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Körperverletzung · Leer & Rhauderfehn
Verteidigung bei Körperverletzung.
Nach einer Auseinandersetzung stehen häufig gegensätzliche Schilderungen im Raum. Wir prüfen den Vorwurf einer Körperverletzung, die Beweislage und mögliche Rechtfertigungsgründe. Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten Sie in Leer und Rhauderfehn.
Persönlich an Ihrer Seite
Strafrechtliche Beratung
Nennen Sie Aktenzeichen, laufende Fristen und Gerichtstermine. Bei einem Strafbefehl ist das Zustellungsdatum besonders wichtig.
01
Was genau wird Ihnen vorgeworfen?
Eine Anzeige wegen Körperverletzung kann aus einem Streit, einer Rangelei oder einer unübersichtlichen Situation entstehen. Rechtlich geht es unter anderem darum, ob eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung nachgewiesen werden kann. Der genaue Vorwurf ist wichtig: Eine einfache, eine gefährliche oder eine fahrlässige Körperverletzung haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Wir prüfen deshalb zunächst, welches Verhalten Ihnen konkret zugerechnet wird. Wer soll wann gehandelt haben? Welche Verletzung wird behauptet? Welche Aussagen und Unterlagen stützen den Verdacht? Ein ärztliches Attest kann eine Verletzung dokumentieren, beantwortet für sich genommen aber nicht jede Frage dazu, durch wen und auf welche Weise sie verursacht wurde.
Beschreiben Sie uns auch, ob mehrere Personen beteiligt waren und ob parallel eigene Verletzungen oder Gegenanzeigen vorliegen. Eine gemeinsame Konfliktsituation bedeutet nicht, dass alle Beteiligten rechtlich dieselbe Rolle haben.
02
Zeugen, Verletzungsbilder und digitale Belege
Bei körperlichen Auseinandersetzungen kommt es häufig auf kurze Zeitabschnitte und die Reihenfolge einzelner Handlungen an. Zeugenaussagen können sich widersprechen oder unterschiedliche Ausschnitte des Geschehens betreffen. Fotos, Nachrichten und vorhandene Aufnahmen müssen in diesen zeitlichen Zusammenhang eingeordnet werden. Ein einzelner Screenshot kann wichtige Teile einer Unterhaltung ausblenden.
Wir werten die Ermittlungsakte aus und besprechen, welche Belege für Ihre Darstellung vorhanden sind. Halten Sie mögliche Zeugen und deren eigene Wahrnehmungen für die Beratung fest. Nehmen Sie keine Abstimmung von Aussagen vor. Auch ein gut gemeinter Versuch, gemeinsam „die richtige Reihenfolge“ festzulegen, kann erhebliche Probleme auslösen.
Sichern Sie eigene vorhandene Unterlagen unverändert. Falls Sie verletzt wurden, sind zeitnahe ärztliche Unterlagen und eine nachvollziehbare Dokumentation bedeutsam. Ob zusätzliche Beweisanträge oder Ermittlungsanregungen sinnvoll sind, beurteilen wir anhand des konkreten Aktenstands.
03
Notwehr: Den gesamten Konflikt betrachten
Die Aussage „Ich habe mich nur gewehrt“ muss rechtlich anhand der tatsächlichen Situation geprüft werden. Bei Notwehr kommt es insbesondere auf einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff und die konkrete Verteidigungshandlung an. Nicht jede Reaktion nach einem Streit ist deshalb automatisch gerechtfertigt. Eine spätere Vergeltung ist von einer Handlung zur Abwehr eines noch andauernden Angriffs zu unterscheiden.
Für die Prüfung benötigen wir einen möglichst genauen Ablauf: Was geschah unmittelbar vor der Reaktion? Welche Möglichkeiten bestanden? Wann endete der Angriff? Wer konnte das Geschehen wahrnehmen? Wir trennen die rechtliche Bewertung von der verständlichen emotionalen Belastung einer Auseinandersetzung.
Gerade wenn beide Seiten Verletzungen geltend machen, sollte eine Stellungnahme nicht aus einzelnen Schlagworten bestehen. Wir besprechen, welche Tatsachen sich belegen lassen und wie sie in einer sachgerechten Erklärung dargestellt werden können.
04
Strafverfahren und weitere Folgen zusammen sehen
Neben einer möglichen strafrechtlichen Sanktion können Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen eine Rolle spielen. Auch berufliche oder erlaubnisrechtliche Fragen können wichtig werden. Diese Folgen hängen von unterschiedlichen Voraussetzungen ab und dürfen nicht allein aus der Tatsache einer Anzeige abgeleitet werden. Nennen Sie uns deshalb, welche zusätzlichen Schreiben oder Forderungen Sie erhalten haben.
Eine Entschuldigung oder Wiedergutmachung kann im passenden Fall Bedeutung gewinnen. Ob, wann und in welcher Form dies sinnvoll ist, sollte aber mit der Verteidigung abgestimmt werden. Ein direkter Kontakt zur anderen Seite kann problematisch sein, insbesondere wenn Kontaktbeschränkungen bestehen oder die Kommunikation als Druck empfunden werden könnte.
Wir prüfen mögliche Verfahrenslösungen, ohne eine Einstellung oder ein bestimmtes Ergebnis zu versprechen. Auch die Rücknahme eines Strafantrags führt nicht in jedem Fall automatisch zur Beendigung des Verfahrens. Entscheidend sind der konkrete Tatvorwurf und die gesetzlichen Voraussetzungen.
05
Ihre Verteidigung vorbereiten
Für den ersten Termin benötigen wir Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl oder Anklageschrift sowie vorhandene Unterlagen zu Verletzungen und bereits erhobenen Forderungen. Ergänzen Sie eine private zeitliche Übersicht und kennzeichnen Sie Unsicherheiten in Ihrer Erinnerung. Halten Sie fest, ob schon Aussagen gegenüber Polizei, Versicherung oder anderen Stellen gemacht wurden.
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann besprechen mit Ihnen den nächsten Schritt und die Kosten der Vertretung. Die Beratung erfolgt über unsere Kanzleistandorte in Leer und Rhauderfehn. Bei einem bereits bestimmten Vernehmungs- oder Gerichtstermin nennen Sie bitte das Datum unmittelbar bei der Anfrage.
Bei jungen Beschuldigten sind zusätzlich die Besonderheiten des Jugendstrafrechts zu beachten. Liegt ein gerichtlicher Strafbefehl vor, sollte wegen der kurzen Frist zunächst der mögliche Einspruch geprüft werden.
Orientierung im Strafrecht
Dazu passend
01
Vorladung bei der Polizei
Ein Brief von der Polizei bedeutet nicht, dass Sie sich sofort erklären müssen.
02
Jugendstrafrecht
Ein Ermittlungsverfahren belastet junge Menschen und ihre Familien.
03
Anklage & Hauptverhandlung
Eine Anklageschrift ist noch kein Urteil.
Persönlich für Sie da
Ihre Ansprechpartner im Strafrecht
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten und vertreten Sie im Strafrecht – über unsere Kanzleistandorte in Leer und Rhauderfehn. Wir besprechen den Vorwurf, den Verfahrensstand und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Rechtsanwältin
Claudia Gebauer
Claudia Gebauer ist Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht.
Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

Rechtsanwalt
Artur Groeneveld
Artur Groeneveld ist Ihr Ansprechpartner im Strafrecht.
Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

Rechtsanwältin
Imke Freesemann
Imke Freesemann ist Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht.
Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung
Häufige Fragen
Häufige Fragen: Körperverletzung
Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.
01
Reicht die Aussage einer einzelnen Person für eine Verurteilung?
Es gibt keine allgemeine Regel, nach der eine einzelne Aussage stets genügt oder niemals genügen kann. Entscheidend ist die sorgfältige Würdigung der gesamten Beweislage.
02
Ist jede Gegenwehr Notwehr?
Nein. Die Voraussetzungen müssen anhand des Angriffs, seines zeitlichen Verlaufs und der konkreten Verteidigungshandlung geprüft werden.
03
Erledigt die Rücknahme der Anzeige das Verfahren?
Das lässt sich nicht allgemein zusagen. Anzeige und Strafantrag sind zu unterscheiden; außerdem kann das Verfahren je nach Tatvorwurf auch ohne fortbestehenden Strafantrag weitergeführt werden.
04
Soll ich die andere Seite direkt kontaktieren?
Stimmen Sie dies zunächst mit der Verteidigung ab. Ein Kontakt kann missverstanden werden oder mit bestehenden Anordnungen kollidieren.
Strafrecht · Leer & Rhauderfehn
Lassen Sie uns die nächsten Schritte klären.
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann sind Ihre Ansprechpartner. Nennen Sie uns das Aktenzeichen und bereits bekannte Fristen oder Termine. Wir besprechen mit Ihnen die mögliche Vertretung und die Vergütung.
Direkter Kontakt
Sprechen wir darüber.
Bitte nennen Sie bei Fristen oder einem Gerichtstermin das konkrete Datum. Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung.
Zum Nachlesen
Amtliche Informationen und Rechtsgrundlagen zu diesem Thema. Sie dienen der Orientierung und ersetzen keine Prüfung Ihres konkreten Verfahrens.