur Groeneveld

Artur Groeneveld ist Ihr Ansprechpartner im Strafrecht.

Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

Imke Freesemann – Rechtsanwältin und Ansprechperson im Strafrecht

Rechtsanwältin

Imke Freesemann

Imke Freesemann ist Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht.

Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Strafbefehl & Einspruch

Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.

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Reicht es, den Einspruch am letzten Tag abzusenden?

Nein. Der Einspruch muss innerhalb der Frist wirksam beim zuständigen Gericht eingehen. Eine rechtzeitige Absendung allein genügt nicht.

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Kann die Strafe nach dem Einspruch höher werden?

Ja. Innerhalb des angegriffenen Umfangs ist das Gericht nicht an den Ausspruch des Strafbefehls gebunden. Dieses Risiko muss in die Entscheidung einbezogen werden.

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Stoppt eine Kontaktanfrage die Einspruchsfrist?

Nein. Die Anfrage bei einer Kanzlei wahrt keine gerichtliche Einspruchsfrist. Die erforderliche Erklärung muss formgerecht beim Gericht eingehen.

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Soll ich den Umschlag aufbewahren?

Ja. Der Umschlag und die Zustellungsvermerke helfen dabei, Zustellung und Fristbeginn zu prüfen.

Strafrecht · Leer & Rhauderfehn

Lassen Sie uns die nächsten Schritte klären.

Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann sind Ihre Ansprechpartner. Nennen Sie uns das Aktenzeichen und bereits bekannte Fristen oder Termine. Wir besprechen mit Ihnen die mögliche Vertretung und die Vergütung.

Direkter Kontakt

Sprechen wir darüber.

Bitte nennen Sie bei Fristen oder einem Gerichtstermin das konkrete Datum. Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung.

Zum Nachlesen

Amtliche Informationen und Rechtsgrundlagen zu diesem Thema. Sie dienen der Orientierung und ersetzen keine Prüfung Ihres konkreten Verfahrens.