Startseite / Arzthaftungsrecht
Arzthaftungsrecht · Leer & Rhauderfehn
Arzthaftungsrecht und Behandlungsfehler.
Sie vermuten einen Behandlungsfehler oder haben Fragen zur ärztlichen Aufklärung? Unsere Rechtsanwälte für Arzthaftungsrecht in Leer und Rhauderfehn unterstützen Sie dabei, den Verlauf zu klären und mögliche Ansprüche zu prüfen. Im Mittelpunkt stehen Ihre Unterlagen, die medizinischen Zusammenhänge und ein rechtlich begründetes Vorgehen.
Persönlich an Ihrer Seite
Ansprüche prüfen lassen.
Nennen Sie uns Ihr Anliegen und laufende Fristen. Wir klären die nächsten Schritte und die benötigten Unterlagen.
01
Behandlungsfehler vermutet: den Verlauf nachvollziehbar klären
Nach einer Operation bleiben Beschwerden, eine Diagnose wird erst spät gestellt oder eine Behandlung verläuft anders als erwartet. Für eine Haftung reicht ein unbefriedigendes Ergebnis allein nicht aus. Zu prüfen ist, ob die Behandlung vom maßgeblichen medizinischen Standard abwich und ob dadurch ein Gesundheitsschaden entstanden ist.
Wir besprechen Ihre Schilderung, ordnen vorhandene Unterlagen und klären, welche weiteren Informationen benötigt werden. Medizinische Fragen müssen häufig durch sachverständige Begutachtung beurteilt werden. Unsere Aufgabe ist die rechtliche Prüfung und Vertretung Ihrer Interessen auf einer nachvollziehbaren Tatsachengrundlage.
02
Aufklärung und Einwilligung: mehr als eine Unterschrift
Vor einer medizinischen Maßnahme müssen die für die Einwilligung wesentlichen Umstände erläutert werden. Dazu können insbesondere Art und Umfang des Eingriffs, wesentliche Risiken und gegebenenfalls Behandlungsalternativen gehören. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt auch von Art und Dringlichkeit der Maßnahme ab.
Wir prüfen, welche Aufklärung stattgefunden hat und welche Dokumentation dazu vorliegt. Ein unterschriebener Aufklärungsbogen beantwortet nicht automatisch alle Fragen zum Gespräch. Umgekehrt lässt sich allein aus dem Zeitpunkt eines Gesprächs nicht pauschal auf einen haftungsbegründenden Fehler schließen. Entscheidend sind die konkreten Umstände und die maßgeblichen Beweisregeln.
03
Patientenakte und Gedächtnisprotokoll: die Grundlagen sichern
Behandlungsberichte, Befunde, Operationsunterlagen, Medikationspläne und Aufklärungsdokumente helfen, den Ablauf zu verstehen. Patientinnen und Patienten können grundsätzlich Einsicht in ihre vollständige Behandlungsakte und Abschriften verlangen. Die erste Abschrift wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt; gesetzliche Einschränkungen des Einsichtsrechts sind im Einzelfall zu beachten.
Wir unterstützen bei der Anforderung und Zusammenstellung relevanter Unterlagen. Ergänzend hilft ein zeitnahes Gedächtnisprotokoll mit Terminen, Beschwerden, Gesprächen und beteiligten Personen. Trennen Sie dabei eigene Wahrnehmungen von Vermutungen. Bereits vorhandene Dokumente sollten unverändert aufbewahrt werden.
04
Schmerzensgeld und Schadensersatz: Folgen konkret erfassen
Besteht eine Haftung, kommen je nach Fall Schmerzensgeld und der Ersatz materieller Schäden in Betracht. Dafür müssen Beschwerden, Behandlungserfordernisse und wirtschaftliche Folgen nachvollziehbar erfasst werden. Wichtig ist auch die Abgrenzung zwischen Folgen einer Grunderkrankung und Folgen des beanstandeten Behandlungsgeschehens.
Wir prüfen die geltend zu machenden Positionen, beispielsweise Verdienstausfall oder nachgewiesene zusätzliche Aufwendungen, und besprechen die Beleglage. Eine verlässliche Summe lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung eines Fehlers ableiten. Eine abschließende Abfindung sollte auch mögliche zukünftige Folgen berücksichtigen. Bei längerfristiger Berufsunfähigkeit kann daneben der vereinbarte Schutz aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu prüfen sein.
05
Gutachten und Beweislast: die richtigen Fragen stellen
Für die Prüfung sind regelmäßig ein möglicher Fehler, der Gesundheitsschaden und der Zusammenhang zwischen beiden entscheidend. Medizinische Gutachten können dazu Stellung nehmen. Welche Begutachtung sinnvoll ist, hängt von den Unterlagen und dem gewählten Verfahrensweg ab. Gesetzlich Versicherte können unter den dafür geltenden Voraussetzungen Unterstützung ihrer Krankenkasse erhalten; diese kann den Medizinischen Dienst einschalten.
Für bestimmte Konstellationen sieht das Gesetz Beweiserleichterungen oder Vermutungen vor. Ein grober Behandlungsfehler führt nicht voraussetzungslos zur Umkehr jeder Beweisfrage. Maßgeblich ist unter anderem seine grundsätzliche Eignung, einen Schaden der eingetretenen Art herbeizuführen. Wir prüfen diese Fragen anhand des konkreten Behandlungsverlaufs.
06
Außergerichtliche Klärung, Schlichtung oder Klage
Ein begründeter Anspruch kann zunächst gegenüber Behandelnden, dem Krankenhausträger oder dem zuständigen Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden. Daneben kann ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Niedersachsen in Betracht kommen. Dafür müssen deren Zuständigkeit und Verfahrensvoraussetzungen erfüllt sein; die Teilnahme ist freiwillig.
Das Schlichtungsverfahren ist für Patientinnen und Patienten gebührenfrei. Eigene Auslagen und die Vergütung einer beauftragten anwaltlichen Vertretung sind davon zu unterscheiden. Wir besprechen mit Ihnen, ob dieser Weg oder ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll ist. Verjährungsfragen und erforderliche Sicherungsmaßnahmen prüfen wir gesondert; auf eine bloße Beschwerde sollten Sie sich zur Fristwahrung nicht verlassen.
07
Arzthaftungsrecht in Leer und Rhauderfehn: Ihr erster Schritt
Immo Radtke, LL.M. und Dr. Manfred Radtke beraten Sie zu möglichen Ansprüchen nach ärztlicher Behandlung. Sie erreichen uns in Leer, Hafenstraße 6c, und in Rhauderfehn, Untenende 9. Wir besprechen den bisherigen Verlauf, Ihr Ziel und den Umfang einer möglichen Beauftragung.
Für die erste Einordnung helfen Behandlungsdaten, vorhandene Arzt- und Entlassungsberichte, Befunde und der bisherige Schriftwechsel. Teilen Sie uns mit, wann Sie erstmals einen Behandlungsfehler vermutet haben und ob bereits ein Gutachten oder ein anderes Verfahren vorliegt. Welche weiteren Unterlagen wir benötigen und wie Sie diese übermitteln, stimmen wir mit Ihnen ab. Den Umfang und die Vergütung klären wir vorab; Fragen der Rechtsschutzversicherung können wir dabei einbeziehen.
Persönliche Beratung
Ihre Ansprechpartner im Arzthaftungsrecht
Immo Radtke, LL.M. und Dr. Manfred Radtke unterstützen Sie bei der rechtlichen Prüfung möglicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler. Den passenden Ansprechpartner stimmen wir mit Ihnen ab.

Rechtsanwalt und Notar
Immo Radtke, LL.M.
Rechtliche Beratung bei vermuteten Behandlungsfehlern und Fragen der ärztlichen Aufklärung.
Arzthaftungsrecht · Aufklärung · Patientenrechte

Rechtsanwalt · Notar a. D.
Dr. Manfred Radtke
Anwaltliche Prüfung und Interessenvertretung bei möglichen Ansprüchen aus ärztlicher Behandlung.
Arzthaftungsrecht · Aufklärung · Patientenrechte
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Arzthaftungsrecht
Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.
01
Ist eine Komplikation automatisch ein Behandlungsfehler?
Nein. Eine Behandlung kann trotz fachgerechten Vorgehens erfolglos bleiben oder mit Risiken verbunden sein. Für eine Haftung müssen die jeweiligen Voraussetzungen geprüft werden, insbesondere ein Fehler, ein Schaden und deren Zusammenhang.
02
Wer muss einen Behandlungsfehler beweisen?
Grundsätzlich muss die Patientenseite die anspruchsbegründenden Umstände darlegen und beweisen. Für bestimmte Situationen gelten besondere Beweisregeln, etwa bei Aufklärung, Dokumentation oder einem groben Behandlungsfehler. Welche Regel greift, hängt vom Einzelfall ab.
03
Kann ich eine Kopie meiner Patientenakte verlangen?
Grundsätzlich ja. Neben der Einsicht können Abschriften der Behandlungsakte verlangt werden; die erste Abschrift ist unentgeltlich. Gesetzliche Einschränkungen, etwa wegen erheblicher Rechte Dritter, sind im Einzelfall zu prüfen.
04
Kann meine Krankenkasse bei der Prüfung helfen?
Gesetzliche Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten bei vermuteten Behandlungsfehlern unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Sie können dazu ein Gutachten des Medizinischen Dienstes einholen. Der passende Weg und die bereits vorhandenen Unterlagen sollten aufeinander abgestimmt werden.
05
Ist das Schlichtungsverfahren bei der Ärztekammer kostenlos?
Bei der Ärztekammer Niedersachsen ist das Verfahren für Patientinnen und Patienten gebührenfrei. Eigene Auslagen und Kosten einer beauftragten anwaltlichen Vertretung können dennoch entstehen. Zudem müssen die Verfahrensvoraussetzungen vorliegen und die Beteiligten zustimmen.
06
Wie hoch ist das Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler?
Eine feste Summe gibt es nicht. Maßgeblich sind unter anderem Art, Schwere und Dauer der gesundheitlichen Folgen. Zunächst muss geklärt werden, ob überhaupt eine Haftung besteht und welche Folgen ihr zuzurechnen sind.
07
Wann sollte ich mögliche Ansprüche prüfen lassen?
Möglichst früh, sobald ein konkreter Verdacht besteht. So lassen sich Unterlagen zusammenstellen und Fristen prüfen. Der Beginn und Ablauf der Verjährung hängen von rechtlichen und tatsächlichen Umständen ab; eine pauschale Fristangabe wäre für Ihren Fall nicht verlässlich.
Passende Vertiefung
Passende Themen für Ihr Anliegen
01
Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei längerfristigen Einschränkungen die vereinbarten Versicherungsleistungen prüfen.
02
Rechtsschutzversicherung
Vereinbarten Versicherungsschutz und Deckungsfragen klären.
Arzthaftungsrecht in Leer & Rhauderfehn
Ihr nächster Schritt verdient eine klare Einschätzung.
Sie möchten mögliche Ansprüche nach einer ärztlichen Behandlung klären? Schildern Sie uns den Verlauf und nennen Sie laufende Fristen. Wir besprechen, welche Unterlagen und nächsten Schritte erforderlich sind.
Direkter Kontakt
Ihr Anliegen. Unser nächster Schritt.
Bitte nennen Sie bei Fristen oder einem Gerichtstermin das konkrete Datum. Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung.
Zum Nachlesen
Weiterführende Informationen zu Patientenrechten, Begutachtung und Schlichtung.