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Jugendstrafrecht · Leer & Rhauderfehn
Verteidigung im Jugendstrafrecht.
Ein Ermittlungsverfahren belastet junge Menschen und ihre Familien. Wir erklären den Ablauf, prüfen den Vorwurf und berücksichtigen die persönliche Entwicklung. Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten im Jugendstrafrecht in Leer und Rhauderfehn.
Persönlich an Ihrer Seite
Strafrechtliche Beratung
Nennen Sie Aktenzeichen, laufende Fristen und Gerichtstermine. Bei einem Strafbefehl ist das Zustellungsdatum besonders wichtig.
01
Welches Alter und welches Recht sind maßgeblich?
Für die Einordnung kommt es grundsätzlich auf das Alter zur Zeit der vorgeworfenen Tat an. Das Jugendstrafrecht betrifft Jugendliche von 14 bis einschließlich 17 Jahren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und einschließlich 20 Jahren muss geprüft werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung von Jugendstrafrecht vorliegen. Die Volljährigkeit beantwortet diese Frage also nicht allein.
Kinder unter 14 Jahren sind strafrechtlich nicht verantwortlich. Daraus folgt aber nicht, dass jede damit zusammenhängende Frage erledigt wäre. Für die Beratung ist deshalb wichtig, welche Person betroffen ist, welches Datum genannt wird und welche Stellen sich bereits eingeschaltet haben. Geschwister oder Freunde in einer Gruppe können unterschiedlichen Regeln unterliegen.
Wir erklären die jeweilige Rolle und besprechen, wer an welchen Gesprächen beteiligt sein sollte. Eine für die Familie nachvollziehbare Verfahrensübersicht hilft, voreilige Reaktionen und Missverständnisse zu vermeiden.
02
Erziehungsgedanke und persönliche Lebenssituation
Das Jugendstrafrecht berücksichtigt neben dem Tatvorwurf die Entwicklung und Lebenssituation des jungen Menschen. Schule, Ausbildung, familiäre Verhältnisse und bisherige Belastungen können für das Verfahren wichtig sein. Das bedeutet nicht, dass der eigentliche Vorwurf nebensächlich wäre. Auch hier müssen die Tat und ihre rechtlichen Voraussetzungen sorgfältig geprüft werden.
Wir besprechen mit Ihnen, welche Angaben erforderlich und welche Unterlagen hilfreich sind. Eine sinnvolle Darstellung beschreibt die tatsächliche Situation und vermeidet pauschale Etiketten. Ein schwieriger Schulverlauf darf nicht ohne Weiteres mit strafrechtlicher Schuld gleichgesetzt werden. Umgekehrt sollte ein Verfahren nicht als bloßer bürokratischer Zwischenfall verharmlost werden.
Welche Reaktionen oder Verfahrenslösungen in Betracht kommen, hängt vom konkreten Fall ab. Ein bestimmtes Ergebnis lässt sich weder aus dem Alter noch aus der Aussage „Es war das erste Mal“ allein ableiten.
03
Vorladung und Aussage: Junge Beschuldigte nicht überfordern
Auch junge Beschuldigte haben Verfahrensrechte. Eine Vorladung sollte zunächst danach geprüft werden, wer lädt und in welcher Rolle der junge Mensch erscheinen soll. Der verständliche Wunsch der Eltern, die Sache schnell durch eine Erklärung zu klären, ersetzt diese Prüfung nicht. Eine unvorbereitete Aussage kann Auswirkungen auf den weiteren Verlauf haben.
Wir erläutern Schweigerecht, anwaltlichen Beistand und die nächsten Verfahrensschritte in verständlicher Sprache. Dabei ist wichtig, dass der junge Mensch die Entscheidungen selbst nachvollziehen kann. Die Rechte und die Beteiligung der Erziehungsberechtigten richten sich nach den gesetzlichen Regeln und dem jeweiligen Verfahrensstand.
Wenn mehrere junge Menschen beteiligt sind, können ihre Interessen auseinandergehen. Eine gemeinsame Beratung aller Freunde ist deshalb nicht automatisch möglich. Wir klären dies vorab und besprechen, welche Vertretung übernommen werden kann.
04
Jugendgerichtshilfe, Auflagen und Verfahrensziele
Im Jugendstrafverfahren können weitere Beteiligte eine Rolle spielen, insbesondere die Jugendgerichtshilfe. Deren Aufgabe ist von der Verteidigung zu unterscheiden. Ein Gespräch mit ihr ist kein Ersatz für eine anwaltliche Prüfung des Tatvorwurfs. Wir besprechen, wie die unterschiedlichen Aufgaben und Informationswege im konkreten Verfahren zusammenwirken.
Je nach Voraussetzungen können unterschiedliche Reaktionen und Verfahrenswege in Betracht kommen. Dazu gehören nicht nur förmliche gerichtliche Entscheidungen. Ob eine Lösung ohne Hauptverhandlung möglich ist und welche Bedingungen damit verbunden wären, lässt sich erst nach einer Prüfung des Falles beurteilen. Auflagen sollten inhaltlich verstanden und in ihren praktischen Folgen besprochen werden.
Unser Ziel ist eine Verteidigung, die Vorwurf, persönliche Situation und Zukunftsperspektive gemeinsam betrachtet. Dazu gehört auch, vereinbarte Schritte realistisch zu planen. Ein Ausbildungsbeginn oder eine schulische Veränderung ist für die Beratung konkret zu dokumentieren und nicht nur allgemein zu erwähnen.
05
Was Familien für den ersten Termin vorbereiten können
Bitte bringen Sie sämtliche Schreiben mit, auch wenn sie an unterschiedliche Familienmitglieder adressiert sind. Notieren Sie Tatdatum, Alter zu diesem Zeitpunkt, Termine und bereits geführte Gespräche. Schul- oder Ausbildungsunterlagen benötigen wir nicht ungeprüft vollständig; wir stimmen mit Ihnen ab, welche Angaben für den konkreten Fall wichtig sind.
Gespräche innerhalb der Familie sollten nicht darauf abzielen, eine gemeinsame Aussage festzulegen. Hilfreich ist vielmehr, Unsicherheiten offen zu benennen und vorhandene Originalbelege zu bewahren. Wenn eine Entschuldigung oder Wiedergutmachung erwogen wird, sollte die Form vorher besprochen werden. Kontakte zur anderen Seite können sonst unerwartete Folgen haben.
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten Sie über unsere Standorte in Leer und Rhauderfehn. Bei einer Festnahme oder einem kurzfristigen Gerichtstermin nennen Sie die Dringlichkeit sofort. Fragen der notwendigen Verteidigung prüfen wir anhand der besonderen Verfahrenslage.
Orientierung im Strafrecht
Dazu passend
01
Vorladung bei der Polizei
Ein Brief von der Polizei bedeutet nicht, dass Sie sich sofort erklären müssen.
02
Körperverletzung
Nach einer Auseinandersetzung stehen häufig gegensätzliche Schilderungen im Raum.
03
Pflichtverteidigung & Kosten
Ob ein Verteidiger bestellt werden muss, hängt von der Verfahrenslage und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Persönlich für Sie da
Ihre Ansprechpartner im Strafrecht
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten und vertreten Sie im Strafrecht – über unsere Kanzleistandorte in Leer und Rhauderfehn. Wir besprechen den Vorwurf, den Verfahrensstand und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Rechtsanwältin
Claudia Gebauer
Claudia Gebauer ist Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht.
Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

Rechtsanwalt
Artur Groeneveld
Artur Groeneveld ist Ihr Ansprechpartner im Strafrecht.
Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

Rechtsanwältin
Imke Freesemann
Imke Freesemann ist Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht.
Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung
Häufige Fragen
Häufige Fragen: Jugendstrafrecht
Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.
01
Gilt Jugendstrafrecht auch mit 19 Jahren?
Das kann der Fall sein. Bei Heranwachsenden von 18 bis einschließlich 20 Jahren müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung von Jugendstrafrecht geprüft werden.
02
Werden die Eltern automatisch mitverteidigt?
Nein. Die Verteidigung betrifft die beschuldigte Person. Die gesetzlichen Beteiligungsrechte der Erziehungsberechtigten und mögliche eigene Interessen sind gesondert zu klären.
03
Ist die Jugendgerichtshilfe mein Verteidiger?
Nein. Ihre Aufgabe unterscheidet sich von der anwaltlichen Verteidigung. Wir erklären, welche Rolle sie im konkreten Verfahren spielt.
04
Wird das erste Verfahren immer eingestellt?
Nein. Das hängt vom Vorwurf, der Beweislage, der persönlichen Situation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Strafrecht · Leer & Rhauderfehn
Lassen Sie uns die nächsten Schritte klären.
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann sind Ihre Ansprechpartner. Nennen Sie uns das Aktenzeichen und bereits bekannte Fristen oder Termine. Wir besprechen mit Ihnen die mögliche Vertretung und die Vergütung.
Direkter Kontakt
Sprechen wir darüber.
Bitte nennen Sie bei Fristen oder einem Gerichtstermin das konkrete Datum. Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung.
Zum Nachlesen
Amtliche Informationen und Rechtsgrundlagen zu diesem Thema. Sie dienen der Orientierung und ersetzen keine Prüfung Ihres konkreten Verfahrens.