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Strafrecht · Leer & Rhauderfehn

Strafrecht und Strafverteidigung.

Eine Vorladung, eine Durchsuchung oder ein Strafbefehl wirft viele Fragen auf. Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten und vertreten Sie im Strafrecht. Von unseren Kanzleistandorten in Leer und Rhauderfehn aus klären wir den Vorwurf, prüfen die Ermittlungsakte und entwickeln mit Ihnen die nächsten Schritte.

Persönlich an Ihrer Seite

Strafrechtliche Beratung

Nennen Sie Aktenzeichen, laufende Fristen und Gerichtstermine. Bei einem Strafbefehl ist das Zustellungsdatum besonders wichtig.

Oder sprechen Sie direkt mit uns:

Rhauderfehn
04952 93990

01

Ein Vorwurf ist noch kein Urteil

Wer erstmals Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhält, möchte die Sache häufig sofort erklären. Dafür ist zunächst wichtig zu wissen, was tatsächlich vorgeworfen wird, welche Beweise vorliegen und in welcher Rolle man angeschrieben wird. Eine Strafanzeige gibt zunächst eine Schilderung wieder. Sie beantwortet noch nicht die Frage, ob sich eine Straftat nachweisen lässt.

Wir ordnen das Schreiben ein und besprechen mit Ihnen, was jetzt erforderlich ist. Dabei unterscheiden wir zwischen einer freiwilligen Stellungnahme, einer förmlichen Ladung und einer gerichtlichen Frist. Sie erhalten eine verständliche Einschätzung des Verfahrensstands und der nächsten Entscheidungen. Das Ziel der Verteidigung bestimmen wir anhand der tatsächlichen Ausgangslage – nicht anhand vorschneller Zusagen.

Auch die Belastung außerhalb der Akte gehört ins Gespräch: die Sorge um den Arbeitsplatz, die Familie oder eine berufliche Erlaubnis. Nennen Sie solche Umstände frühzeitig, damit wir prüfen können, welche zusätzlichen Fragen berücksichtigt werden müssen.

02

Vorladung erhalten: Erst die eigene Rolle klären

Ob Sie als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge geladen werden, macht einen erheblichen Unterschied. Beschuldigte dürfen zur Sache schweigen und anwaltlichen Beistand hinzuziehen. Die Pflicht, zutreffende Personalangaben zu machen, ist davon zu unterscheiden. Eine polizeiliche Vorladung ist zudem anders zu behandeln als eine Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts.

Geben Sie uns deshalb das vollständige Schreiben mit Aktenzeichen, Absender und Termin. Wir prüfen, ob ein Erscheinen vorgeschrieben ist und ob zunächst Akteneinsicht beantragt werden sollte. Eine beiläufige telefonische Erklärung kann ebenso Teil der Ermittlungen werden wie eine schriftliche Stellungnahme. Unsere Seite zur Vorladung bei der Polizei erklärt die Unterschiede.

Wenn bereits ein Strafbefehl zugestellt wurde, geht es dagegen um eine gerichtliche Entscheidung mit einer kurzen Einspruchsfrist. Bewahren Sie den Zustellungsumschlag auf und nennen Sie das Zustellungsdatum gleich bei der Kontaktaufnahme.

03

Akteneinsicht: Die Grundlage einer durchdachten Verteidigung

Eine Verteidigung sollte nicht allein auf der Vermutung beruhen, was die Ermittlungsbehörden wissen könnten. Wir beantragen im Rahmen des Mandats Akteneinsicht und prüfen den Tatvorwurf, Zeugenaussagen, Nachrichten, Gutachten und weitere Beweismittel. Die Akte kann umfangreicher sein als das Schreiben, das Sie erhalten haben. Umfang und Zeitpunkt der Einsicht richten sich nach dem Verfahren.

Anschließend besprechen wir, ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist. Dazu gehört die Frage, welche Unterlagen entlasten, welche Punkte aufgeklärt werden müssen und welche rechtlichen Einwände bestehen. Schweigen, eine schriftliche Erklärung oder eine abgestimmte Aussage sind keine austauschbaren Standardlösungen. Entscheidend ist, was zu Ihrem konkreten Fall passt.

Für unser Gespräch hilft eine private zeitliche Übersicht. Trennen Sie dabei eigene sichere Erinnerungen von Vermutungen und Informationen anderer Personen. Originalnachrichten und Dokumente sollten unverändert erhalten bleiben; eine zusammenfassende Darstellung ersetzt die zugrunde liegenden Belege nicht.

04

Vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung

Nicht jedes Ermittlungsverfahren endet vor Gericht. Je nach Beweislage und gesetzlichen Voraussetzungen kommen unterschiedliche Entscheidungen in Betracht, darunter eine Einstellung, ein Strafbefehlsantrag oder eine Anklage. Wir prüfen die möglichen Verfahrenswege und besprechen, welche Folgen sie jeweils haben können. Eine Einstellung ist dabei nicht in jeder Form und unter allen Bedingungen gleich zu bewerten.

Wird Anklage erhoben, beginnt zunächst die gerichtliche Prüfung, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Auch in diesem Stadium können eine Stellungnahme und konkrete Beweisanregungen wichtig sein. In einer Hauptverhandlung werden Beweise erhoben und die Vorwürfe vor Gericht geprüft. Wir bereiten Sie auf den Ablauf vor und vertreten Ihre Rechte im Termin.

Bei einer Durchsuchung oder Festnahme stellen sich zusätzliche, oft dringende Fragen. Die gesetzlichen Voraussetzungen solcher Maßnahmen müssen gesondert geprüft werden; sie sind nicht mit einer Verurteilung gleichzusetzen.

05

Strafrechtliche Vorwürfe und ihre unterschiedlichen Anforderungen

Bei einer Körperverletzung können der genaue Ablauf eines Konflikts, Verletzungsbilder und die Frage einer Notwehrlage entscheidend sein. Bei Betrugsvorwürfen stehen häufig Kommunikation, Vertragsunterlagen und Zahlungsabläufe im Mittelpunkt. Im Jugendstrafrecht kommen die persönliche Entwicklung und die Lebenssituation junger Menschen hinzu. Für diese Themen finden Sie unten eigenständige Informationen.

Bei Cannabis und anderen Substanzen hängt die rechtliche Einordnung unter anderem davon ab, um welchen Stoff und welchen konkreten Umgang es geht. Wir behandeln deshalb Cannabisrecht und Betäubungsmittelrecht gemeinsam auf einer Themenseite, ohne sie rechtlich gleichzusetzen. Für Vorwürfe im Straßenverkehr führt der Weg direkt in unseren bestehenden Bereich Verkehrsstrafrecht.

Bei mehreren betroffenen Personen klären wir außerdem, wer in welchem Umfang vertreten werden kann. Eine gemeinsame Interessenlage lässt sich nicht allein daraus ableiten, dass Beteiligte miteinander verwandt oder befreundet sind. Sprechen Sie uns darauf an, bevor verschiedene Personen vertrauliche Einzelheiten übermitteln.

06

Beratung in Leer und Rhauderfehn: Vorbereitung und Kosten

Sie erreichen unsere Kanzlei in Leer, Hafenstraße 6c, und in Rhauderfehn, Untenende 9. Für die erste Prüfung benötigen wir das aktuelle Schreiben, das Aktenzeichen, bekannte Termine und Ihre Kontaktdaten. Weitere Unterlagen stimmen wir mit Ihnen ab. Bei einer laufenden Maßnahme nennen Sie bitte gleich zu Beginn, ob es um eine Durchsuchung, eine Festnahme oder eine gerichtliche Frist geht.

Vor der Beauftragung besprechen wir den Umfang der Tätigkeit und die Vergütung. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Strafverteidigung nicht automatisch; maßgeblich sind der Vertrag und der konkrete Vorwurf. Die Pflichtverteidigung folgt eigenen gesetzlichen Voraussetzungen und ist keine allgemeine Kostenhilfe für Menschen mit geringem Einkommen.

Eine Anfrage über die Website ersetzt keine fristwahrende Erklärung gegenüber einem Gericht. Verlassen Sie sich bei einer nahenden Frist nicht allein auf eine abgesandte Nachricht. Entscheidend ist, dass die erforderliche Handlung rechtzeitig und wirksam erfolgt.

Orientierung im Strafrecht

Ihr nächster Schritt

01

Vorladung bei der Polizei

Ein Brief von der Polizei bedeutet nicht, dass Sie sich sofort erklären müssen.

02

Strafbefehl & Einspruch

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung – auch ohne vorherige Hauptverhandlung.

03

Durchsuchung & Beschlagnahme

Wenn Ermittlungsbeamte vor der Tür stehen, ist die Belastung groß.

04

Festnahme & Untersuchungshaft

Eine Festnahme verlangt einen klaren Blick auf den Verfahrensstand.

05

Körperverletzung

Nach einer Auseinandersetzung stehen häufig gegensätzliche Schilderungen im Raum.

06

Betrug & Diebstahl

Eine offene Rechnung, ein Onlinegeschäft oder ein Vorfall im Geschäft kann zu strafrechtlichen Ermittlungen führen.

07

Cannabis & Betäubungsmittel

Nicht jeder Umgang mit Cannabis ist erlaubt.

08

Jugendstrafrecht

Ein Ermittlungsverfahren belastet junge Menschen und ihre Familien.

09

Anklage & Hauptverhandlung

Eine Anklageschrift ist noch kein Urteil.

10

Pflichtverteidigung & Kosten

Ob ein Verteidiger bestellt werden muss, hängt von der Verfahrenslage und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

11

Verkehrsstrafrecht

Vorwürfe im Straßenverkehr und mögliche Folgen für die Fahrerlaubnis: Informationen im bestehenden Verkehrsrechtsbereich.

Persönlich für Sie da

Ihre Ansprechpartner im Strafrecht

Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten und vertreten Sie im Strafrecht – über unsere Kanzleistandorte in Leer und Rhauderfehn. Wir besprechen den Vorwurf, den Verfahrensstand und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Claudia Gebauer – Rechtsanwältin und Ansprechperson im Strafrecht

Rechtsanwältin

Claudia Gebauer

Claudia Gebauer ist Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht.

Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

Artur Groeneveld – Rechtsanwalt und Ansprechperson im Strafrecht

Rechtsanwalt

Artur Groeneveld

Artur Groeneveld ist Ihr Ansprechpartner im Strafrecht.

Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

Imke Freesemann – Rechtsanwältin und Ansprechperson im Strafrecht

Rechtsanwältin

Imke Freesemann

Imke Freesemann ist Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht.

Beratung · Akteneinsicht · Strafverteidigung

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Strafrecht

Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.

01

Wer berät mich im Strafrecht?

Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann sind Ihre Ansprechpartner. Sie können sich an unsere Kanzleistandorte in Leer und Rhauderfehn wenden.

02

Muss ich mich sofort zum Vorwurf äußern?

Als beschuldigte Person dürfen Sie zur Sache schweigen und sich zunächst anwaltlich beraten lassen. Welche Angaben dennoch erforderlich sind und ob Sie einer Ladung folgen müssen, hängt von Ihrer Rolle und dem Absender ab.

03

Kann die Verteidigung schon vor einer Anklage beginnen?

Ja. Bereits im Ermittlungsverfahren können Akteneinsicht, eine Prüfung der Beweise und eine abgestimmte Kommunikation mit den Behörden wichtig sein.

04

Was kostet eine Strafverteidigung?

Das hängt vom Verfahrensstand, dem Umfang und der vereinbarten Vergütung ab. Wir besprechen die Kosten und eine mögliche Versicherungsdeckung vor der Beauftragung.

05

Ist ein Strafbefehl nur eine Zahlungsaufforderung?

Nein. Ohne wirksamen Einspruch kann er rechtskräftig werden. Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung; das zuständige Gericht muss den Einspruch rechtzeitig erhalten.

Strafrecht · Leer & Rhauderfehn

Lassen Sie uns die nächsten Schritte klären.

Claudia Gebauer, Artur Groeneveld und Imke Freesemann sind Ihre Ansprechpartner. Nennen Sie uns das Aktenzeichen und bereits bekannte Fristen oder Termine. Wir besprechen mit Ihnen die mögliche Vertretung und die Vergütung.

Direkter Kontakt

Sprechen wir darüber.

Bitte nennen Sie bei Fristen oder einem Gerichtstermin das konkrete Datum. Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung.

Zum Nachlesen

Amtliche Informationen und Rechtsgrundlagen zu diesem Thema. Sie dienen der Orientierung und ersetzen keine Prüfung Ihres konkreten Verfahrens.