Leer · Rhauderfehn · Bundesweit an Ihrer Seite
Rechtsanwälte für das Overledingerland und die Region.
Unsere Kanzlei berät Privatpersonen und Unternehmen an den Standorten Rhauderfehn und Leer. Die anwaltliche Beratung und Vertretung ist auch bundesweit möglich. Besprechungen finden persönlich, telefonisch oder nach Absprache digital statt.
Regional verbunden. Fachlich spezialisiert.
Regional verwurzelt. Bundesweit tätig.
Ein neuer Arbeitsvertrag, die Trennung einer Familie, ein Verkehrsunfall oder die Nachfolge im Unternehmen: Rechtliche Fragen gehören zum Leben und zur wirtschaftlichen Entwicklung unserer Region. Sie brauchen einen Ansprechpartner, der die Sache einordnet, Handlungsoptionen erklärt und Ihre Interessen konsequent vertritt.
Als Rechtsanwälte für das Overledingerland sind wir mit unserem Büro in Rhauderfehn unmittelbar in der Region verankert. Unser zweiter Standort in Leer ergänzt diese Nähe. Unsere anwaltliche Beratung und Vertretung steht Mandanten aus ganz Deutschland offen. Persönliche Gespräche vor Ort verbinden wir nach Absprache mit telefonischer und digitaler Zusammenarbeit. Unsere Rechtsanwälte und Notare stellen ihre Tätigkeit und Qualifikationen auf den jeweiligen Profilseiten vor.
Zwei Standorte. Regional verbunden.
Vom Overledingerland bis ins Leeraner Umland.
01 / OVERLEDINGERLAND
Rhauderfehn, Ostrhauderfehn und Westoverledingen.
Im Overledingerland sind wir zu Hause. Für Menschen und Betriebe aus Rhauderfehn, Ostrhauderfehn und Westoverledingen ist unser Büro am Untenende in Rhauderfehn eine örtliche Anlaufstelle. Ob Sie aus Westrhauderfehn, Rhaudermoor oder Langholt, aus Idafehn oder Holterfehn, aus Ihrhove oder Flachsmeer kommen: Entscheidend für die Beratung ist Ihr Anliegen.
Wir verbinden den persönlichen Kontakt vor Ort mit der Spezialisierung unserer Fachanwälte. Bei Bedarf stimmen wir die Bearbeitung und Ihren Termin zwischen unseren beiden Kanzleistandorten ab.
02 / LEER UND UMLAND
Leer, Moormerland, Hesel, Jümme und Uplengen.
Unser Büro in der Hafenstraße in Leer steht Ihnen für anwaltliche Beratung und notarielle Anliegen zur Verfügung. Auch aus dem umliegenden Landkreis können Sie sich an uns wenden – etwa aus Moormerland, den Samtgemeinden Hesel und Jümme oder aus Uplengen.
Für eine erste Abstimmung müssen Sie noch nicht alle rechtlichen Fragen sortiert haben. Schildern Sie kurz, worum es geht. Wir klären, welcher Ansprechpartner Ihre Angelegenheit betreuen kann und welche Unterlagen für ein Gespräch hilfreich sind.
03 / RHEIDERLAND
Weener, Bunde und Jemgum.
Auch für Ratsuchende aus dem Rheiderland sind unsere Kanzleistandorte erreichbar. Wenn Sie in Weener, Bunde oder Jemgum leben oder ein Unternehmen führen, können Sie Ihre Rechtsfragen an unsere Büros in Leer und Rhauderfehn richten.
Vertragsgestaltung, die Klärung eines Versicherungsfalls oder eine familiäre Vermögensfrage lassen sich nicht allein über den Wohnort zuordnen. Wir besprechen mit Ihnen die fachliche Zuständigkeit und die weitere Zusammenarbeit.
04 / ANGRENZENDE REGIONEN
Papenburg, Saterland, Barßel und darüber hinaus.
Die Wege zwischen Ostfriesland, dem nördlichen Emsland und dem benachbarten Landkreis Cloppenburg gehören für viele Menschen zum Alltag. Auch aus Papenburg, dem Saterland und Barßel können Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen. Für Anliegen aus Emden und dem übrigen Ostfriesland stehen wir ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.
Unsere Kanzlei unterhält Büros in Rhauderfehn und Leer. Besprechungen können persönlich, telefonisch oder nach Abstimmung digital stattfinden. Wir beraten und vertreten Mandanten bundesweit.
Das passende Rechtsgebiet
Unsere Rechtsgebiete
Hier finden Sie Informationen zu unseren Rechtsgebieten und den jeweiligen Ansprechpartnern.
01
Arbeitsrecht
Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Arbeitszeugnis? Unsere Fachanwälte beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber – vom ersten Gespräch bis zur gerichtlichen Vertretung.
Mehr erfahren02
Familienrecht
Bei Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Fragen zu Sorge und Umgang brauchen persönliche Entscheidungen eine verlässliche rechtliche Grundlage.
Mehr erfahren03
Erbrecht
Wir klären Ansprüche auf den Pflichtteil, begleiten Erbengemeinschaften und vertreten Ihre Interessen bei Streit um einen Nachlass.
Mehr erfahren04
Bau- und Architektenrecht
Für Bauherren, Bauunternehmen und Planer: Beratung zu Bauverträgen, Mängeln, Vergütung und der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche.
Mehr erfahren05
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wir unterstützen Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer bei Vertragsfragen, Kündigungen und Konflikten rund um ihre Immobilie.
Mehr erfahren06
Verkehrs- und Versicherungsrecht
Nach einem Unfall oder bei Streit über Versicherungsleistungen kommt es auf eine sorgfältige Prüfung der Ansprüche und der vorhandenen Belege an.
Mehr erfahren Versicherungsrecht ↗Sie suchen Unterstützung im Strafrecht, im Wirtschaftsrecht oder bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen? Auch diese Anliegen können Sie mit uns besprechen.
Notare in Rhauderfehn und Leer
Wichtige Entscheidungen vorausschauend regeln.
Wer eine Immobilie kauft, die eigene Nachfolge ordnet oder eine Gesellschaft gründet, trifft Entscheidungen mit langfristigen Folgen. Unsere Notare begleiten die rechtliche Gestaltung und erläutern den Beteiligten Inhalt und Bedeutung der Vereinbarungen.
Immo Radtke, LL.M., ist Ihr Notar in Rhauderfehn; Wilfried Boelsen betreut notarielle Anliegen in Leer. Notare handeln unabhängig und unparteiisch. Welche Vorbereitung und welche persönliche Mitwirkung erforderlich sind, stimmen wir mit Ihnen ab.
Notarielle Tätigkeiten kennenlernen ↗Gut vorbereitet zum Notartermin.
- Immobilienkauf und Grundstücksverträge
- Testament und Nachfolge
- Erbvertrag
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Unternehmensgründung
Über unsere Formulare können Sie die Angaben zu Ihrem Anliegen vorab übermitteln. Den Termin und offene Fragen besprechen wir anschließend persönlich.
Notartermin vorbereiten ↗Persönlicher Kontakt
Ihre Kanzlei in Rhauderfehn und Leer.
Rhauderfehn.
Untenende 926817 Rhauderfehn04952 93990
Kontakt und Anfahrt ↗
Leer.
Hafenstraße 6c26789 Leer0491 912190
Kontakt und Anfahrt ↗
Für den ersten Kontakt genügen eine kurze Schilderung Ihres Anliegens, die Namen der Beteiligten und ein Hinweis auf laufende Fristen. Halten Sie wichtige Schreiben oder Verträge bereit. Wir besprechen, welche Unterlagen wir benötigen und wie die weitere Tätigkeit und ihre Vergütung aussehen können.
Häufige Fragen
Vor Ort und bundesweit für Sie da.
Beraten und vertreten Sie Mandanten bundesweit?
Ja. Unsere anwaltliche Beratung und Vertretung ist bundesweit möglich. Sie müssen weder in Rhauderfehn oder Leer noch im Overledingerland wohnen oder Ihren Unternehmenssitz dort haben. Wir prüfen Ihr Anliegen und die mögliche Mandatsübernahme und stimmen mit Ihnen ab, wie persönliche, telefonische und digitale Termine sinnvoll zusammenwirken. Unsere Kanzleistandorte liegen in Rhauderfehn und Leer.
Welches Büro ist für mein Anliegen zuständig?
Sie können zunächst an beiden Standorten Kontakt aufnehmen. Die fachliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Rechtsgebiet und dem konkreten Sachverhalt. Wir stimmen mit Ihnen ab, wer Sie betreut und wo ein persönliches Gespräch sinnvoll ist.
Muss ich für jede Rückfrage persönlich kommen?
Viele Abstimmungen und die Vorbereitung von Unterlagen sind telefonisch, per E-Mail oder nach Vereinbarung digital möglich. Ob ein persönlicher Termin erforderlich ist, hängt von Ihrer Angelegenheit ab. Für notarielle Erklärungen gelten besondere Formvorschriften.
Wie finde ich den passenden Fachanwalt?
Auf unseren Rechtsgebietsseiten und den Profilen unserer Rechtsanwälte finden Sie die jeweiligen Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkte. Wenn Sie Ihr Anliegen noch nicht zuordnen können, hilft Ihnen unser Team beim ersten Kontakt weiter.
Overledingerland & Region
Nah genug für ein Gespräch.
Spezialisiert auf Ihr Anliegen.
Ob vor Ort in Rhauderfehn oder Leer oder aus einer anderen Region Deutschlands: Wir hören zu, ordnen Ihre rechtlichen Fragen ein und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. Persönlich, telefonisch oder nach Absprache digital.
Eine Anfrage allein begründet keine Mandatsübernahme und wahrt keine Frist. Bei dringenden Angelegenheiten rufen Sie bitte zusätzlich an.