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Testament beim Notar.
Wer soll einmal erben? Was soll mit dem Haus geschehen? Und wie sichern Sie die Menschen ab, die Ihnen wichtig sind? Ein gut gestaltetes Testament schafft Klarheit für Ihre Familie.
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01
Warum ein Testament sinnvoll sein kann
Ohne wirksame letztwillige Verfügung richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Das passt nicht immer zu den persönlichen Vorstellungen: Ein unverheirateter Partner wird dadurch regelmäßig nicht abgesichert. Auch die Vorstellung, dass ein Ehegatte automatisch alles allein erbt, trifft häufig nicht zu. Entscheidend sind die Familienverhältnisse und der konkrete Nachlass.
Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, wer Erbe werden soll. Sie können außerdem einzelne Zuwendungen vorsehen, Ersatzpersonen benennen und die Abwicklung des Nachlasses ordnen. Ausgangspunkt ist dabei Ihre persönliche Situation – eine alleinstehende Person benötigt andere Regelungen als ein Ehepaar mit Kindern oder eine Patchworkfamilie.
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Das notarielle Testament: verständlich und eindeutig
Bei einem notariellen Testament wird Ihr letzter Wille zur Niederschrift des Notars erklärt. Die rechtliche Gestaltung soll Ihre Ziele präzise abbilden und Widersprüche vermeiden. Fragen zur Familie, zu bereits bestehenden Verfügungen und zum Vermögen werden deshalb vor der Beurkundung besprochen.
Zur Vorbereitung gehört auch die Unterscheidung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis: Ein Erbe tritt in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Mit einem Vermächtnis kann dagegen eine bestimmte Zuwendung vorgesehen werden, ohne die begünstigte Person zum Erben zu machen. Wer etwa das Haus, ein Geldvermächtnis oder einen persönlichen Gegenstand erhalten soll, sollte eindeutig geregelt sein.
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Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag?
Ein Einzeltestament ermöglicht grundsätzlich eine einseitige Nachlassregelung. Für Ehegatten kann ein gemeinschaftliches Testament in Betracht kommen. Ein Erbvertrag bietet eine vertragliche Gestaltung, die auch unverheirateten Paaren offensteht.
Die gewünschte Bindung ist eine zentrale Frage. Insbesondere bei gemeinschaftlichen Regelungen muss geklärt werden, welche Änderungen nach dem Tod des ersten Partners noch möglich sein sollen. Ein Berliner Testament ist deshalb kein automatisch passendes Standardmodell. Wiederheirat, weitere Kinder, Immobilien und Pflichtteilsrechte können eine andere Gestaltung erfordern.
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Besondere Lebenslagen brauchen passende Regelungen
In Patchworkfamilien müssen die Interessen des Partners, eigener Kinder und gegebenenfalls von Stiefkindern abgestimmt werden. Bei einem Angehörigen mit Behinderung kann ein Behindertentestament sinnvoll sein. Soll jemand den Nachlass nach festgelegten Vorgaben abwickeln oder längerfristig verwalten, lässt sich eine Testamentsvollstreckung anordnen.
Auch mögliche Pflichtteilsansprüche gehören in die Planung. Eine testamentarische Regelung beseitigt diese Ansprüche nicht einfach. Ob ein notarieller Pflichtteilsverzicht Teil der Lösung sein kann, wird gesondert besprochen.
05
Aufbewahrung und spätere Änderungen
Ein notarielles Testament wird grundsätzlich in besondere amtliche Verwahrung gegeben; die gesetzlich vorgesehene Registrierung unterstützt das Auffinden im Erbfall. Die spätere Umsetzung hängt jedoch weiterhin davon ab, dass der Inhalt zu Ihrer Lebenssituation passt.
Heirat, Scheidung, die Geburt weiterer Kinder oder erhebliche Vermögensänderungen sind gute Anlässe, eine vorhandene Verfügung prüfen zu lassen. Bringen Sie bestehende Testamente und Erbverträge mit. Ob eine Änderung oder Aufhebung möglich ist und welche Form einzuhalten ist, muss vorab geklärt werden.
Ihr notarielles Gespräch
Gut vorbereitet.
Klar besprochen.
- Personalien und familiäre Verhältnisse einschließlich früherer Ehen und weiterer Kinder
- Vorhandene Testamente, Erbverträge und gegebenenfalls Eheverträge
- Überblick über Immobilien, Beteiligungen, sonstiges Vermögen und Verbindlichkeiten
- Ihre Vorstellungen zur Absicherung, Erbfolge und zu einzelnen Zuwendungen
Formular
Notartermin vorbereiten.
Das Formular dient der Vorbereitung von Testament oder Erbvertrag. Den Termin stimmen wir persönlich ab.
Häufige Fragen
Was Sie dazu wissen möchten.
01
Kann ich ein Testament auch selbst schreiben?
Ein eigenhändiges Testament ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Die notarielle Gestaltung hilft insbesondere dabei, die gewünschte Rechtsfolge eindeutig zu regeln und die Auswirkungen auf Familie und Nachlass zu besprechen.
02
Ersetzt das Testament eine Vorsorgevollmacht?
Nein. Das Testament regelt die Nachfolge nach dem Tod. Eine Vorsorgevollmacht betrifft die Vertretung zu Lebzeiten. Beide Instrumente sollten sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.
Notarielle Erbrechtsthemen
Nachfolge gestalten. Menschen absichern.
01
Erbvertrag
Verbindliche Nachlassregelungen und spätere Änderungsmöglichkeiten abstimmen.
02
Patchworkfamilien
Partner, eigene Kinder und Stiefkinder gemeinsam in den Blick nehmen.
03
Behindertentestament
Die Nachlassgestaltung auf die Situation eines Angehörigen mit Behinderung abstimmen.
04
Pflichtteilsverzicht
Umfang, Beteiligte und notarielle Form eines Verzichts klären.
05
Testamentsvollstreckung
Die Abwicklung oder Verwaltung des Nachlasses gezielt regeln.
06
Erbschein
Erbenstellung nachweisen und den Antrag vorbereiten.
07
Erbausschlagung
Fristen und Form der Ausschlagung beachten.
Rechtliche Grundlagen