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Arbeitsrecht · Leer & Rhauderfehn

Abmahnung im Arbeitsrecht.

Eine Abmahnung dokumentiert einen behaupteten Pflichtverstoß und kann eine spätere Kündigung vorbereiten. Wir prüfen Inhalt, Tatsachen und Belege und besprechen die für Sie passende Reaktion.

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Arbeitsrechtliche Beratung

Bei laufenden Fristen bitte zusätzlich anrufen. Eine Anfrage allein sichert keine Frist.

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Rhauderfehn
04952 93990

01

Was wird Ihnen konkret vorgeworfen?

Eine arbeitsrechtliche Abmahnung soll ein beanstandetes Verhalten deutlich benennen, zur Vertragstreue anhalten und vor Folgen für das Arbeitsverhältnis warnen. Entscheidend ist der Inhalt, nicht allein die Überschrift eines Schreibens. Wir prüfen, ob der Vorwurf hinreichend bestimmt und rechtlich tragfähig ist.

Stimmen Datum, Ablauf und beteiligte Personen? Gibt es entlastende Nachrichten, Dienstpläne oder Zeugen? Eine Abmahnung kann angreifbar sein, wenn der behauptete Sachverhalt nicht zutrifft, unzutreffend bewertet wird oder weitere rechtliche Voraussetzungen fehlen.

02

Nicht jede Reaktion ist taktisch sinnvoll

Ein vorschnelles Schuldeingeständnis kann spätere Einwände erschweren. Unterschriften über Empfang und Zustimmung zum Inhalt sind zu unterscheiden. Bewahren Sie Schreiben und relevante Unterlagen auf und halten Sie den tatsächlichen Ablauf zeitnah fest.

Je nach Fall kommen eine sachliche Gegendarstellung, die Forderung nach Entfernung aus der Personalakte oder zunächst ein anderes Vorgehen in Betracht. Ob eine Klage sinnvoll ist, hängt auch vom weiteren Arbeitsverhältnis und der Beweislage ab. Wir wägen Nutzen und Risiken mit Ihnen ab.

03

Abmahnung und Kündigung hängen zusammen

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist häufig zunächst eine einschlägige Abmahnung erforderlich. Es gibt jedoch Ausnahmen; auch eine feste Regel „erst nach drei Abmahnungen“ besteht nicht. Schwere des Vorwurfs, Wiederholungsgefahr und die Umstände sind entscheidend.

Geht zusätzlich eine Kündigung ein, muss deren gerichtliche Anfechtungsfrist gesondert beachtet werden. Eine Gegendarstellung zur Abmahnung wahrt die Frist für die Kündigungsschutzklage nicht. Nehmen Sie dann bitte unverzüglich Kontakt auf.

04

Auch Arbeitgeber brauchen eine klare Dokumentation

Für Arbeitgeber prüfen wir, ob eine Abmahnung das geeignete Mittel ist, wie der Sachverhalt aufgeklärt wird und welche rechtlichen Anforderungen zu beachten sind. Allgemeine Textbausteine passen selten ohne Anpassung auf einen konkreten Vorfall.

Arbeitnehmer sollten Abmahnung, Arbeitsvertrag, relevante Anweisungen und eine kurze Chronologie mitbringen. Unternehmen erläutern wir die Vorbereitung und Einordnung einer Personalmaßnahme im Rahmen unserer Arbeitgeberberatung. Vor jeder Mandatsübernahme prüfen wir mögliche Interessenkonflikte.

Ihre Ansprechpartner

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Dr. Manfred Radtke und Immo Radtke, LL.M. beraten und vertreten Sie im Arbeitsrecht. Persönlich in Leer und Rhauderfehn, telefonisch oder nach Abstimmung digital.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen: Abmahnung

Erste Antworten zur Orientierung. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt von Ihrer Situation, den Unterlagen und bestehenden Fristen ab.

01

Muss eine Abmahnung immer schriftlich sein?

Die arbeitsrechtliche Einordnung richtet sich nach dem Inhalt und den Umständen. Schriftliche Dokumentation spielt praktisch vor allem für den Nachweis eine Rolle.

02

Kann ich die Entfernung aus der Personalakte verlangen?

Das kann bei einer unberechtigten Abmahnung möglich sein. Ob die Voraussetzungen vorliegen und eine gerichtliche Durchsetzung sinnvoll ist, prüfen wir individuell.

03

Darf erst nach drei Abmahnungen gekündigt werden?

Nein. Eine solche feste Zahl gibt es nicht. Es kommt auf den Pflichtverstoß und die konkreten Voraussetzungen der Kündigung an.

04

Soll ich sofort eine lange Gegendarstellung verfassen?

Nicht ungeprüft. Sichern Sie zunächst die Tatsachen und Unterlagen. Eine abgestimmte, sachliche Reaktion kann sinnvoller sein als eine spontane umfangreiche Erklärung.

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Klarheit für Ihre nächsten Schritte.

Schildern Sie uns den Sachverhalt und nennen Sie laufende Fristen. Sie finden uns in Leer, Hafenstraße 6c, und in Rhauderfehn, Untenende 9. Wir besprechen mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und die Kosten der weiteren Tätigkeit.

Persönlicher Kontakt

Wir klären Ihr Anliegen.

Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung. Bei dringenden Fristen nehmen Sie bitte zusätzlich telefonisch Kontakt auf.

Arbeitsrechtliche Themen

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01

Arbeitsrecht

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02

Kündigung und Abfindung

Nach einer Kündigung zählen Fristen und eine klare Strategie. Wir prüfen Wirksamkeit, Kündigungsfrist und Sonderkündigungsschutz und vertreten Ihre Interessen bei Weiterbeschäftigung, Verhandlung oder Kündigungsschutzklage.

03

Arbeitgeberberatung

Wir begleiten Unternehmen im laufenden Arbeitsrecht und in Konfliktsituationen. Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Gestaltung, Nachweisen und Handlungsmöglichkeiten – abgestimmt auf die betriebliche Praxis.

04

Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis sollte Tätigkeit und Bewertung zutreffend wiedergeben. Wir prüfen Formulierungen im Zusammenhang, erkennen relevante Auslassungen und setzen berechtigte Korrekturen durch.