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Festnahme & Untersuchungshaft · Leer & Rhauderfehn
Festnahme und Untersuchungshaft.
Eine Festnahme verlangt einen klaren Blick auf den Verfahrensstand. Wir prüfen Haftgrundlage, richterliche Entscheidung und mögliche Schritte der Verteidigung. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Leer oder Rhauderfehn und nennen Sie gleich, wo sich die betroffene Person befindet.
Persönlich an Ihrer Seite
Strafrechtliche Beratung
Nennen Sie Aktenzeichen, laufende Fristen und Gerichtstermine. Bei einem Strafbefehl ist das Zustellungsdatum besonders wichtig.
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Festnahme bedeutet nicht automatisch Untersuchungshaft
Der Begriff „festgenommen“ kann unterschiedliche Situationen beschreiben. Eine Person kann vorläufig festgenommen worden sein, aufgrund eines bestehenden Haftbefehls gesucht worden sein oder sich bereits nach einer richterlichen Entscheidung in Untersuchungshaft befinden. Für die nächsten Schritte ist diese Unterscheidung wesentlich. Auch eine spätere Strafhaft ist rechtlich etwas anderes.
Wenn Angehörige anrufen, helfen der vollständige Name, das Geburtsdatum, der bekannte Aufenthaltsort und die zuständige Polizeidienststelle. Falls ein Aktenzeichen oder ein Haftbefehl vorliegt, halten Sie diese Angaben bereit. Vermutungen über den Anlass sollten als solche gekennzeichnet werden; maßgeblich sind zunächst die tatsächlich verfügbaren Informationen.
Wir klären, welche Entscheidung bereits getroffen wurde und welche Vertretung übernommen werden kann. Die Unterstützung durch Angehörige ersetzt nicht die Entscheidung der betroffenen Person über ihre Verteidigung. Vertrauliche Informationen können deshalb nicht ohne Weiteres an jede anfragende Person weitergegeben werden.
02
Welche Voraussetzungen hat Untersuchungshaft?
Untersuchungshaft dient der Sicherung des Strafverfahrens und ist keine vorweggenommene Strafe. Ihre Anordnung ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Regelmäßig sind ein dringender Tatverdacht, ein gesetzlicher Haftgrund und die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Für einzelne Fallgruppen bestehen besondere Regelungen. Der bloße Hinweis, dass ein Ermittlungsverfahren läuft, ersetzt diese Prüfung nicht.
Bei Haftgründen können etwa die konkret begründete Fluchtgefahr oder eine Gefahr der Beeinflussung von Beweismitteln eine Rolle spielen. Solche Annahmen müssen anhand des Einzelfalls geprüft werden. Ein fester Wohnsitz oder eine Beschäftigung kann bedeutsam sein, beantwortet die Frage aber nicht automatisch.
Wir werten die Begründung des Haftbefehls aus und besprechen, welche tatsächlichen Umstände aufgeklärt werden müssen. Dazu können nachvollziehbare Angaben zur persönlichen Lebenssituation und zu bestehenden Bindungen gehören. Entscheidend ist ihre konkrete Bedeutung für die gerichtliche Prüfung.
03
Richterliche Entscheidung und anwaltlicher Beistand
Wird eine vorläufig festgenommene Person nicht freigelassen, ist sie nach § 128 StPO unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme, einem Richter vorzuführen. Bei einer Festnahme aufgrund eines bestehenden Haftbefehls sind die dafür geltenden besonderen Vorführungsregeln zu beachten.
Als beschuldigte Person dürfen Sie zur Sache schweigen und anwaltlichen Beistand suchen. In Haftsituationen ist die notwendige Verteidigung frühzeitig zu klären. Die Kontaktaufnahme zur Verteidigung verpflichtet nicht zu einer sofortigen Aussage.
Wir prüfen die vorliegenden Entscheidungen und den Zugang zur betroffenen Person. Über Freilassung oder Haftfortdauer entscheidet das zuständige Gericht.
04
Haftprüfung, Beschwerde und mögliche Auflagen
Gegen eine Haftentscheidung kommen gesetzlich geregelte Überprüfungswege in Betracht. Welcher Antrag zweckmäßig ist und wie er begründet werden sollte, hängt vom Verfahrensstand und den konkreten Einwänden ab. Eine Haftprüfung und eine Beschwerde sind nicht schlicht austauschbare Schreiben mit unterschiedlicher Überschrift.
Zu prüfen ist auch, ob der Zweck der Untersuchungshaft durch weniger einschneidende Maßnahmen erreicht werden kann. Die Möglichkeiten und die Eignung etwaiger Auflagen müssen an den angenommenen Haftgrund anknüpfen. Eine Sicherheitsleistung ist deshalb kein allgemeiner Anspruch darauf, gegen Zahlung freigelassen zu werden.
Wir ordnen neue Tatsachen und Nachweise so ein, dass sie für die gerichtliche Entscheidung nutzbar werden. Parallel muss die Verteidigung gegen den Tatvorwurf vorbereitet werden. Ein Erfolg in einer Haftfrage entscheidet noch nicht über den späteren Ausgang des Strafverfahrens.
05
Was Angehörige jetzt beitragen können
Sammeln Sie bekannte Daten zu Aufenthaltsort, Dienststelle und Gericht. Bewahren Sie übergebene Schreiben auf und nennen Sie bereits vereinbarte Vorführungs- oder Gerichtstermine. Bestehen gesundheitliche Besonderheiten oder ist eine laufende Versorgung wichtig, sollte dies gegenüber den zuständigen Stellen sachlich mitgeteilt und bei der Beratung angesprochen werden.
Versuchen Sie nicht, Zeugen zu beeinflussen oder andere Beteiligte zu einer bestimmten Darstellung zu bewegen. Organisatorische Hilfe und die Sicherung unveränderter Unterlagen sind etwas anderes als eine Abstimmung von Aussagen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Informationen für die Verteidigung tatsächlich benötigt werden.
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann sind über die Kanzleistandorte Leer und Rhauderfehn erreichbar. Nennen Sie eine Haftsituation gleich zu Beginn der Kontaktaufnahme. Rufen Sie für die Abstimmung der Vertretung an und halten Sie die vorhandenen Unterlagen bereit.
Orientierung im Strafrecht
Dazu passend
01
Pflichtverteidigung & Kosten
Ob ein Verteidiger bestellt werden muss, hängt von der Verfahrenslage und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
02
Durchsuchung & Beschlagnahme
Wenn Ermittlungsbeamte vor der Tür stehen, ist die Belastung groß.
03
Anklage & Hauptverhandlung
Eine Anklageschrift ist noch kein Urteil.
Persönlich für Sie da
Ihre Ansprechpartner im Strafrecht
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten und vertreten Sie im Strafrecht – über unsere Kanzleistandorte in Leer und Rhauderfehn. Wir besprechen den Vorwurf, den Verfahrensstand und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Rechtsanwältin
Claudia Gebauer
Claudia Gebauer ist Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht.
Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

Rechtsanwalt
Artur Groeneveld
Artur Groeneveld ist Ihr Ansprechpartner im Strafrecht.
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Rechtsanwältin
Imke Freesemann
Imke Freesemann ist Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht.
Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung
Häufige Fragen
Häufige Fragen: Festnahme & Untersuchungshaft
Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.
01
Ist Untersuchungshaft eine Strafe?
Nein. Sie ist eine strafprozessuale Maßnahme mit eigenen Voraussetzungen. Über Schuld und eine mögliche Strafe wird damit noch nicht abschließend entschieden.
02
Kann die Familie eine sofortige Freilassung verlangen?
Angehörige können Informationen beisteuern und anwaltlichen Kontakt anbahnen. Über Haftfragen entscheidet das zuständige Gericht auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen.
03
Ist eine Kaution immer möglich?
Nein. Ob weniger einschneidende Maßnahmen ausreichen, hängt unter anderem vom angenommenen Haftgrund und den Umständen des Einzelfalls ab.
04
Welche Angaben helfen beim ersten Kontakt?
Name, Geburtsdatum, Aufenthaltsort, zuständige Dienststelle, bekannte Aktenzeichen und vorhandene Entscheidungen. Nennen Sie auch einen bereits bekannten Vorführungstermin.
Strafrecht · Leer & Rhauderfehn
Lassen Sie uns die nächsten Schritte klären.
Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann sind Ihre Ansprechpartner. Nennen Sie uns das Aktenzeichen und bereits bekannte Fristen oder Termine. Wir besprechen mit Ihnen die mögliche Vertretung und die Vergütung.
Direkter Kontakt
Sprechen wir darüber.
Bitte nennen Sie bei Fristen oder einem Gerichtstermin das konkrete Datum. Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung.
Zum Nachlesen
Amtliche Informationen und Rechtsgrundlagen zu diesem Thema. Sie dienen der Orientierung und ersetzen keine Prüfung Ihres konkreten Verfahrens.
Voraussetzungen der Untersuchungshaft
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Gesetze im Internet · externe QuelleDas Ermittlungsverfahren verstehenNRW-Justiz erklärt den Ablauf und die möglichen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft.