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Versicherungsrecht · Leer und Rhauderfehn

Sach- und Gebäudeversicherung.

Nach Brand, Leitungswasser- oder Sturmschaden geht es um rasche Hilfe und oft erhebliche Kosten. Wir prüfen, welche Leistungen Ihr Sach- oder Gebäudeversicherer schuldet.

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Ihr Anliegen.
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Rhauderfehn
04952 93990

01

Welche Gefahr ist tatsächlich versichert?

Ob und in welchem Umfang ein Schaden versichert ist, ergibt sich aus Versicherungsschein, Nachträgen und Bedingungen. Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung schützen unterschiedliche Interessen. Auch Elementarschäden sind nicht allein deshalb versichert, weil ein Gebäude versichert ist.

Wir ordnen die Schadenursache und die betroffenen Gegenstände zu. Leitungswasser, Überschwemmung, Rückstau und eindringender Regen sind versicherungsrechtlich nicht ohne Weiteres gleichzusetzen. Entscheidend sind die vereinbarten Gefahren und Ausschlüsse sowie die belegbaren Umstände des Ereignisses.

02

Schaden dokumentieren und weitere Schäden begrenzen

Dokumentieren Sie betroffene Räume und Gegenstände mit Fotos, Datum und einer Übersicht der Beschädigungen. Bewahren Sie Kostenvoranschläge, Rechnungen, Messprotokolle und Schriftverkehr auf. Melden Sie den Schaden und beachten Sie notwendige Maßnahmen, um eine Vergrößerung zu verhindern.

Stimmen Sie größere Arbeiten und Entsorgungen soweit möglich mit dem Versicherer ab, ohne dringende Sicherungsmaßnahmen zu verzögern. Beweise sollten vor einer Veränderung gesichert werden. Welche Mitwirkung konkret erforderlich und zumutbar ist, hängt vom Schaden und den Bedingungen ab.

03

Kürzung, Zeitwert und Wiederherstellung

Die Abrechnung kann etwa über Reparaturkosten, Versicherungswert, Unterversicherung oder Wiederherstellungsvoraussetzungen streitig werden. Eine Neuwertversicherung bedeutet nicht zwangsläufig, dass jeder geltend gemachte Betrag sofort und unabhängig von weiteren Voraussetzungen fällig ist.

Beruft sich der Versicherer auf grobe Fahrlässigkeit oder eine Obliegenheitsverletzung, prüfen wir die rechtliche Grundlage und die konkrete Kürzung. Ein pauschaler Vorwurf ersetzt diese Prüfung nicht. Wir beziehen auch den vereinbarten Schutz bei grober Fahrlässigkeit und die Frage ein, ob das Verhalten für den Schaden oder seine Feststellung ursächlich war.

04

Abrechnung und weiteres Vorgehen

Wir prüfen Gutachten, Schadenaufstellungen und Teilzahlungen und stellen die vertraglich begründbaren Forderungen zusammen. Bei längerer Bearbeitung kann unter gesetzlichen Voraussetzungen ein Abschlag in Betracht kommen. Ob ein Sachverständigenverfahren sinnvoll oder vorgesehen ist, klären wir anhand Ihrer Bedingungen.

Senden Sie uns Vertrag, vollständige Schadenkorrespondenz, Bilder und vorhandene Gutachten. Die Frage, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Vorgehens übernimmt, ist gesondert zu prüfen. Eine Einigung mit dem Sachversicherer besprechen wir mit Blick auf offene und künftige Kosten.

Ihre Ansprechpartner

Ihr Fachanwalt für Versicherungs­recht

Dr. Manfred Radtke berät und vertritt Sie als Fachanwalt für Versicherungsrecht. Wir besprechen Ihr Anliegen persönlich und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab – an unseren Standorten in Leer und Rhauderfehn.

Dr. Manfred Radtke

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Versicherungsrecht

Dr. Manfred Radtke

Beratung und Vertretung bei abgelehnten oder gekürzten Versicherungsleistungen – mit einer sorgfältigen Prüfung Ihrer Bedingungen, Nachweise und rechtlichen Möglichkeiten.

Versicherungsleistungen · Vertragsprüfung · Interessenvertretung

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Sach- und Gebäudeversicherung

Hier finden Sie erste Antworten. Entscheidend bleiben Ihre Unterlagen, mögliche Fristen und die Umstände Ihres Falls.

01

Sind Elementarschäden immer versichert?

Nein. Entscheidend sind der konkrete Vertrag und die vereinbarten Bausteine. Auch die genaue Schadenursache muss den versicherten Gefahren zugeordnet werden.

02

Darf ich sofort reparieren lassen?

Notwendige Maßnahmen zur Schadenbegrenzung können dringend sein. Sichern Sie Beweise und stimmen Sie weitergehende Arbeiten soweit möglich ab.

03

Muss ich ein Gutachten des Versicherers akzeptieren?

Die Bewertung kann rechtlich und anhand der Belege überprüft werden. Ein vertragliches Sachverständigenverfahren muss gesondert betrachtet werden.

04

Zahlt die Gebäudeversicherung auch meinen Hausrat?

Gebäude und Hausrat sind grundsätzlich unterschiedliche versicherte Interessen. Maßgeblich sind Ihre Verträge und die Zuordnung der beschädigten Gegenstände.

Persönlich oder digital

Klarheit für Ihren nächsten Schritt.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und senden Sie die wesentlichen Unterlagen. Nennen Sie bitte laufende Fristen und Zustelldaten. Wir stimmen die Mandatsübernahme und das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

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