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Notarielle Tätigkeiten · Leer & Rhauderfehn
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Sie bei Bedarf unterstützen und für Sie handeln darf. Eine Patientenverfügung ergänzt Ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung. Wir besprechen mit Ihnen, welche Regelungen zu Ihrem Leben passen, und gestalten Ihre notarielle Vorsorge in Rhauderfehn oder Leer.
Gut vorbereitet
Notartermin vorbereiten.
Über das Formular können Sie die Angaben für die Vorbereitung übermitteln. Den Termin stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
Warum Inhalt und Form Ihrer Vollmacht wichtig sind
Wer eine Vorsorgevollmacht erteilt, möchte, dass eine vertraute Person bei Bedarf handeln kann. Vielleicht haben Sie dafür bereits ein Formular ausgefüllt oder Ihre Unterschrift beim Landkreis beglaubigen lassen. Das kann für viele Angelegenheiten genügen. Ob die Vollmacht auch für weitergehende Aufgaben geeignet ist, hängt von ihrem Inhalt und ihrer Form ab.
Sollte beispielsweise ein Umbau erforderlich werden, damit Sie weiter zu Hause wohnen können, kann dafür auch eine Finanzierung benötigt werden. Eine allgemeine, nur schriftliche oder beglaubigte Vollmacht reicht für einen Verbraucherdarlehensvertrag regelmäßig nicht aus. Auch eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde hat eine zeitliche Grenze: Bei seit 2023 behördlich beglaubigten Vollmachten endet ihre Beglaubigungswirkung mit dem Tod – selbst wenn die Vollmacht weitergelten soll.
Wir klären mit Ihnen frühzeitig, welche Aufgaben Ihre Vollmacht abdecken soll und welche Form dafür erforderlich ist. So stimmen wir Ihre Vorsorge auf Ihre Wünsche und den möglichen späteren Bedarf ab.
01
Ihre Wünsche als Ausgangspunkt der notariellen Vorsorge
Sie entscheiden, wem Sie vertrauen und welche Aufgaben diese Person für Sie übernehmen darf. Die notarielle Beratung hilft Ihnen, Ihre Vorstellungen in einer rechtlich passenden und praktisch nutzbaren Vollmacht festzuhalten. Dabei berücksichtigen wir Ihre Familie, Ihre Wohnsituation und Ihre Vermögensverhältnisse.
Die Beurkundung umfasst mehr als die Bestätigung einer Unterschrift: Der Notar erläutert die rechtlichen Folgen und formuliert die Regelungen nach Ihren Wünschen. Er berücksichtigt auch die erforderliche Geschäftsfähigkeit und hält etwaige Zweifel in der Urkunde fest. So entsteht eine Vorsorge, deren Inhalt und Verwendung mit Ihnen persönlich besprochen sind.
02
Vertrauenspersonen und Befugnisse passend auswählen
Eine Vollmacht kann finanzielle Angelegenheiten ebenso umfassen wie Gesundheit, Wohnen und den Kontakt mit Behörden. Wir klären mit Ihnen, welche Bereiche Sie regeln möchten, wer bei Bedarf einspringen kann und ob mehrere Vertrauenspersonen einzeln oder gemeinsam handeln sollen. Vorhandene Vollmachten stimmen wir darauf ab.
Ebenso besprechen wir, wann und unter welchen Voraussetzungen Ihre Vertrauensperson die Vollmacht verwenden soll. Dabei unterscheiden wir ihre Befugnisse gegenüber Dritten von Ihren persönlichen Vorgaben im Innenverhältnis. Die Gestaltung soll Ihre Wünsche berücksichtigen und zugleich im Bedarfsfall gut nutzbar sein. Für bestimmte medizinische Entscheidungen sind ausdrückliche schriftliche Regelungen erforderlich; gesetzlich notwendige gerichtliche Genehmigungen bleiben bestehen.
03
Patientenverfügung und Vollmacht ergänzen einander
Die Vollmacht legt fest, wer Sie vertreten darf. Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Lebens- und Behandlungssituationen wünschen oder ablehnen. Ihre Vertrauensperson kann diese Festlegungen dann gegenüber den behandelnden Ärzten zur Geltung bringen.
Eine Patientenverfügung bedarf keiner notariellen Beurkundung. Sie muss von einem einwilligungsfähigen Volljährigen schriftlich errichtet werden und die erfassten Situationen und Maßnahmen hinreichend konkret beschreiben. Medizinische Fragen können Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprechen. Wir achten darauf, dass die rechtlichen Regelungen Ihrer Patientenverfügung und Ihrer Vollmacht zusammenpassen.
04
Ihre Immobilie in die Vorsorge einbeziehen
Sollte es später erforderlich sein, Ihre Wohnsituation zu verändern, kann eine Vollmacht Ihrer Vertrauensperson die nötigen Schritte ermöglichen. Das kann etwa dann hilfreich sein, wenn das eigene Haus nicht mehr zu den persönlichen Bedürfnissen passt und eine andere Wohnform gewählt wird. Ob die Vollmacht auch zu einer Vermietung, einem Verkauf oder einer Belastung der Immobilie berechtigen soll, legen Sie bei der Gestaltung fest.
Eine einfache schriftliche Vollmacht kann für viele Aufgaben wirksam sein. Bei Grundstücksangelegenheiten gelten jedoch besondere Anforderungen an den Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt: Ein nur privat unterschriebenes Dokument reicht dafür regelmäßig nicht; § 29 GBO verlangt grundsätzlich öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden. Eine öffentliche Beglaubigung kann hierfür genügen. Mit der notariellen Beurkundung werden zusätzlich Inhalt und Reichweite Ihrer Vollmacht persönlich mit Ihnen abgestimmt.
05
Finanzierungen bei Bedarf ermöglichen
Sollte später beispielsweise ein barrierearmer Umbau sinnvoll sein, damit Sie weiter zu Hause wohnen können, kann dafür eine Finanzierung benötigt werden. Eine entsprechend gestaltete, notariell beurkundete Vollmacht ermöglicht es Ihrer Vertrauensperson, bei Bedarf auch die erforderlichen Darlehensangelegenheiten für Sie zu erledigen.
Für Verbraucherdarlehen ist die notarielle Beurkundung besonders wichtig: Eine nur schriftliche oder beglaubigte Vollmacht müsste nach § 492 Abs. 4 BGB grundsätzlich bereits die vorgeschriebenen Angaben zum konkreten Darlehen enthalten. Diese stehen bei einer vorausschauenden Vollmacht meist noch nicht fest. Für notariell beurkundete Vollmachten sieht das Gesetz eine Ausnahme vor. Soll diese Möglichkeit offenbleiben, berücksichtigen wir die entsprechende Befugnis in Ihrer Urkunde.
06
Die gewünschte Geltungsdauer festlegen
Wir besprechen auch, wie lange Ihre Vollmacht gelten soll. Möchten Sie Ihrer Vertrauensperson ermöglichen, bereits begonnene Angelegenheiten weiterzuführen oder später Nachlassangelegenheiten zu erledigen, kann eine Fortgeltung über den Tod hinaus sinnvoll sein. Eine notarielle Vollmacht lässt sich entsprechend gestalten.
Hier liegt ein wichtiger Unterschied zur Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde, etwa beim Landkreis: Diese kann nach § 7 BtOG öffentlich beglaubigen und zu Lebzeiten auch den grundbuchrechtlichen Nachweis ermöglichen. Bei seit dem 1. Januar 2023 behördlich beglaubigten Vollmachten endet jedoch die Wirkung der Beglaubigung mit dem Tod. Die Vollmacht selbst kann trotzdem fortgelten; für spätere Grundstücksangelegenheiten kann dann aber der öffentliche Nachweis fehlen.
Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung unterliegt dieser besonderen zeitlichen Begrenzung nicht. Die gewünschte Fortgeltung muss zusätzlich im Inhalt der Vollmacht berücksichtigt sein. Für behördliche Beglaubigungen vor 2023 gilt die Übergangsregelung des § 34 BtOG.
07
Unterlagen bereithalten und Vorsorge auffindbar machen
Damit Ihre Vorsorge bei Bedarf verwendet werden kann, besprechen wir auch die praktischen Schritte. Die Urschrift einer beurkundeten Vollmacht bleibt in notarieller Verwahrung. Ihre Vertrauensperson kann eine Ausfertigung erhalten, die die Urschrift im Rechtsverkehr vertritt. Eine einfache Kopie oder ein Handyfoto hat diese Wirkung nicht. Wir klären, wer die benötigten Unterlagen erhalten soll und was bei Änderungen, Verlust oder einem Widerruf zu beachten ist.
Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister erleichtert es berechtigten Stellen, von Ihren Regelungen zu erfahren. Sie ergänzt die Vorsorgedokumente, ersetzt aber weder ihre wirksame Errichtung noch die im jeweiligen Geschäft erforderlichen Nachweise. Ihre Vertrauenspersonen sollten wissen, wo die Unterlagen erreichbar sind.
08
Ihre Vorsorge vorbereiten – in Rhauderfehn oder Leer
Notar Immo Radtke, LL.M., mit Amtssitz in Rhauderfehn und Notar Wilfried Boelsen mit Amtssitz in Leer besprechen mit Ihnen die passende Gestaltung. Bringen Sie vorhandene Vollmachten und Patientenverfügungen mit. Für die Vorbereitung sind außerdem hilfreich:
- Personalien Ihrer Vertrauenspersonen und möglicher Ersatzpersonen
- Angaben zu Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und sonstigem Vermögen
- Ihre Wünsche zu Umfang, Verwendung und Fortgeltung der Vollmacht
- Fragen zu medizinischen Festlegungen und bereits erteilten Bankvollmachten
Über unser Vorsorgeformular können Sie Angaben vorab übermitteln. Den persönlichen Termin stimmen wir anschließend mit Ihnen ab.
Ihre Ansprechpartner
Ihre Notare. Zwei Amtssitze.
Immo Radtke, LL.M., ist Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn. Wilfried Boelsen ist Notar mit Amtssitz in Leer. Die notarielle Tätigkeit erfolgt unabhängig und unparteiisch.

Notar · Amtssitz Rhauderfehn
Immo Radtke, LL.M.
Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Rhauderfehn. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.
Untenende 9 · 26817 Rhauderfehn

Notar · Amtssitz Leer
Wilfried Boelsen
Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Leer. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.
Hafenstraße 6c · 26789 Leer
Häufige Fragen
Häufige Fragen: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.
01
Kann mein Ehepartner automatisch alles für mich erledigen?
Nein. Die Ehe begründet keine allgemeine Vollmacht für Vermögen, Banken oder Immobilien. Das gesetzliche Ehegattennotvertretungsrecht betrifft bestimmte Gesundheitsangelegenheiten, setzt weitere Voraussetzungen voraus und ist auf höchstens sechs Monate begrenzt. Eine umfassend abgestimmte Vorsorge ersetzt es nicht.
02
Welche Form passt zu meiner Vorsorgevollmacht?
Das hängt von den Aufgaben ab, die Ihre Vertrauensperson übernehmen können soll. Eine private Vollmacht kann für viele Angelegenheiten wirksam sein. Bei Immobilien, möglichen Verbraucherdarlehen oder einer gewünschten Verwendung über den Tod hinaus sind zusätzliche Anforderungen zu berücksichtigen. Wir erläutern Ihnen die Unterschiede zwischen privater Vollmacht, öffentlicher Beglaubigung und notarieller Beurkundung.
03
Was kostet die notarielle Vorsorgevollmacht?
Die Gebühren sind gesetzlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Maßgeblich sind insbesondere der Inhalt der Urkunde und der anzusetzende Geschäftswert. Wir erläutern Ihnen die voraussichtlichen Kosten Ihrer konkreten Gestaltung und welche Leistungen darin enthalten sind.
04
Wann ist ein guter Zeitpunkt für die Vorsorge?
Wenn Sie Ihre Wünsche in Ruhe besprechen und selbst festlegen können. Eine wirksame Vollmacht setzt die erforderliche Geschäftsfähigkeit voraus. Vorhandene Unterlagen können Sie zum Gespräch mitbringen, damit wir gemeinsam prüfen, welche Regelungen bereits passen und wo eine Ergänzung sinnvoll ist.
Notariat in Leer & Rhauderfehn
Gut vorbereitet in Ihr notarielles Gespräch.
Nutzen Sie das Formular, um die Angaben zu Ihrem Vorhaben zu übermitteln. Wir klären offene Punkte und bereiten die weiteren Schritte mit Ihnen vor.
Persönlich erreichbar
Notartermin vorbereiten.
Die Angaben dienen der Vorbereitung. Die Terminabstimmung und die rechtliche Gestaltung erfolgen persönlich.
Vertiefende Informationen
Passende Informationen zu Ihrem Vorhaben
01
Testament
Erbfolge und einzelne Zuwendungen notariell regeln.
02
Ehevertrag
Güterstand, Unterhalt und Versorgung gemeinsam gestalten.
03
Notar
Überblick über unsere notariellen Tätigkeiten.
Zum Nachlesen
Ausgewählte Gesetze und Fachinformationen zum Thema.
§ 7 BtOG: Öffentliche Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
Fachinformation · externe Quelle
§ 492 Abs. 4 BGB: Vollmacht für Verbraucherdarlehen
Fachinformation · externe Quelle
§ 29 GBO: Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt
Fachinformation · externe Quelle
Bundesnotarkammer: Vorsorgevollmacht
Fachinformation · externe Quelle