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Notarielle Tätigkeiten · Leer & Rhauderfehn
Gesellschaftsanteile übertragen.
Ein Beteiligungswechsel kann das Unternehmen und die Zusammenarbeit seiner Gesellschafter dauerhaft verändern. Wir bereiten die notarielle Anteilsübertragung vor und erläutern, wie die Vereinbarungen in der Urkunde zusammenwirken.
Gut vorbereitet
Notartermin vorbereiten.
Über das Formular können Sie die Angaben für die Vorbereitung übermitteln. Den Termin stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
01
GmbH-Anteile verkaufen, schenken oder übertragen
Ein Geschäftsanteil kann verkauft, verschenkt oder im Rahmen einer Nachfolge übertragen werden. Sowohl die Verpflichtung zur Abtretung als auch die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils bedürfen grundsätzlich notarieller Form. Das gilt auch bei einer Übertragung innerhalb der Familie.
Zu prüfen sind die genaue Bezeichnung der Anteile, die aktuelle Gesellschafterliste, der Gesellschaftsvertrag sowie Zustimmungs-, Vorkaufs- und sonstige Bindungen. Soll nur ein Teil eines Anteils übertragen werden, kann zusätzlich eine Teilung erforderlich sein. Bestehende Abreden sollten vollständig offengelegt werden.
02
Kaufpreis, Übergang und Haftung abstimmen
Vertragsschluss, Kaufpreiszahlung und rechtliche Übertragung müssen nicht auf denselben Tag fallen. Die Abtretung kann beispielsweise an die Kaufpreiszahlung oder weitere Zustimmungen geknüpft werden. Der wirtschaftliche Stichtag und die Verteilung von Gewinnen müssen dazu passen.
Beim Anteilskauf bleibt die Gesellschaft selbst grundsätzlich Inhaberin ihres Vermögens und Vertragspartnerin ihrer bestehenden Verträge. Der Käufer erwirbt die Beteiligung und damit mittelbar auch wirtschaftliche Chancen und Risiken. Finanzlage, Steuern, Verbindlichkeiten und nicht vollständig erbrachte Einlagen verdienen daher eine gesonderte Prüfung. Garantien und Freistellungen sollten die vereinbarte Risikoverteilung präzise abbilden.
Die rechtliche Gestaltung ersetzt keine Unternehmensbewertung oder wirtschaftliche Prüfung. Steuerberatung und gegebenenfalls weitere Fachberater sollten vor der Beurkundung einbezogen werden.
03
Gesellschafterliste und weitere Schritte
Eine wirksame Anteilsabtretung setzt grundsätzlich keine Eintragung des neuen Gesellschafters als solchen im Handelsregister voraus. Im Verhältnis zur GmbH ist jedoch die beim Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste von zentraler Bedeutung: Grundsätzlich gilt dort nur die in der Liste ausgewiesene Person als Inhaber des Geschäftsanteils.
Hat der Notar an der Veränderung mitgewirkt, reicht er nach Wirksamwerden grundsätzlich die aktualisierte Liste ein. Änderungen von Geschäftsführung, Vertretung oder Satzung sind davon getrennte Vorgänge und können zusätzliche Urkunden und Registeranmeldungen erfordern. Auch das Transparenzregister ist zu berücksichtigen.
04
Anteilsübertragung: Ihre Vorbereitung in Leer und Rhauderfehn
Für Ihr Anliegen können Sie sich an Notar Immo Radtke, LL.M., mit Amtssitz in Rhauderfehn, Untenende 9, oder Notar Wilfried Boelsen mit Amtssitz in Leer, Hafenstraße 6c, wenden. Beide Notare betreuen die Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Teilen Sie uns vorhandene Fristen und bereits abgestimmte Termine bitte frühzeitig mit.
Für das erste Gespräch sind insbesondere hilfreich:
- Aktueller Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste
- Daten der Beteiligten und zu übertragende Anteile
- Kaufpreis, Bedingungen und Übertragungsstichtag
Ihre Ansprechpartner
Ihre Notare. Zwei Amtssitze.
Immo Radtke, LL.M., ist Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn. Wilfried Boelsen ist Notar mit Amtssitz in Leer. Die notarielle Tätigkeit erfolgt unabhängig und unparteiisch.

Notar · Amtssitz Rhauderfehn
Immo Radtke, LL.M.
Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Rhauderfehn. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.
Untenende 9 · 26817 Rhauderfehn

Notar · Amtssitz Leer
Wilfried Boelsen
Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Leer. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.
Hafenstraße 6c · 26789 Leer
Häufige Fragen
Häufige Fragen: Anteilsübertragung
Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.
01
Braucht auch eine Schenkung unter Angehörigen einen Notar?
Ja. Die notarielle Form gilt grundsätzlich auch für die Verpflichtung und Abtretung bei einer unentgeltlichen Übertragung. Steuerliche Folgen, Rückforderungsrechte und eine gegebenenfalls gewünschte weitere Einflussnahme sollten vorher geklärt werden.
02
Wann wird der Käufer Gesellschafter?
Das richtet sich nach der Abtretungsvereinbarung und ihren Bedingungen, etwa einer Kaufpreiszahlung. Die Wirksamkeit der Übertragung und die Legitimation gegenüber der GmbH durch die Gesellschafterliste müssen unterschieden werden.
03
Müssen die anderen Gesellschafter zustimmen?
Das kann der Gesellschaftsvertrag vorsehen. Auch Vorkaufsrechte und weitere Bindungen sind zu prüfen. Eine pauschale Zustimmungspflicht für jeden Anteilskauf gibt es ebenso wenig wie eine allgemeine Zustimmungsfreiheit.
04
Was brauchen Sie für den Entwurf?
Aktuellen Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, Registerdaten, Personalien der Beteiligten sowie die vereinbarten wirtschaftlichen Eckpunkte. Dazu gehören Kaufpreis, Zahlungsweg, Stichtag, Bedingungen, Garantien und erforderliche Zustimmungen.
Notariat in Leer & Rhauderfehn
Gut vorbereitet in Ihr notarielles Gespräch.
Nutzen Sie das Formular, um die Angaben zu Ihrem Vorhaben zu übermitteln. Wir klären offene Punkte und bereiten die weiteren Schritte mit Ihnen vor.
Persönlich erreichbar
Notartermin vorbereiten.
Die Angaben dienen der Vorbereitung. Die Terminabstimmung und die rechtliche Gestaltung erfolgen persönlich.
Vertiefende Informationen
Passende Informationen zu Ihrem Vorhaben
01
Unternehmensgründung
Satzung, Beurkundung und Registeranmeldung für die Gründung.
02
Umwandlung
Formwechsel, Verschmelzung und weitere Strukturänderungen vorbereiten.
03
Handels- und Gesellschaftsrecht
Weitere Informationen und die passende Beratung zu Handels- und Gesellschaftsrecht.
Zum Nachlesen
Ausgewählte Gesetze und Fachinformationen zum Thema.
§ 15 GmbHG – Anteilsübertragung
Gesetzliche Grundlage · externe Quelle
§ 16 GmbHG – Stellung gegenüber der Gesellschaft
Gesetzliche Grundlage · externe Quelle
§ 40 GmbHG – Gesellschafterliste
Gesetzliche Grundlage · externe QuelleUnternehmen gründen und gestaltenDie Bundesnotarkammer erklärt Gründung, Registeranmeldungen, Anteilsübertragung und Nachfolge.