Erbausschlagung · Rhauderfehn · Leer
Erbausschlagung beim Notar in Rhauderfehn und Leer.
Erbausschlagung beim Notar bedeutet, eine Erbschaft formwirksam gegenüber dem Nachlassgericht auszuschlagen. Weil regelmäßig eine Frist von sechs Wochen läuft, sollten Fristbeginn, Erbfolge und mitbetroffene minderjährige Kinder früh geklärt werden. Unsere Notariate in Rhauderfehn und Leer bereiten die Erklärung neutral vor, beglaubigen die Unterschrift und veranlassen die zügige Übermittlung.
Angaben digital übermitteln
Ausschlagung vorbereiten.
Frist, Erbfolge und Beteiligte strukturiert erfassen.
Frist und Form beachten
Ausschlagungsfrist und Form
Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen. Sie beginnt, sobald der Erbe vom Anfall der Erbschaft und vom Grund seiner Berufung Kenntnis hat. Beruht die Erbenstellung auf einem Testament oder Erbvertrag, beginnt die Frist nicht vor der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Bei bestimmten Auslandsbezügen gilt statt der Sechswochenfrist eine Frist von sechs Monaten.
Die Erklärung muss gegenüber dem Nachlassgericht abgegeben werden. Zulässig sind die Niederschrift beim Nachlassgericht oder eine öffentlich beglaubigte Erklärung. Ein einfacher Brief, eine E-Mail oder ein eingescanntes Formular genügt nicht. Unsere Notare Immo Radtke, LL.M., mit Amtssitz in Rhauderfehn, und Wilfried Boelsen mit Amtssitz in Leer handeln dabei unabhängig und neutral. Ob die Ausschlagung wirtschaftlich sinnvoll ist, kann bei Zweifeln vorab anwaltlich oder steuerlich geprüft werden.
Zentrale Punkte
Worauf es bei der Erbausschlagung beim Notar ankommt.
Eine Erbausschlagung wirkt nicht nur gegenüber einzelnen Schulden oder Vermögenswerten, sondern grundsätzlich für die gesamte Erbschaft. Deshalb müssen Frist, Form und die Folgen für die weitere Erbfolge zusammen betrachtet werden. Besonders wichtig sind folgende Punkte:
01
Fristbeginn richtig bestimmen
Die sechs Wochen laufen nicht automatisch ab dem Todestag. Entscheidend ist regelmäßig, wann der Erbe vom Erbfall und vom Grund seiner Berufung erfahren hat. Bei testamentarischer Erbfolge kommt es auf die Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht an. Das konkrete Datum sollte im Fragebogen möglichst genau angegeben werden.
02
Formwirksame Erklärung
Die Ausschlagung muss zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden. Im Notariat wird die Erklärung vorbereitet und die Unterschrift öffentlich beglaubigt. Maßgeblich für die Fristwahrung ist grundsätzlich der rechtzeitige Eingang beim zuständigen Nachlassgericht.
03
Gesamte Erbschaft ausschlagen
Eine Beschränkung auf einzelne Nachlassgegenstände oder nur auf die Schulden ist nicht möglich. Wer ausschlägt, wird erbrechtlich grundsätzlich so behandelt, als wäre er beim Erbfall nicht Erbe geworden. Dadurch kann die Erbschaft der nächsten Person in der gesetzlichen oder testamentarischen Reihenfolge anfallen.
04
Nachrückende Kinder berücksichtigen
Schlagen Eltern aus, können ihre Kinder als nächste Erben nachrücken. Bei minderjährigen Kindern handeln die gesetzlichen Vertreter. Ob zusätzlich eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich ist, hängt von der konkreten Konstellation ab. Deshalb müssen Sorgeverhältnisse, Abstammung und die Reihenfolge der Ausschlagungen vollständig mitgeteilt werden.
05
Annahme und Vorverhalten prüfen
Vor der Ausschlagung sollte geklärt werden, ob die Erbschaft bereits ausdrücklich oder durch eindeutiges Verhalten angenommen wurde. Reine Sicherungs- oder Verwaltungsmaßnahmen führen nicht ohne Weiteres zu einer Annahme; die Abgrenzung kann jedoch schwierig sein. Bei Unsicherheit ist eine individuelle rechtliche Prüfung sinnvoll.
06
Auslandsbezug erkennen
Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland aufhielt. Zusätzlich können bei grenzüberschreitenden Nachlässen Fragen des anwendbaren Erbrechts und der zuständigen Stelle entstehen.
Benötigte Angaben
Unterlagen für die Vorbereitung
Je vollständiger die Daten zum Erbfall und zur Erbfolge vorliegen, desto gezielter kann die Erklärung vorbereitet werden. Der digitale Fragebogen führt durch die wesentlichen Angaben. Unterlagen können anschließend geordnet ergänzt werden.
01
Erblasser und Sterbefall
Benötigt werden vollständiger Name, Geburtsdatum, Sterbedatum, letzter gewöhnlicher Aufenthalt und – soweit bekannt – das zuständige Nachlassgericht. Eine Sterbeurkunde oder gerichtliche Nachricht ist hilfreich.
02
Grund der Erbenstellung
Teilen Sie mit, ob Sie aufgrund gesetzlicher Erbfolge, Testaments oder Erbvertrags berufen sind. Bei einer Verfügung von Todes wegen benötigen wir möglichst das gerichtliche Eröffnungsprotokoll oder die entsprechende Benachrichtigung.
03
Kenntnis und Fristbeginn
Wichtig ist, wann und auf welchem Weg Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Bei gerichtlichen Schreiben sollte das Zustellungs- oder Empfangsdatum angegeben und das Schreiben hochgeladen werden.
04
Familie und weitere Erben
Erforderlich sind Angaben zu Ehegatten, Kindern, Enkeln, Eltern, Geschwistern und weiteren möglichen Erben. Nur so lässt sich erkennen, wer nach einer Ausschlagung nachrücken kann und ob weitere Erklärungen erforderlich werden.
05
Minderjährige Beteiligte
Bei minderjährigen Kindern benötigen wir Geburtsdaten, Sorgeberechtigte und gegebenenfalls Nachweise zum Sorgerecht. Wir prüfen, welche Elternteile unterschreiben müssen und ob eine familiengerichtliche Genehmigung in Betracht kommt.
06
Ausweise und Kontaktdaten
Für die Beglaubigung sind gültige Ausweisdokumente erforderlich. Bitte übermitteln Sie außerdem aktuelle Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen aller Personen, deren Erklärung vorbereitet werden soll.
So läuft es ab
Vom Fragebogen bis zum Nachlassgericht.
Die Ausschlagung ist fristgebunden. Deshalb ist ein klarer Ablauf besonders wichtig. Unsere Notariate in Rhauderfehn und Leer erfassen die benötigten Daten, bereiten die Erklärung vor und übermitteln sie nach der Beglaubigung unverzüglich an das zuständige Nachlassgericht.
01
Daten online übermitteln
Im digitalen Fragebogen erfassen Sie Erblasser, Erbfolge, Kenntnisdatum und alle Personen, für die eine Ausschlagung in Betracht kommt. Vorhandene Schreiben des Nachlassgerichts können Sie zuordnen.
02
Angaben und Frist prüfen
Das Notariat prüft die Angaben auf Vollständigkeit, klärt Rückfragen und stimmt einen Termin ab. Eine verbindliche Fristberechnung kann nur anhand der konkreten Umstände erfolgen.
03
Erklärung unterschreiben
Beim Termin wird die Ausschlagungserklärung erläutert und unterschrieben. Der Notar beglaubigt die Unterschrift öffentlich. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
04
An Gericht übermitteln
Die beglaubigte Erklärung wird an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Entscheidend ist der fristgerechte Zugang beim Gericht; deshalb sollte der Vorgang nicht bis zum letzten Tag aufgeschoben werden.
Häufige Fragen
Fragen zur Erbausschlagung beim Notar.
Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung. Fristbeginn, Erbfolge und Genehmigungserfordernisse können im Einzelfall abweichen. Bei rechtlichen Zweifeln sollte die konkrete Situation früh geprüft werden.
01
Wie lange kann ich eine Erbschaft ausschlagen?
Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen. Sie beginnt mit der Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Grund der Berufung. Bei einer Berufung durch Testament oder Erbvertrag beginnt sie nicht vor der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. In bestimmten Fällen mit Auslandsbezug beträgt die Frist sechs Monate.
02
Reicht ein Brief oder eine E-Mail an das Nachlassgericht?
Nein. Die Ausschlagung muss entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden. Eine formlose Nachricht, eine E-Mail oder ein Scan wahrt die gesetzliche Form nicht. Nach notarieller Beglaubigung muss die Erklärung außerdem rechtzeitig beim zuständigen Nachlassgericht eingehen.
03
Kann ich nur die Schulden ausschlagen?
Nein. Die Ausschlagung betrifft die Erbschaft als Ganzes. Einzelne Verbindlichkeiten oder bestimmte Nachlassgegenstände können nicht herausgenommen werden. Wer unsicher ist, ob der Nachlass überschuldet ist oder andere Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bestehen, sollte vor Ablauf der Frist rechtlichen Rat einholen.
04
Müssen meine Kinder ebenfalls ausschlagen?
Das hängt von der Erbfolge ab. Wenn ein Elternteil ausschlägt, können dessen Kinder nachrücken. Minderjährige Kinder werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten. Je nach Konstellation kann eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich sein oder ausnahmsweise entfallen. Die Familienverhältnisse müssen deshalb vollständig geprüft werden.
05
Kann eine Ausschlagung widerrufen werden?
Eine freie Rücknahme oder ein einfacher Widerruf ist nicht möglich. Unter engen gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Ausschlagung angefochten werden, etwa bei bestimmten Irrtümern oder einer widerrechtlichen Drohung. Auch hierfür gelten kurze Fristen. Eine solche Prüfung gehört regelmäßig in anwaltliche Beratung.
06
Was kostet die notarielle Erbausschlagung?
Notare erheben die gesetzlich festgelegten Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Höhe hängt vom maßgeblichen Geschäftswert und vom Umfang der Tätigkeit ab. Für dieselbe notarielle Tätigkeit gelten bundesweit dieselben gesetzlichen Gebühren; individuelle Preisvereinbarungen sind nicht möglich.
Jetzt vorbereiten
Erbausschlagung rechtzeitig anstoßen.
Mit dem digitalen Fragebogen übermitteln Sie Angaben zum Erblasser, zur Erbfolge, zum Fristbeginn und zu nachrückenden Personen. Anschließend meldet sich unser Notariat aus Rhauderfehn oder Leer wegen der nächsten Schritte und der noch benötigten Unterlagen.
Ihre Notare
Zwei Notare. Zwei Amtssitze. Eine verlässliche Vorbereitung.
Die Erbausschlagung wird an beiden Amtssitzen notariell betreut. Immo Radtke, LL.M., ist Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn. Wilfried Boelsen ist Notar mit Amtssitz in Leer. Beide Standorte begleiten Beteiligte aus dem Landkreis Leer, Ostfriesland, Papenburg und dem nördlichen Emsland.
NOTAR · AMTSSITZ RHAUDERFEHN
Immo Radtke, LL.M.
Immo Radtke, LL.M., bereitet Erbausschlagungserklärungen am Amtssitz Rhauderfehn vor, beglaubigt die Unterschriften und veranlasst die Übermittlung an das zuständige Nachlassgericht.
Erbausschlagung · Erbrechtliche Erklärungen · Nachlassgericht
NOTAR · AMTSSITZ LEER
Wilfried Boelsen
Wilfried Boelsen bereitet Erbausschlagungserklärungen am Amtssitz Leer vor. Als Fachanwalt für Erbrecht verfügt er zudem über besondere Erfahrung mit erbrechtlichen Strukturen und Nachlassfragen.
Erbausschlagung · Erbrecht · Nachlassverfahren
Formular
Angaben zur Erbausschlagung online erfassen.
Erfassen Sie Erblasser, Erbfolge, Fristbeginn und alle betroffenen Personen bequem online. Die Angaben werden unserem Notariat strukturiert übermittelt und bilden die Grundlage für Rückfragen und die Vorbereitung der Ausschlagungserklärung.