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Versicherungsrecht · Leer und Rhauderfehn
Private Krankenversicherung.
Ihre private Krankenversicherung erstattet eine Behandlung nicht vollständig oder stellt das Krankentagegeld ein? Wir prüfen Tarif, medizinische Unterlagen und die Begründung.
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01
Medizinische Notwendigkeit und Tarif gehören zusammen
Bei Behandlungskosten geht es um den vereinbarten Versicherungsschutz und die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Dass eine Rechnung gestellt wurde, bedeutet nicht automatisch, dass jede Position in voller Höhe versichert ist. Umgekehrt lässt sich eine Ablehnung nicht allein mit einem pauschalen Hinweis auf fehlende Notwendigkeit begründen.
Wir prüfen die konkreten Tarifbedingungen, Selbstbehalte, Höchstgrenzen und die eingereichten Nachweise. Je nach Fall sind ergänzende ärztliche Erläuterungen oder eine genauere Auseinandersetzung mit der Leistungsabrechnung erforderlich. Ärztliche Therapieentscheidungen ersetzen wir dabei nicht.
02
Bei geplanten Behandlungen früh klären
Vor größeren planbaren Behandlungen können Kostenvoranschläge und eine Anfrage zum Versicherungsschutz helfen, Streitpunkte früh zu erkennen. Eine Auskunft ist rechtlich von einer uneingeschränkten Leistungszusage zu unterscheiden. Entscheidend bleiben Inhalt und Voraussetzungen der Erklärung.
Bei dringlichen Behandlungen müssen rechtliche Prüfung und medizinische Versorgung sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Bewahren Sie Heil- und Kostenpläne, Rechnungen, Verordnungen und Antworten der Versicherung auf. Kennzeichnen Sie bitte, welche Behandlung bereits erfolgt ist und welche erst geplant wird.
03
Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit abgrenzen
Krankentagegeld kann vertraglich den durch Arbeitsunfähigkeit verursachten Verdienstausfall absichern. Beginn, Höhe und Fortdauer der Leistung hängen von den Bedingungen und den tatsächlichen Umständen ab. Streit kann etwa über Arbeitsunfähigkeit, Einkommen oder die Beendigung des Versicherungsschutzes entstehen.
Wird stattdessen Berufsunfähigkeit angenommen, können Leistungen aus verschiedenen Verträgen betroffen sein. Das ist nicht mit der Prüfung einer BU-Rente gleichzusetzen. Wir nehmen die jeweiligen Definitionen und Entscheidungen getrennt in den Blick und prüfen mögliche Lücken oder Überschneidungen.
04
Die Leistungsabrechnung gezielt prüfen
Für die erste Prüfung benötigen wir Police, vollständigen Tarif, Rechnungen, Behandlungsunterlagen und den Schriftwechsel. Eine tabellarische Gegenüberstellung von Rechnung und Erstattung hilft, den streitigen Betrag einzugrenzen. Bei Krankentagegeld sind zusätzlich Nachweise zur beruflichen Tätigkeit und zum Einkommen wichtig.
Wir prüfen die Rechtslage und besprechen außergerichtliche sowie gerichtliche Möglichkeiten. Diese Seite betrifft private Versicherungsverträge. Ansprüche gegen gesetzliche Krankenkassen folgen anderen Regeln und werden in einem anderen Verfahren geklärt. Fragen zur Kostendeckung behandeln wir unter Rechtsschutzversicherung.
Ihre Ansprechpartner
Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht
Dr. Manfred Radtke berät und vertritt Sie als Fachanwalt für Versicherungsrecht. Wir besprechen Ihr Anliegen persönlich und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab – an unseren Standorten in Leer und Rhauderfehn.

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Versicherungsrecht
Dr. Manfred Radtke
Beratung und Vertretung bei abgelehnten oder gekürzten Versicherungsleistungen – mit einer sorgfältigen Prüfung Ihrer Bedingungen, Nachweise und rechtlichen Möglichkeiten.
Versicherungsleistungen · Vertragsprüfung · Interessenvertretung
Häufige Fragen
Häufige Fragen: Private Krankenversicherung
Hier finden Sie erste Antworten. Entscheidend bleiben Ihre Unterlagen, mögliche Fristen und die Umstände Ihres Falls.
01
Muss die PKV jede Arztrechnung bezahlen?
Nein. Der vereinbarte Schutz, die medizinische Notwendigkeit und weitere Voraussetzungen sind zu prüfen. Auch einzelne Rechnungspositionen können streitig sein.
02
Ist Krankentagegeld dasselbe wie BU-Rente?
Nein. Beide Versicherungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und Leistungszwecke. Die Verträge und die konkreten Entscheidungen müssen getrennt geprüft werden.
03
Kann eine geplante Behandlung vorher geklärt werden?
Eine Anfrage zum Versicherungsschutz und geeignete Behandlungsunterlagen können helfen. Welche Bindungswirkung eine Antwort hat, hängt von ihrem Inhalt ab.
04
Geht es hier auch um die gesetzliche Krankenkasse?
Diese Seite behandelt private Krankenversicherung. Für gesetzliche Krankenversicherungen gelten insbesondere sozialrechtliche Vorschriften und andere Verfahrenswege.
Persönlich oder digital
Klarheit für Ihren nächsten Schritt.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen und senden Sie die wesentlichen Unterlagen. Nennen Sie bitte laufende Fristen und Zustelldaten. Wir stimmen die Mandatsübernahme und das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
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Eine Anfrage allein sichert keine Frist. Bei Zeitdruck rufen Sie uns bitte zusätzlich an.
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§ 202 VVG – Auskunft und Ermittlung
Amtliche Gesetzesfassung · externe QuelleBeschwerden bei der VersicherungsaufsichtDie BaFin erläutert ihre Zuständigkeit. Eine Aufsichtsbeschwerde ersetzt keine individuelle Anspruchsdurchsetzung.