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Versicherungsrecht · Leer und Rhauderfehn

Rechtsschutz­versicherung.

Der Rechtsschutzversicherer lehnt die Deckung ab oder übernimmt nur einen Teil der Kosten? Wir prüfen, ob die Entscheidung zu Ihrem Vertrag und zum Rechtsstreit passt.

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Rhauderfehn
04952 93990

01

Deckung und eigentlicher Rechtsstreit sind zwei Fragen

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt erforderliche Leistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen im vereinbarten Umfang. Sie versichert aber nicht jeden Rechtsstreit und nicht zwangsläufig jede Art von Kosten. Der Deckungsanspruch richtet sich nach Ihrem Vertrag und ist vom Anspruch gegen die eigentliche Gegenseite zu unterscheiden.

Eine Ablehnung des Rechtsschutzversicherers sagt daher noch nicht, dass Ihr ursprünglicher Anspruch unbegründet ist. Umgekehrt bedeutet eine Deckungszusage keine Erfolgsgarantie im Rechtsstreit. Wir prüfen beide Ebenen und erläutern die Kostenrisiken nachvollziehbar.

02

Versicherungsfall, Wartezeit und Ausschlüsse

Häufig geht es um den Zeitpunkt des maßgeblichen Versicherungsfalls, eine Wartezeit oder den Umfang des versicherten Bausteins. Entscheidend ist nicht stets das Datum, an dem Sie erstmals anwaltliche Hilfe suchen. Auch eine behauptete Vorvertraglichkeit muss anhand des konkreten Sachverhalts und der Bedingungen geprüft werden.

Ausschlüsse, Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen können die Deckung begrenzen. Wir gleichen die Ablehnungsbegründung mit den Vertragsunterlagen und dem tatsächlichen Ablauf ab. Senden Sie uns deshalb nicht nur die Ablehnung, sondern auch den vollständigen Versicherungsschein und die Bedingungen.

03

Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussicht

Wird die Deckung wegen fehlender Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit abgelehnt, können besondere gesetzliche und vertragliche Überprüfungsverfahren Bedeutung haben. Voraussetzungen, Ablauf und Kostenfolgen hängen von der Begründung und den Bedingungen ab. Nicht jede Deckungsablehnung wird auf demselben Weg angegriffen.

Wir prüfen die Entscheidung und eine mögliche ergänzende Begründung der Deckungsanfrage. Daneben kann eine außergerichtliche Beschwerde oder eine gerichtliche Klärung in Betracht kommen. Laufende Fristen im Ausgangsverfahren müssen unabhängig davon beachtet werden; der Deckungsstreit hält sie nicht automatisch an.

04

Kosten transparent abstimmen

Eine Deckungszusage kann auf bestimmte Verfahrensschritte oder Gebühren begrenzt sein. Vergleichsmehrwerte, besondere Vergütungsvereinbarungen oder nicht versicherte Anteile sollten gesondert geklärt werden. Eine Selbstbeteiligung bleibt je nach Vertrag bestehen.

Auch der Streit mit der eigenen Rechtsschutzversicherung kann einen Ausschluss betreffen. Deshalb unterstellen wir nicht, dass derselbe Versicherer automatisch die Kosten dieses Deckungsstreits übernimmt. Wir besprechen die Finanzierung und das weitere Vorgehen vorab. Bei anderen abgelehnten Versicherungsleistungen finden Sie die Themen in unserer Übersicht Versicherungsrecht.

Ihre Ansprechpartner

Ihr Fachanwalt für Versicherungs­recht

Dr. Manfred Radtke berät und vertritt Sie als Fachanwalt für Versicherungsrecht. Wir besprechen Ihr Anliegen persönlich und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab – an unseren Standorten in Leer und Rhauderfehn.

Dr. Manfred Radtke

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Versicherungsrecht

Dr. Manfred Radtke

Beratung und Vertretung bei abgelehnten oder gekürzten Versicherungsleistungen – mit einer sorgfältigen Prüfung Ihrer Bedingungen, Nachweise und rechtlichen Möglichkeiten.

Versicherungsleistungen · Vertragsprüfung · Interessenvertretung

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Rechtsschutz­versicherung

Hier finden Sie erste Antworten. Entscheidend bleiben Ihre Unterlagen, mögliche Fristen und die Umstände Ihres Falls.

01

Muss ich den vorgeschlagenen Anwalt beauftragen?

Im gesetzlich geregelten Umfang besteht freie Anwaltswahl. Besondere Vertragsgestaltungen und Kostenfolgen sind davon gesondert zu prüfen.

02

Gilt eine Deckungszusage für alles?

Nein. Sie kann bestimmte Schritte und Kosten betreffen. Selbstbeteiligung, Versicherungssumme und nicht versicherte Positionen sind zu beachten.

03

Stoppt die Deckungsanfrage meine Klagefrist?

Nein, darauf dürfen Sie sich nicht verlassen. Fristen im eigentlichen Streit müssen unabhängig von der Deckungsprüfung gesichert werden.

04

Zahlt mein Rechtsschutz den Streit gegen sich selbst?

Das darf nicht unterstellt werden. Ansprüche aus dem eigenen Rechtsschutzvertrag können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.

Persönlich oder digital

Klarheit für Ihren nächsten Schritt.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und senden Sie die wesentlichen Unterlagen. Nennen Sie bitte laufende Fristen und Zustelldaten. Wir stimmen die Mandatsübernahme und das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Versicherungsrechtliche Beratung

Unterlagen prüfen lassen.

Eine Anfrage allein sichert keine Frist. Bei Zeitdruck rufen Sie uns bitte zusätzlich an.

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