Erbschein beim Notar · Rhauderfehn · Leer

Erbschein beim Notar in Rhauderfehn und Leer.

Ein Erbschein weist das Erbrecht und die Erbquote amtlich nach. Unsere Notare in Rhauderfehn und Leer bereiten den Erbscheinsantrag vor, beurkunden die erforderliche eidesstattliche Versicherung und reichen die Unterlagen beim zuständigen Nachlassgericht ein.

Angaben digital übermitteln

Erbscheinsantrag vorbereiten.

Strukturiert erfasst. Notariell beurkundet. Elektronisch eingereicht.

Oder sprechen Sie direkt mit einem unserer Standorte:

Rhauderfehn
04952 93990

Erbrecht amtlich nachweisen

Wann ein Erbschein benötigt wird.

Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis über die Erbenstellung. Er nennt den oder die Erben und bei mehreren Erben die jeweilige Erbquote. Er kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn die gesetzliche Erbfolge nachzuweisen ist oder vorhandene Unterlagen für Bank, Versicherung oder Grundbuchamt nicht ausreichen.

Nicht jeder Nachlass erfordert einen Erbschein. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag kann zusammen mit der gerichtlichen Eröffnungsniederschrift als Nachweis genügen. Unsere Notare Immo Radtke, LL.M., mit Amtssitz in Rhauderfehn, und Wilfried Boelsen mit Amtssitz in Leer prüfen, welcher Nachweis im konkreten Fall benötigt wird. Der Erbschein selbst wird ausschließlich durch das Nachlassgericht erteilt.

Typische Anwendungsfälle

Wofür der Erbschein als Nachweis dient.

Ob ein Erbschein gebraucht wird, richtet sich nach der Erbfolge und dem Zweck des Nachweises. Häufig geht es um Vermögen, das nur nach Vorlage eines geeigneten Erbnachweises umgeschrieben, ausgezahlt oder verwaltet werden kann.

01

Gesetzliche Erbfolge

Fehlt eine wirksame Verfügung von Todes wegen, richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Für den Antrag müssen Verwandtschaftsverhältnisse, Familienstand und mögliche Personen, die die Erbquote beeinflussen, durch geeignete Urkunden und Angaben nachvollziehbar belegt werden.

02

Banken und Versicherungen

Banken und Versicherungen benötigen einen verlässlichen Erbnachweis. Ein Erbschein ist nicht in jedem Fall zwingend, kann aber erforderlich werden, wenn andere Unterlagen die Erbfolge nicht eindeutig belegen oder ein Institut einen rechtlich ausreichenden Nachweis verlangt.

03

Grundbuchberichtigung

Gehören Grundstücke oder Wohnungseigentum zum Nachlass, muss das Grundbuch berichtigt werden. Als Nachweis dient regelmäßig ein Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis; bei notarieller Verfügung von Todes wegen können auch die Urkunde und die Eröffnungsniederschrift genügen.

04

Mehrere Erben

Bei einer Erbengemeinschaft kann ein gemeinschaftlicher Erbschein alle Miterben und ihre Erbquoten ausweisen. Der Antrag kann von einem Miterben gestellt werden, muss aber die vollständige Erbengemeinschaft und die maßgeblichen Quoten zutreffend benennen.

05

Unklare Erbfolge

Mehrere Testamente, Auslegungsfragen, Ausschlagungen oder ungeklärte Familienverhältnisse können die Feststellung der Erbfolge erschweren. Das Nachlassgericht prüft die Voraussetzungen; der notarielle Antrag bereitet den Sachverhalt und die erforderlichen Erklärungen strukturiert auf.

06

Nachlass mit Auslandsbezug

Bei gewöhnlichem Aufenthalt, Vermögen oder Beteiligten im Ausland ist zu prüfen, welches Erbrecht gilt und ob statt eines deutschen Erbscheins ein Europäisches Nachlasszeugnis oder ein anderer Nachweis zweckmäßiger ist. Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nach Fall.

Unterlagen und Angaben

Sechs Bausteine für den Erbscheinsantrag.

Der Antrag muss die für die Erbfolge erheblichen Tatsachen vollständig und richtig wiedergeben. Welche Urkunden benötigt werden, hängt davon ab, ob gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge vorliegt und ob Besonderheiten wie Ausschlagungen, Vorversterben oder Auslandsbezug bestehen.

01

Sterbefall und letzter Wohnsitz

Benötigt werden insbesondere Sterbeurkunde, Sterbedatum, letzter gewöhnlicher Aufenthalt und Staatsangehörigkeit des Erblassers. Diese Angaben sind auch für die Zuständigkeit des Nachlassgerichts und mögliche internationale Bezüge wichtig.

02

Testament oder Erbvertrag

Vorhandene Testamente, Erbverträge und gerichtliche Eröffnungsniederschriften müssen vollständig vorgelegt werden. Auch widerrufene, ältere oder handschriftliche Verfügungen können für die Prüfung der Erbfolge Bedeutung haben.

03

Personenstandsurkunden

Bei gesetzlicher Erbfolge werden je nach Familienverhältnis Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden benötigt. Sie belegen Verwandtschaft, Ehe und das Vorversterben von Personen, die für die Erbquote maßgeblich sind.

04

Erben, Quoten und Ausschlagungen

Alle in Betracht kommenden Erben, ihre Anschriften und die beantragten Erbquoten sind anzugeben. Ausschlagungen, Erbverzicht, Adoption, Scheidung oder laufende Verfahren können die Erbfolge verändern und müssen offengelegt werden.

05

Güterstand und Familienstand

Bei verheirateten Erblassern kann der Güterstand die gesetzliche Erbquote beeinflussen. Benötigt werden deshalb Angaben zur Ehe, zu früheren Ehen, zu Scheidungsverfahren und gegebenenfalls zu ehevertraglichen Regelungen.

06

Nachlasswert und Schulden

Für die gesetzliche Kostenberechnung wird der Wert des Nachlasses zum Todestag benötigt. Nachlassverbindlichkeiten können dabei zu berücksichtigen sein. Eine nachvollziehbare Übersicht über Vermögen und Schulden erleichtert die Einordnung.

So läuft es ab

Vom digitalen Fragebogen bis zum Nachlassgericht.

Unsere Notariate in Rhauderfehn und Leer bereiten den Antrag anhand Ihrer Angaben und Unterlagen vor. Der Notar beurkundet den Antrag und die erforderliche eidesstattliche Versicherung; über die Erteilung entscheidet anschließend das zuständige Nachlassgericht.

01

Fragebogen und Unterlagen

Sie erfassen online die Daten zum Erblasser, zu den in Betracht kommenden Erben und zu vorhandenen Verfügungen von Todes wegen. Urkunden und weitere Nachweise können geordnet übermittelt oder nachgereicht werden.

02

Prüfung der Erbfolge

Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit, ordnen gesetzliche oder testamentarische Erbfolge ein und teilen mit, welche Urkunden oder Erklärungen noch benötigt werden. Offene Punkte werden vor dem Termin geklärt.

03

Beurkundung und Versicherung

Im Termin wird der Erbscheinsantrag aufgenommen und erläutert. Soweit gesetzlich erforderlich, versichert der Antragsteller an Eides statt, dass ihm nichts bekannt ist, was der Richtigkeit seiner Angaben entgegensteht.

04

Einreichung und Entscheidung

Wir übermitteln die Urkunde elektronisch an das Nachlassgericht. Das Gericht prüft die Erbfolge, kann weitere Nachweise anfordern und erteilt den Erbschein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen festgestellt sind.

Häufige Fragen

Fragen zum Erbschein beim Notar.

Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung zum Erbscheinsantrag. Ob ein Erbschein erforderlich ist und welche Nachweise vorgelegt werden müssen, richtet sich nach der konkreten Erbfolge und dem Verwendungszweck.

01

Brauche ich nach jedem Todesfall einen Erbschein?

Nein. Ein Erbschein ist nur erforderlich, wenn das Erbrecht nicht auf andere Weise ausreichend nachgewiesen werden kann. Liegt beispielsweise ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag zusammen mit der gerichtlichen Eröffnungsniederschrift vor, kann dies insbesondere gegenüber dem Grundbuchamt genügen. Bei privatschriftlichen Testamenten, gesetzlicher Erbfolge oder Zweifeln an Inhalt und Wirksamkeit kann ein Erbschein dagegen notwendig sein.

02

Kann ich den Erbschein beim Notar beantragen?

Der Erbschein wird vom Nachlassgericht erteilt. Den dafür erforderlichen Antrag können Sie jedoch bei einem Notar aufnehmen lassen. Der Notar klärt die notwendigen Angaben, beurkundet den Antrag und die regelmäßig erforderliche eidesstattliche Versicherung und übermittelt die Urkunde elektronisch an das zuständige Gericht. Das verbindet die persönliche Vorbereitung mit einem strukturierten digitalen Einreichungsweg.

03

Welches Nachlassgericht ist zuständig?

Grundsätzlich ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Bei Auslandsbezug oder besonderen Zuständigkeitsfragen kann eine abweichende Prüfung erforderlich sein. Der notarielle Antrag wird an das zuständige Gericht weitergeleitet; der Notar selbst entscheidet nicht über die Erteilung des Erbscheins.

04

Kann ein Miterbe den gemeinschaftlichen Erbschein beantragen?

Ja. Ein gemeinschaftlicher Erbschein für eine Erbengemeinschaft kann grundsätzlich von einem Miterben beantragt werden. Im Antrag müssen jedoch sämtliche Erben und ihre Erbteile angegeben werden. Je nach Sachverhalt können zusätzliche Erklärungen oder Vollmachten sinnvoll sein. Der Erbschein weist dann die Erbengemeinschaft insgesamt aus und nicht nur die Stellung des Antragstellers.

05

Wie lange dauert die Erteilung eines Erbscheins?

Eine feste Bearbeitungsdauer gibt es nicht. Sie hängt insbesondere von der Auslastung des Nachlassgerichts, der Vollständigkeit der Urkunden und der Klarheit der Erbfolge ab. Fehlen Personenstandsurkunden, existieren mehrere Testamente oder sind Beteiligte im Ausland, kann die Prüfung länger dauern. Eine vollständige Vorbereitung reduziert Rückfragen, garantiert aber keinen bestimmten Erteilungstermin.

06

Was kostet ein Erbscheinsantrag beim Notar?

Gerichts- und Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und grundsätzlich nach dem Wert des reinen Nachlasses. Verbindlichkeiten können bei der Wertberechnung zu berücksichtigen sein. Hinzu kommen gesetzliche Auslagen und gegebenenfalls Umsatzsteuer auf notarielle Auslagen. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und für dieselbe notarielle Tätigkeit bei allen Notaren gleich.

Jetzt vorbereiten

Erbscheinsantrag vorbereiten

Übermitteln Sie die Angaben zum Erblasser, zur Erbfolge und zu vorhandenen Urkunden über den digitalen Fragebogen. Unser Notariat in Rhauderfehn oder Leer prüft die Angaben, benennt noch benötigte Nachweise und stimmt mit Ihnen den Termin zur Beurkundung ab.

Sie erreichen beide Notariate auch telefonisch:

Rhauderfehn
04952 93990

Ihre Notare

Zwei Notare. Zwei Amtssitze. Ein strukturierter Antrag.

Erbscheinsanträge werden an beiden Amtssitzen notariell betreut. Immo Radtke, LL.M., ist Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn. Wilfried Boelsen ist Notar mit Amtssitz in Leer. Beide Standorte begleiten Antragsteller aus dem Landkreis Leer, Ostfriesland, Papenburg und dem nördlichen Emsland.

NOTAR · AMTSSITZ RHAUDERFEHN

Immo Radtke, LL.M.

Immo Radtke, LL.M., bereitet Erbscheinsanträge am Amtssitz Rhauderfehn vor, beurkundet die erforderlichen Erklärungen und reicht die Urkunde elektronisch beim zuständigen Nachlassgericht ein.

Erbscheinsantrag · Gesetzliche Erbfolge · Nachlassgericht

NOTAR · AMTSSITZ LEER

Wilfried Boelsen

Wilfried Boelsen nimmt Erbscheinsanträge am Amtssitz Leer auf. Als Fachanwalt für Erbrecht verfügt er zudem über besondere Erfahrung mit erbrechtlichen Strukturen und der Einordnung komplexer Erbfolgen.

Erbschein · Erbrecht · Testamentarische Erbfolge

Digitaler Erbschein-Fragebogen

Angaben für den Erbscheinsantrag online erfassen.

Erfassen Sie Daten zum Erblasser, zu den Erben, zur Erbquote und zu vorhandenen Testamenten oder Erbverträgen bequem online. Die Angaben werden unserem Notariat strukturiert übermittelt und bilden die Grundlage für die Prüfung, Rückfragen und den Beurkundungstermin.