Startseite · Versicherungsrecht · Private Unfallversicherung

Versicherungsrecht · Leer und Rhauderfehn

Private Unfallversicherung.

Die private Unfallversicherung bewertet dauerhafte Folgen zu niedrig oder lehnt ab? Wir prüfen Ihren Vertrag, die medizinische Grundlage und mögliche Ansprüche.

Direkter Kontakt

Ihr Anliegen.
Unser nächster Schritt.

Unterlagen übermitteln.
Das weitere Vorgehen persönlich besprechen.

Oder sprechen Sie direkt mit uns:

Rhauderfehn
04952 93990

01

Private Unfallleistung ist kein Schmerzensgeld

Eine private Unfallversicherung sichert die im Vertrag vereinbarten Leistungen ab. Bei Invaliditätsleistungen kommt es insbesondere auf eine dauerhafte Beeinträchtigung und die vertraglichen Voraussetzungen an. Die Zahlung setzt grundsätzlich nicht voraus, dass ein anderer den Unfall verschuldet hat.

Davon zu unterscheiden sind Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber einem Unfallverursacher. Beide Anspruchswege können nebeneinander relevant sein. Nach einem Verkehrsunfall finden Sie ergänzende Informationen zur Durchsetzung von Personenschäden.

02

Fristen sind hier besonders wichtig

Unfallbedingungen können Fristen für den Eintritt, die ärztliche Feststellung und die Geltendmachung einer Invalidität enthalten. Die Fristen und die Voraussetzungen sind anhand der beim Vertrag geltenden Bedingungen zu prüfen. Warten Sie bei bleibenden Beschwerden deshalb nicht allein auf den Abschluss aller Behandlungen.

Sichern Sie die Schadenmeldung, ärztliche Befunde und sämtliche Hinweise des Versicherers. Wir prüfen auch, ob die erforderlichen Hinweise zu vertraglichen Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen erteilt wurden. Eine bestimmte Monatsfrist lässt sich ohne Kenntnis Ihrer Bedingungen nicht verlässlich nennen.

03

Invaliditätsgrad und medizinisches Gutachten

Streit entsteht häufig über den Zusammenhang zwischen Unfall und Beschwerden, den Invaliditätsgrad oder die Mitwirkung von Vorerkrankungen. Eine Gliedertaxe kann für bestimmte Körperteile und Sinnesorgane vertragliche Werte festlegen. Progression und Versicherungssumme beeinflussen die Berechnung zusätzlich.

Wir gleichen die Begutachtung mit den Bedingungen und den vorhandenen Befunden ab. Wo medizinische Fragen offenbleiben, besprechen wir die Einholung oder Ergänzung geeigneter ärztlicher Stellungnahmen. Ein Gutachten ist nicht allein deshalb richtig, weil es vom Versicherer eingeholt wurde; es muss aber auch nicht allein deswegen unbrauchbar sein.

04

Anerkenntnis, Neubemessung und Vergleich

Nicht jede Leistungsabrechnung beendet sämtliche Fragen. Je nach Vertrag und Lage des Falls können eine Neubemessung oder weitere Leistungsbausteine relevant sein. Eine abschließende Abfindung kann dagegen spätere Nachforderungen erschweren oder ausschließen. Lassen Sie deren Reichweite vor einer Unterschrift prüfen.

Für die Beratung benötigen wir Police, Bedingungen, Unfallmeldung, Arztberichte, Gutachten und die Leistungsabrechnung. Bei Einschränkungen im Beruf kann zusätzlich die Berufsunfähigkeitsversicherung betroffen sein. Beide Verträge haben unterschiedliche Voraussetzungen.

Ihre Ansprechpartner

Ihr Fachanwalt für Versicherungs­recht

Dr. Manfred Radtke berät und vertritt Sie als Fachanwalt für Versicherungsrecht. Wir besprechen Ihr Anliegen persönlich und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab – an unseren Standorten in Leer und Rhauderfehn.

Dr. Manfred Radtke

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Versicherungsrecht

Dr. Manfred Radtke

Beratung und Vertretung bei abgelehnten oder gekürzten Versicherungsleistungen – mit einer sorgfältigen Prüfung Ihrer Bedingungen, Nachweise und rechtlichen Möglichkeiten.

Versicherungsleistungen · Vertragsprüfung · Interessenvertretung

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Private Unfallversicherung

Hier finden Sie erste Antworten. Entscheidend bleiben Ihre Unterlagen, mögliche Fristen und die Umstände Ihres Falls.

01

Welche Frist gilt für die Invalidität?

Das steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Zu unterscheiden sind insbesondere Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung. Bitte lassen Sie die Fristen früh prüfen.

02

Ist die Gliedertaxe immer entscheidend?

Sie kann für die dort erfassten Beeinträchtigungen maßgeblich sein. Außerhalb der Gliedertaxe und bei besonderen Bedingungen gelten weitere Bewertungsfragen.

03

Darf wegen einer Vorerkrankung gekürzt werden?

Das hängt von den Bedingungen, einer tatsächlichen Mitwirkung und deren Umfang ab. Eine Vorerkrankung allein beantwortet die Frage nicht.

04

Bekomme ich zusätzlich Schmerzensgeld?

Die private Unfallversicherung schuldet vertragliche Leistungen. Schmerzensgeld gegenüber einem verantwortlichen Dritten ist ein eigener Anspruch.

Persönlich oder digital

Klarheit für Ihren nächsten Schritt.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und senden Sie die wesentlichen Unterlagen. Nennen Sie bitte laufende Fristen und Zustelldaten. Wir stimmen die Mandatsübernahme und das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Versicherungsrechtliche Beratung

Unterlagen prüfen lassen.

Eine Anfrage allein sichert keine Frist. Bei Zeitdruck rufen Sie uns bitte zusätzlich an.

Das könnte für Sie wichtig sein

Weitere Fragen zum Versicherungs­recht

01

Versicherungs­recht

Die Versicherung lehnt ab, kürzt die Leistung oder lässt Ihre Anfrage offen? Dr. Manfred Radtke prüft Ihren Vertrag, ordnet die Begründung ein und vertritt Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer.

02

Berufs­unfähigkeits­versicherung

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt die Rente ab oder stellt laufende Zahlungen infrage? Wir prüfen Leistungsantrag, Vertragsbedingungen und die Gründe des Versicherers.

03

Sach- und Gebäudeversicherung

Nach Brand, Leitungswasser- oder Sturmschaden geht es um rasche Hilfe und oft erhebliche Kosten. Wir prüfen, welche Leistungen Ihr Sach- oder Gebäudeversicherer schuldet.

04

Private Krankenversicherung

Ihre private Krankenversicherung erstattet eine Behandlung nicht vollständig oder stellt das Krankentagegeld ein? Wir prüfen Tarif, medizinische Unterlagen und die Begründung.