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Pflichtverteidigung & Kosten · Leer & Rhauderfehn

Pflichtverteidigung und Kosten.

Ob ein Verteidiger bestellt werden muss, hängt von der Verfahrenslage und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Geringes Einkommen allein genügt dafür nicht. Wir prüfen mit Ihnen die Möglichkeiten und besprechen Kosten und Vertretung über unsere Standorte in Leer und Rhauderfehn.

Persönlich an Ihrer Seite

Strafrechtliche Beratung

Nennen Sie Aktenzeichen, laufende Fristen und Gerichtstermine. Bei einem Strafbefehl ist das Zustellungsdatum besonders wichtig.

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Rhauderfehn
04952 93990

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Notwendige Verteidigung: Worum es geht

Pflichtverteidigung soll in gesetzlich bestimmten Situationen die Mitwirkung einer Verteidigung sichern. Der Begriff bedeutet nicht, dass jede beschuldigte Person auf Wunsch einen vom Staat endgültig bezahlten Anwalt erhält. Entscheidend ist, ob ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt. Dafür können das zuständige Gericht, die Schwere des Vorwurfs, eine Haftsituation oder weitere Umstände bedeutsam sein.

Eine Bestellung kann außerdem wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage oder wegen fehlender Fähigkeit zur Selbstverteidigung geboten sein. Die Voraussetzungen müssen anhand des konkreten Verfahrens geprüft werden. Die Aussage „Ich kann mir keinen Anwalt leisten“ beantwortet diese rechtliche Frage daher nicht allein.

Wir benötigen für die Prüfung die vorhandenen Schreiben, den aktuellen Tatvorwurf und Informationen über den Verfahrensstand. Bereits ergangene gerichtliche Entscheidungen und laufende Fristen sollten vollständig vorgelegt werden.

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Wahl eines Verteidigers und gerichtliche Bestellung

Wer einen Pflichtverteidiger benennen möchte, sollte auf gerichtliche Schreiben und darin genannte Fristen achten. Das Bestellungsverfahren folgt gesetzlichen Regeln; eine Anfrage bei einer Kanzlei ersetzt noch keinen erforderlichen Antrag oder eine Erklärung gegenüber dem Gericht. Ob eine gewünschte Person bestellt werden kann, hängt vom Einzelfall ab.

Wir klären zunächst, ob das Mandat übernommen werden kann und welche Schritte erforderlich sind. Dabei prüfen wir auch mögliche Interessenkonflikte. Wenn mehrere Beschuldigte beteiligt sind, ist nicht automatisch eine gemeinsame Vertretung möglich. Die frühzeitige Abstimmung verhindert, dass vertrauliche Informationen an eine für den konkreten Fall nicht verfügbare Vertretung gegeben werden.

Einen bestimmten gerichtlichen Bestellungsbeschluss können wir nicht zusagen. Sie erhalten eine Einschätzung der Voraussetzungen und des weiteren Ablaufs. Die Entscheidung über die Bestellung trifft das zuständige Gericht.

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Pflichtverteidigung bedeutet nicht automatisch Kostenfreiheit

Die staatliche Vergütung einer bestellten Verteidigung ist von der abschließenden Kostenentscheidung zu unterscheiden. Bei einer Verurteilung können Kosten des Verfahrens einschließlich entsprechender Auslagen zu tragen sein. Auch andere Verfahrensausgänge haben eigene kostenrechtliche Regeln.

Wir besprechen mit Ihnen, welche Vergütungsgrundlage für die beabsichtigte Tätigkeit gilt und ob zusätzliche Vereinbarungen vorgesehen sind. Vor einer Unterschrift sollten Sie verstehen, wofür eine Zahlung verlangt wird und welche Fragen eine gerichtliche Bestellung abdeckt. Bereits bestehende Mandats- oder Vergütungsvereinbarungen sind dabei offenzulegen.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine bestimmte Forderung zu Ihrem Verfahren gehört, bringen Sie die Unterlagen mit. Eine strafrechtliche Geldstrafe, Gerichtskosten und anwaltliche Vergütung sind unterschiedliche Positionen und sollten nicht in einem einzigen Gesamtbetrag vermischt werden.

04

Rechtsschutz­versicherung und andere Kostenfragen

Eine Rechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag bestimmte Verteidigungskosten übernehmen. Das muss anhand des konkreten Vorwurfs, der Versicherungsbedingungen und des Verlaufs geprüft werden. Gerade bei strafrechtlichen Vorwürfen können Einschränkungen oder spätere Rückforderungen eine Rolle spielen. Eine vorhandene Versicherungspolice ist deshalb noch keine Deckungszusage.

Wir stimmen eine mögliche Deckungsanfrage und die benötigten Angaben mit Ihnen ab. Unabhängig davon müssen gerichtliche Fristen eingehalten werden. Das Warten auf eine Antwort der Versicherung verlängert eine Einspruchs- oder Rechtsmittelfrist nicht automatisch. Kostenklärung und notwendige Verfahrenshandlungen sind deshalb zeitlich aufeinander abzustimmen.

Auch außerhalb einer notwendigen Verteidigung kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein. Wir besprechen vor der Beauftragung, welche Tätigkeit Sie benötigen und mit welcher Vergütung zu rechnen ist. Eine überschaubare erste Beratung und eine vollständige Verteidigung sind unterschiedliche Auftragsumfänge.

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Haftsituation, Jugendstrafverfahren und nächster Schritt

Bei einer Festnahme oder bevorstehenden richterlichen Entscheidung über Haft muss die Frage notwendiger Verteidigung besonders zeitnah geprüft werden. Teilen Sie uns deshalb sofort mit, ob eine Freiheitsentziehung vorliegt und welche Dienststelle oder welches Gericht zuständig ist. Weitere Informationen finden Sie zu Festnahme und Untersuchungshaft.

Für junge Beschuldigte gelten zusätzlich besondere Vorschriften. Auch dort hängt eine Bestellung von der konkreten Situation ab und nicht allein vom Wunsch der Eltern. Unsere Seite zum Jugendstrafrecht erläutert den Zusammenhang mit Entwicklung, Verfahrensablauf und familiärer Beteiligung.

Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten Sie in Leer und Rhauderfehn. Halten Sie für die Anfrage gerichtliche Schreiben, Aktenzeichen und bekannte Termine bereit. Wir prüfen die Voraussetzungen, die Übernahme der Vertretung und die dafür erforderlichen nächsten Schritte.

Orientierung im Strafrecht

Dazu passend

01

Festnahme & Untersuchungshaft

Eine Festnahme verlangt einen klaren Blick auf den Verfahrensstand.

02

Jugendstrafrecht

Ein Ermittlungsverfahren belastet junge Menschen und ihre Familien.

03

Anklage & Hauptverhandlung

Eine Anklageschrift ist noch kein Urteil.

Persönlich für Sie da

Ihre Ansprechpartner im Strafrecht

Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten und vertreten Sie im Strafrecht – über unsere Kanzleistandorte in Leer und Rhauderfehn. Wir besprechen den Vorwurf, den Verfahrensstand und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Claudia Gebauer – Rechtsanwältin und Ansprechperson im Strafrecht

Rechtsanwältin

Claudia Gebauer

Claudia Gebauer ist Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht.

Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

Artur Groeneveld – Rechtsanwalt und Ansprechperson im Strafrecht

Rechtsanwalt

Artur Groeneveld

Artur Groeneveld ist Ihr Ansprechpartner im Strafrecht.

Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

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Rechtsanwältin

Imke Freesemann

Imke Freesemann ist Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht.

Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Pflichtverteidigung & Kosten

Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.

01

Bekomme ich bei wenig Einkommen immer einen Pflichtverteidiger?

Nein. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen notwendiger Verteidigung. Geringes Einkommen allein begründet keinen allgemeinen Anspruch auf Bestellung.

02

Darf ich einen gewünschten Verteidiger benennen?

Das Bestellungsverfahren sieht Möglichkeiten zur Benennung vor. Fristen und weitere Voraussetzungen sind anhand des konkreten gerichtlichen Schreibens zu prüfen.

03

Ist die Pflichtverteidigung endgültig kostenlos?

Nicht automatisch. Die abschließende Kostenentscheidung ist zu unterscheiden; insbesondere bei einer Verurteilung können Kosten zu tragen sein.

04

Wahrt die Deckungsanfrage bei der Versicherung meine Gerichtsfrist?

Nein. Eine Versicherungsanfrage ersetzt keine erforderliche fristwahrende Erklärung im Strafverfahren.

Strafrecht · Leer & Rhauderfehn

Lassen Sie uns die nächsten Schritte klären.

Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann sind Ihre Ansprechpartner. Nennen Sie uns das Aktenzeichen und bereits bekannte Fristen oder Termine. Wir besprechen mit Ihnen die mögliche Vertretung und die Vergütung.

Direkter Kontakt

Sprechen wir darüber.

Bitte nennen Sie bei Fristen oder einem Gerichtstermin das konkrete Datum. Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung.