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Anklage & Hauptverhandlung · Leer & Rhauderfehn
Anklage und Hauptverhandlung.
Eine Anklageschrift ist noch kein Urteil. Jetzt kommt es darauf an, Vorwurf, Beweismittel und gerichtliche Fristen genau zu prüfen. Wir bereiten mit Ihnen das weitere Verfahren und eine mögliche Hauptverhandlung vor – über unsere Kanzlei in Leer und Rhauderfehn.
Persönlich an Ihrer Seite
Strafrechtliche Beratung
Nennen Sie Aktenzeichen, laufende Fristen und Gerichtstermine. Bei einem Strafbefehl ist das Zustellungsdatum besonders wichtig.
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Was eine Anklageschrift bedeutet
Mit einer Anklage legt die Staatsanwaltschaft dem Gericht einen Tatvorwurf zur Entscheidung vor. Das Gericht prüft anschließend, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Die Anklageschrift und ein gegebenenfalls beigefügtes gerichtliches Schreiben müssen deshalb gemeinsam gelesen werden. Eine bereits mitgeteilte Stellungnahmefrist oder weitere Aufforderungen dürfen nicht übersehen werden.
Wichtig sind die konkret bezeichneten Handlungen, Tatzeiten und Beweismittel. Teilen Sie uns mit, ob Ihnen der zugrunde liegende Vorgang bekannt ist oder ob mehrere Verfahren vermischt werden könnten. Ein früheres Polizeischreiben kann einen anderen Umfang haben als die spätere Anklage. Die Verteidigung muss auf den aktuellen Stand ausgerichtet sein.
Bringen Sie sämtliche Seiten und Anlagen mit. Wenn eine Übersetzung benötigt wird oder Sie einzelne Formulierungen nicht verstehen, sprechen Sie dies früh an. Eine verständliche Erklärung des Vorwurfs ist die Grundlage dafür, gemeinsam die nächsten Entscheidungen zu treffen.
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Das Zwischenverfahren als eigene Prüfungsphase
Vor einer Hauptverhandlung wird nicht lediglich ein Termin vergeben. Im Zwischenverfahren besteht eine gerichtliche Prüfungsphase mit eigenen Möglichkeiten der Verteidigung. Nach Kenntnis der Akte kann zu klären sein, ob rechtliche Einwände bestehen oder weitere Beweise erhoben werden sollten. Welche Anträge zweckmäßig sind, hängt von den konkreten Schwachstellen des Vorwurfs ab.
Wir besprechen deshalb nicht nur, ob Sie den Vorwurf bestreiten, sondern welche Tatsachen und Belege für die Prüfung entscheidend sind. Eine allgemeine Erklärung, man sei unschuldig, ersetzt keine Auseinandersetzung mit den angeführten Beweismitteln. Umgekehrt muss nicht jede Vermutung ausführlich schriftlich beantwortet werden.
Wenn eine gerichtliche Frist läuft, hat deren Prüfung Vorrang. Eine Anfrage bei der Kanzlei verlängert diese Frist nicht automatisch. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Handlung erforderlich ist und in welchem Umfang das Mandat übernommen wird.
03
Auf eine Hauptverhandlung vorbereitet sein
In einer Hauptverhandlung werden der Vorwurf und die Beweise nach den strafprozessualen Regeln geprüft. Der Ablauf umfasst verschiedene Schritte und kann sich je nach Verfahren unterscheiden. Wir erklären Ihnen vorab die Rollen von Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Zeugen und Sachverständigen. So wissen Sie, welche Fragen auf Sie zukommen können und welche Entscheidungen bei Ihnen liegen.
Ob Sie sich zur Sache äußern und gegebenenfalls in welcher Form, wird anhand der Verteidigungsstrategie besprochen. Eine vorbereitete Beratung bedeutet nicht, Aussagen auswendig zu lernen oder an eine gewünschte Darstellung anzupassen. Entscheidend sind eine ehrliche Bestandsaufnahme und eine rechtlich durchdachte Entscheidung.
Wir prüfen auch organisatorische Fragen: Terminsladung, benötigte Unterlagen, mögliche Sprachmittlung und die Bedeutung eines persönlichen Erscheinens. Nehmen Sie eine Ladung ernst. Ob eine Vertretung ohne Anwesenheit möglich ist, richtet sich nach dem konkreten Verfahren und darf nicht pauschal vorausgesetzt werden.
04
Beweise, Aussagen und mögliche Verfahrenslösungen
Zeugenaussagen müssen im Zusammenhang mit weiteren Erkenntnissen gewürdigt werden. Eine Erinnerungslücke, ein Widerspruch oder eine Abweichung kann unterschiedlich bedeutsam sein. Wir prüfen, welche Fragen sachlich aufzuklären sind und ob die vorliegenden Unterlagen eine behauptete Schlussfolgerung tragen.
Je nach Verlauf können unterschiedliche Verfahrensentscheidungen in Betracht kommen. Ob eine Einstellung möglich ist oder welche Rechtsfolge bei einer Verurteilung droht, muss anhand der gesetzlichen Voraussetzungen und des tatsächlichen Verlaufs beurteilt werden. Auch eine diskutierte Verständigung darf nicht als bloße informelle Absprache missverstanden werden.
Wir erklären Ihnen die Bedeutung möglicher Entscheidungen, bevor Sie eine Erklärung abgeben. Das umfasst bei Bedarf auch Auswirkungen außerhalb des Strafverfahrens. Nennen Sie uns daher berufliche Erlaubnisse, weitere laufende Verfahren und sonstige Umstände, deren Folgen für Sie besonders wichtig sind.
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Nach dem Urteil: Entscheidung und Fristen prüfen
Gegen strafgerichtliche Urteile kann je nach Entscheidung Berufung oder Revision in Betracht kommen. Für die Einlegung gilt grundsätzlich eine Wochenfrist; Beginn und zulässiges Rechtsmittel hängen insbesondere von Gericht, Entscheidung und Anwesenheit bei der Verkündung ab. Für eine erforderliche Begründung gelten gesonderte Regeln und Fristen.
Warten Sie deshalb nicht erst auf die schriftlichen Urteilsgründe. Wir besprechen Erfolgsaussichten, Ziele, Kosten und mögliche Risiken einer Überprüfung. Eine Nachricht über die Website wahrt keine gerichtliche Rechtsmittelfrist.
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann begleiten Sie über unsere Büros in Leer und Rhauderfehn. Für die erste Prüfung helfen Anklage, gerichtliche Schreiben und bereits ergangene Entscheidungen. Für einen Strafbefehl gilt die gesonderte Einspruchsfrist.
Orientierung im Strafrecht
Dazu passend
01
Strafbefehl & Einspruch
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung – auch ohne vorherige Hauptverhandlung.
02
Pflichtverteidigung & Kosten
Ob ein Verteidiger bestellt werden muss, hängt von der Verfahrenslage und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
03
Vorladung bei der Polizei
Ein Brief von der Polizei bedeutet nicht, dass Sie sich sofort erklären müssen.
Persönlich für Sie da
Ihre Ansprechpartner im Strafrecht
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten und vertreten Sie im Strafrecht – über unsere Kanzleistandorte in Leer und Rhauderfehn. Wir besprechen den Vorwurf, den Verfahrensstand und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Rechtsanwältin
Claudia Gebauer
Claudia Gebauer ist Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht.
Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

Rechtsanwalt
Artur Groeneveld
Artur Groeneveld ist Ihr Ansprechpartner im Strafrecht.
Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

Rechtsanwältin
Imke Freesemann
Imke Freesemann ist Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht.
Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung
Häufige Fragen
Häufige Fragen: Anklage & Hauptverhandlung
Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.
01
Ist eine Anklage bereits eine Verurteilung?
Nein. Über den Vorwurf entscheidet das Gericht nach den geltenden Verfahrensregeln. Zunächst ist auch die Eröffnung des Hauptverfahrens zu prüfen.
02
Muss ich zur Verhandlung erscheinen?
Gerichtliche Ladungen sind ernst zu nehmen. Ob ausnahmsweise eine Vertretung ohne persönliches Erscheinen möglich ist, hängt vom konkreten Verfahren ab.
03
Kann ich erst nach dem schriftlichen Urteil über ein Rechtsmittel entscheiden?
Warten kann eine Frist gefährden. Lassen Sie die Möglichkeiten unmittelbar nach der Entscheidung prüfen; Rechtsmittelfristen können bereits vorher laufen.
04
Welche Unterlagen braucht die Verteidigung?
Anklageschrift, gerichtliche Begleitschreiben, Beschlüsse, Ladungen und frühere Verfahrensunterlagen. Nennen Sie laufende Fristen und bereits bestimmte Termine.
Strafrecht · Leer & Rhauderfehn
Lassen Sie uns die nächsten Schritte klären.
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann sind Ihre Ansprechpartner. Nennen Sie uns das Aktenzeichen und bereits bekannte Fristen oder Termine. Wir besprechen mit Ihnen die mögliche Vertretung und die Vergütung.
Direkter Kontakt
Sprechen wir darüber.
Bitte nennen Sie bei Fristen oder einem Gerichtstermin das konkrete Datum. Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung.
Zum Nachlesen
Amtliche Informationen und Rechtsgrundlagen zu diesem Thema. Sie dienen der Orientierung und ersetzen keine Prüfung Ihres konkreten Verfahrens.