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Arbeitsrecht · Leer & Rhauderfehn

Kündigungsschutz und Abfindung.

Nach einer Kündigung zählen Fristen und eine klare Strategie. Wir prüfen Wirksamkeit, Kündigungsfrist und Sonderkündigungsschutz und vertreten Ihre Interessen bei Weiterbeschäftigung, Verhandlung oder Kündigungsschutzklage.

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Arbeitsrechtliche Beratung

Bei laufenden Fristen bitte zusätzlich anrufen. Eine Anfrage allein sichert keine Frist.

Oder sprechen Sie direkt mit uns:

Rhauderfehn
04952 93990

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Drei Wochen ab Zugang: Handeln Sie rechtzeitig

Gegen eine schriftliche Kündigung muss regelmäßig innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wird die Frist versäumt, kann die Kündigung trotz rechtlicher Einwände wirksam werden. Auf eine nachträgliche Zulassung der Klage sollte man sich nicht verlassen.

Notieren Sie das Zugangsdatum und sichern Sie das Originalschreiben samt Umschlag. Ein Gespräch mit Vorgesetzten, eine Beschwerde beim Betriebsrat oder eine Abfindungsverhandlung ersetzt die Klage nicht. Bei knapper Frist rufen Sie uns bitte zusätzlich zum Formular zur Kündigung an.

02

Welche Einwände kommen in Betracht?

Wir prüfen zunächst Schriftform, Unterschrift, Vertretungsbefugnis und die einschlägige Kündigungsfrist. Ob der allgemeine Kündigungsschutz greift, hängt unter anderem von Beschäftigungsdauer und Betriebsgröße ab. Auch außerhalb seines Anwendungsbereichs bestehen rechtliche Grenzen für eine Kündigung.

Je nach Fall sind betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe, eine erforderliche Betriebsratsanhörung sowie besonderer Kündigungsschutz zu prüfen. Eine frühere Abmahnung kann Bedeutung haben. Auch bei einer fristlosen oder einer Änderungskündigung sollten Sie sofort reagieren.

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Abfindung ist kein Automatismus

Eine Kündigung begründet nicht allgemein einen Abfindungsanspruch. Ein solcher Anspruch kann sich aber aus besonderen gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen oder einem Sozialplan ergeben. Ein Beispiel ist ein den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechendes Angebot nach § 1a KSchG.

Häufig wird eine Abfindung in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich vereinbart. Maßgeblich sind Prozessrisiko, Beschäftigungsdauer, Vergütung und Ihre Ziele. Ein pauschaler Rechner ersetzt diese Bewertung nicht. Wir berücksichtigen neben dem Geldbetrag auch Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnis und offene Ansprüche.

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Unterlagen, Kosten und nächste Schritte

Hilfreich sind Kündigung, Arbeitsvertrag mit Nachträgen, aktuelle Gehaltsabrechnungen, vorhandene Abmahnungen und Angaben zum Betrieb. Informieren Sie uns über Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder ein Betriebsratsamt, soweit dies für die Prüfung relevant sein kann. Wir ordnen die Unterlagen ein und besprechen Ihre Handlungsmöglichkeiten.

In der ersten Instanz des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens trägt grundsätzlich jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten. Wir erläutern Kosten und mögliche Rechtsschutzdeckung vor der weiteren Tätigkeit. Prüfen Sie zugleich erforderliche Meldungen bei der Agentur für Arbeit; eine Klage ersetzt diese nicht.

Ihre Ansprechpartner

Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Dr. Manfred Radtke und Immo Radtke, LL.M. beraten und vertreten Sie im Arbeitsrecht. Persönlich in Leer und Rhauderfehn, telefonisch oder nach Abstimmung digital.

Dr. Manfred Radtke, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Notar a. D.

Dr. Manfred Radtke

Beratung und Prozessvertretung bei Kündigungen, Abfindungen und arbeitsrechtlichen Konflikten. Ansprechpartner für Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen.

Kündigungsschutz · Abfindung · Arbeitgeberberatung

Immo Radtke, LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar · Fachanwalt für Arbeitsrecht

Immo Radtke, LL.M.

Strategische Beratung und gerichtliche Vertretung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Klare Bewertung von Handlungsoptionen, Risiken und wirtschaftlichen Folgen.

Kündigungsschutz · Betriebsverfassungsrecht · Prozessvertretung

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Kündigung und Abfindung

Erste Antworten zur Orientierung. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt von Ihrer Situation, den Unterlagen und bestehenden Fristen ab.

01

Habe ich nach jeder Kündigung Anspruch auf Abfindung?

Nein. Es gibt besondere Anspruchsgrundlagen; häufig wird eine Abfindung ausgehandelt. Ein Betrag lässt sich ohne Prüfung der Umstände nicht zuverlässig zusagen.

02

Stoppen Verhandlungen die Dreiwochenfrist?

Grundsätzlich nein. Die gerichtliche Frist muss unabhängig von laufenden Gesprächen gesichert werden.

03

Hilft eine Klage auch im Kleinbetrieb?

Das kann sinnvoll sein. Der allgemeine Kündigungsschutz gilt dort nicht uneingeschränkt; dennoch können beispielsweise Formfehler oder besonderer Kündigungsschutz relevant sein.

04

Kann ich statt einer Klage einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Eine Unterschrift kann Schutzrechte und Ansprüche beenden und sozialrechtliche Folgen haben. Lassen Sie einen Entwurf vor der Unterzeichnung prüfen.

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Klarheit für Ihre nächsten Schritte.

Schildern Sie uns den Sachverhalt und nennen Sie laufende Fristen. Sie finden uns in Leer, Hafenstraße 6c, und in Rhauderfehn, Untenende 9. Wir besprechen mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und die Kosten der weiteren Tätigkeit.

Persönlicher Kontakt

Wir klären Ihr Anliegen.

Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung. Bei dringenden Fristen nehmen Sie bitte zusätzlich telefonisch Kontakt auf.

Arbeitsrechtliche Themen

Weitere Themen im Arbeitsrecht

01

Arbeitsrecht

Dr. Manfred Radtke und Immo Radtke, LL.M. beraten und vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte und Betriebsräte. Wir klären Fristen, bewerten Risiken und entwickeln eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie – persönlich in Leer und Rhauderfehn sowie nach Abstimmung digital.

02

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag kann einen geordneten Wechsel ermöglichen – aber auch Kündigungsschutz, Vergütung und weitere Ansprüche kosten. Wir bewerten Ihren Entwurf und verhandeln das Gesamtpaket.

03

Abmahnung

Eine Abmahnung dokumentiert einen behaupteten Pflichtverstoß und kann eine spätere Kündigung vorbereiten. Wir prüfen Inhalt, Tatsachen und Belege und besprechen die für Sie passende Reaktion.

04

Lohn und Gehalt

Wenn vereinbarte Vergütung ausbleibt, benötigen Sie eine nachvollziehbare Berechnung und eine rechtzeitige Durchsetzung. Wir prüfen Anspruchsgrundlagen, Fälligkeit, Ausschlussfristen und vorhandene Belege.