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Notarielle Tätigkeiten · Leer & Rhauderfehn

Ehevertrag beim Notar.

Ein Ehevertrag soll zu Ihrer gemeinsamen Lebensplanung passen. Wir analysieren Ihre tatsächlichen Bedürfnisse: Vermögen, Unternehmen, Familienarbeit und gegenseitige Absicherung. Gemeinsam klären wir, ob die gesetzliche Zugewinngemeinschaft, eine gezielte Anpassung oder Gütertrennung Ihre Ziele am besten abbildet.

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Über das Formular können Sie die Angaben für die Vorbereitung übermitteln. Den Termin stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.

Oder sprechen Sie direkt mit uns:

Rhauderfehn
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Was möchten Sie mit Ihrem Ehevertrag erreichen?

„Wir möchten Gütertrennung“ ist häufig der erste Wunsch. Dahinter können ganz unterschiedliche Anliegen stehen: Ein Unternehmen soll erhalten bleiben, eine Immobilie aus der Familie geschützt oder die finanzielle Selbstständigkeit beider Partner gewahrt werden. Deshalb fragen wir zunächst nach Ihren tatsächlichen Zielen.

Eine vollständige Gütertrennung ist für viele dieser Ziele nicht erforderlich. Schon in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft bleibt Ihr Vermögen getrennt. Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft kann gezielt dort ansetzen, wo Sie andere Regeln wünschen, und zugleich die übrigen Wirkungen des gesetzlichen Güterstands erhalten. Welche Lösung passt, ergibt sich aus der gemeinsamen Analyse Ihrer Lebenssituation.

01

Zuerst analysieren wir Ihre tatsächlichen Bedürfnisse

Wir besprechen mit Ihnen, was bereits vorhanden ist und wie Sie Ihr gemeinsames Leben gestalten möchten. Dazu gehören insbesondere:

  • Vermögen, Verbindlichkeiten, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen
  • Berufliche Pläne, Kinderbetreuung und die Verteilung der Familienarbeit
  • Erwartete Schenkungen oder Erbschaften und Investitionen in das Vermögen des anderen
  • Altersvorsorge, gegenseitige Absicherung und bestehende erbrechtliche Regelungen

Entscheidend ist das Zusammenspiel: Soll beispielsweise ein Betrieb geschützt werden, prüfen wir zugleich, wie der andere Partner abgesichert ist, wenn er für die Familie beruflich zurücktritt. Erst daraus entwickeln wir den passenden Regelungsbedarf.

02

Zugewinngemeinschaft bedeutet kein gemeinsames Vermögen

Ohne abweichenden Ehevertrag gilt grundsätzlich die Zugewinngemeinschaft. Dabei bleibt jeder Ehegatte Eigentümer seines Vermögens – auch dessen, was er während der Ehe allein erwirbt. Gemeinschaftliches Eigentum entsteht beispielsweise dann, wenn Sie eine Immobilie gemeinsam erwerben.

Der Zugewinnausgleich betrifft grundsätzlich den während des Güterstands erzielten Vermögenszuwachs. Bei einer Scheidung kann der Partner mit dem höheren Zugewinn einen finanziellen Ausgleich schulden; es wird nicht automatisch das gesamte Vermögen halbiert.

Auch eine Haftung für die Schulden des anderen entsteht durch diesen Güterstand nicht automatisch. Wer einen Kredit mitunterzeichnet oder eine Bürgschaft übernimmt, kann jedoch selbst verpflichtet sein – unabhängig davon, ob Gütertrennung vereinbart ist.

03

Gütertrennung hat Folgen über die Scheidung hinaus

Bei Gütertrennung entfällt der gesetzliche Zugewinnausgleich. Das kann zu den bewusst gewählten Vorstellungen eines Paares passen. Soll aber lediglich ein bestimmter Vermögenswert geschützt werden, geht der vollständige Ausschluss häufig weiter als für dieses Ziel nötig.

Hinzu kommen Auswirkungen auf die Absicherung im Todesfall: Die gesetzliche Erbquote des überlebenden Ehegatten kann sich verändern; die pauschale Erhöhung nach § 1371 BGB gilt bei Gütertrennung nicht. Auch erbschaftsteuerlich kann die Wahl des Güterstands bedeutsam sein.

Wir prüfen deshalb die Folgen für beide Partner und stimmen den Ehevertrag bei Bedarf mit Testament oder Erbvertrag sowie der steuerlichen Beratung ab. Gütertrennung ist eine mögliche Gestaltung, aber kein Standard für jedes Paar.

04

Modifizierte Zugewinngemeinschaft: gezielt anpassen

Bei der modifizierten Zugewinngemeinschaft bleibt der gesetzliche Güterstand grundsätzlich bestehen. Im Ehevertrag werden einzelne Folgen nach Ihren Bedürfnissen verändert. So können etwa bestimmte Vermögenswerte oder deren Wertsteigerungen bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs ausgenommen werden.

Eine weitere Möglichkeit ist, den Zugewinnausgleich für den Scheidungsfall abweichend zu regeln oder auszuschließen, die gesetzlichen Wirkungen für den Todesfall aber zu erhalten. Dadurch lassen sich unterschiedliche Ziele für unterschiedliche Lebenssituationen berücksichtigen.

Eine solche Gestaltung ist kein einheitliches Vertragsmuster. Wir klären genau, welche Werte erfasst sind, was bei einem Verkauf oder einer Ersatzanschaffung gelten soll und wie sich die Regelung auf beide Partner auswirkt. Eine gezielte Ausnahme kann auch das Ergebnis der übrigen Ausgleichsberechnung verändern.

05

Unternehmen und Familienvermögen differenziert behandeln

Soll ein Unternehmen oder eine freiberufliche Praxis erhalten bleiben, kann eine gezielte güterrechtliche Regelung sinnvoll sein. Beispielsweise lässt sich prüfen, ob Betriebsvermögen aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen werden soll. Zugleich besprechen wir, wie private Vermögensbildung und die Absicherung des anderen Partners behandelt werden.

Bei einer geerbten oder geschenkten Immobilie lohnt ebenfalls ein genauer Blick: Der Erwerb selbst wird dem Anfangsvermögen grundsätzlich hinzugerechnet. Wertsteigerungen während der Ehe können dagegen für den Zugewinnausgleich relevant werden. Hier kann eine Anpassung ansetzen, ohne gleich sämtliche Ausgleichsmöglichkeiten auszuschließen.

Investieren Sie gemeinsam in ein Haus, das nur einem Partner gehört, beziehen wir auch die Finanzierung und die Beiträge beider Partner in die Gestaltung ein. Der Schutz eines Vermögenswerts und der Ausgleich gemeinsamer Leistungen sollten zusammen betrachtet werden.

06

Familienarbeit, Unterhalt und Altersvorsorge mitdenken

Übernimmt ein Partner mehr Kinderbetreuung oder reduziert seine Erwerbstätigkeit, wirkt sich das häufig auf Einkommen und Altersvorsorge aus. Ein Ehevertrag sollte diese gemeinsame Lebensentscheidung berücksichtigen. Wir besprechen deshalb neben dem Güterstand auch nachehelichen Unterhalt, Versorgungsausgleich und mögliche Formen einer anderweitigen Absicherung.

Diese Bereiche sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Gütertrennung schließt weder Unterhalt noch Versorgungsausgleich automatisch aus. Für abweichende Vereinbarungen gelten gesetzliche Grenzen; die Gestaltung muss als Ganzes zur Situation beider Partner passen. Ein pauschaler Verzicht auf alle Ansprüche ist dafür regelmäßig kein geeigneter Ausgangspunkt.

07

Gemeinsam verstehen, entscheiden und beurkunden

Der Notar berät beide Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Wir erläutern die gesetzliche Ausgangslage, mögliche Alternativen und die Folgen der vorgesehenen Regelungen. Sie erhalten den Entwurf zur Vorbereitung und können offene Fragen vor der Beurkundung mit uns besprechen. Eine eigene anwaltliche Interessenvertretung ist von dieser gemeinsamen notariellen Beratung zu unterscheiden.

Ein Ehevertrag kann vor der Hochzeit oder während der Ehe geschlossen werden und bedarf notarieller Beurkundung. Ändern sich Ihre Lebensverhältnisse – etwa durch Kinder, eine Unternehmensgründung oder eine andere Aufgabenverteilung –, sollte geprüft werden, ob die Vereinbarung noch zu Ihren Bedürfnissen passt.

08

Ihr Gespräch zum Ehevertrag vorbereiten

Notar Immo Radtke, LL.M., mit Amtssitz in Rhauderfehn und Notar Wilfried Boelsen mit Amtssitz in Leer besprechen mit Ihnen Ihre Vorstellungen. Hilfreich sind insbesondere:

  • Ein Überblick über Vermögen, Verbindlichkeiten, Immobilien und Beteiligungen
  • Angaben zu Beruf, Einkommen, Altersvorsorge und geplanter Familienarbeit
  • Bestehende Eheverträge, Gesellschaftsverträge und erbrechtliche Verfügungen
  • Ihre konkreten Ziele und die Fragen, die Sie gemeinsam klären möchten

Sie müssen sich vor dem Gespräch noch nicht für einen Güterstand entschieden haben. Über unser Formular zum Ehevertrag können Sie Angaben vorab übermitteln. Den persönlichen Termin stimmen wir mit Ihnen ab.

Ihre Ansprechpartner

Ihre Notare. Zwei Amtssitze.

Immo Radtke, LL.M., ist Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn. Wilfried Boelsen ist Notar mit Amtssitz in Leer. Die notarielle Tätigkeit erfolgt unabhängig und unparteiisch.

Immo Radtke, LL.M., Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn

Notar · Amtssitz Rhauderfehn

Immo Radtke, LL.M.

Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Rhauderfehn. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Untenende 9 · 26817 Rhauderfehn

Wilfried Boelsen, Notar mit Amtssitz in Leer

Notar · Amtssitz Leer

Wilfried Boelsen

Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Leer. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Hafenstraße 6c · 26789 Leer

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Ehevertrag

Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.

01

Brauchen wir Gütertrennung, um getrenntes Vermögen zu behalten?

Dafür allein ist Gütertrennung nicht erforderlich. Auch in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft bleibt das jeweilige Vermögen getrennt. Der Unterschied betrifft insbesondere den späteren Ausgleich des Vermögenszuwachses. Wir klären mit Ihnen, welche Folgen Sie tatsächlich verändern möchten.

02

Was ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft?

Der gesetzliche Güterstand bleibt grundsätzlich bestehen, einzelne Folgen werden aber vertraglich angepasst. Beispielsweise können bestimmte Vermögenswerte aus der Ausgleichsberechnung ausgenommen oder für Scheidung und Todesfall unterschiedliche Regelungen getroffen werden. Entscheidend ist die genaue Ausgestaltung.

03

Können wir auch während der Ehe einen Ehevertrag schließen?

Ja. Ein Ehevertrag kann auch nach der Hochzeit geschlossen oder ein bestehender Vertrag notariell geändert werden. Dabei berücksichtigen wir bereits erworbenes Vermögen, mögliche Ausgleichsansprüche und Ihre aktuelle Lebensplanung.

04

Was kostet ein notarieller Ehevertrag?

Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und insbesondere nach den zu regelnden Gegenständen und dem Geschäftswert. Wir erläutern Ihnen die voraussichtlichen Kosten der vorgesehenen Gestaltung.

Notariat in Leer & Rhauderfehn

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Nutzen Sie das Formular, um die Angaben zu Ihrem Vorhaben zu übermitteln. Wir klären offene Punkte und bereiten die weiteren Schritte mit Ihnen vor.

Persönlich erreichbar

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Die Angaben dienen der Vorbereitung. Die Terminabstimmung und die rechtliche Gestaltung erfolgen persönlich.

Vertiefende Informationen

Passende Informationen zu Ihrem Vorhaben

01

Scheidungsvereinbarung

Einvernehmliche Trennungs- und Scheidungsfolgen notariell regeln.

02

Vorsorge­vollmacht und Patienten­verfügung

Vertretung und medizinische Behandlungswünsche aufeinander abstimmen.

03

Ehevertrag und Trennungsfolgen

Weitere Informationen und die passende Beratung zu Ehevertrag und Trennungsfolgen.