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Testaments­vollstreckung.

Ein Testament legt fest, was geschehen soll. Eine Testamentsvollstreckung kann zusätzlich bestimmen, wer die Umsetzung übernimmt – mit klaren Aufgaben und passenden Befugnissen.

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01

Wann eine Testaments­vollstreckung sinnvoll sein kann

Ein Nachlass kann viel Abstimmung erfordern: Mehrere Erben, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder zahlreiche einzelne Zuwendungen machen die Abwicklung anspruchsvoll. Eine im Testament oder Erbvertrag angeordnete Testamentsvollstreckung kann helfen, die vorgesehenen Regelungen geordnet umzusetzen.

Sie kann außerdem in Betracht kommen, wenn Begünstigte noch minderjährig sind oder eine längerfristige Nachlassverwaltung gewünscht ist. Entscheidend ist, welches konkrete Ziel verfolgt wird. Die Anordnung sollte nicht nur eine Person benennen, sondern auch den Aufgabenbereich und erforderliche Rahmenbedingungen klären.

02

Abwicklung oder dauerhafte Verwaltung?

Bei einer auf die Abwicklung ausgerichteten Testamentsvollstreckung geht es typischerweise darum, den Nachlass zu erfassen, die Anordnungen auszuführen und eine vorgesehene Verteilung umzusetzen. Welche Befugnisse dafür bestehen, richtet sich nach Gesetz und letztwilliger Verfügung.

Eine Dauertestamentsvollstreckung kann die Verwaltung über die eigentliche Abwicklung hinaus fortführen oder auf die Verwaltung beschränkt sein. Sie muss mit dem gewünschten Zweck, den gesetzlichen Grenzen und der Lebenssituation der Begünstigten abgestimmt werden. § 2209 BGB eröffnet hierfür den gesetzlichen Gestaltungsrahmen.

Beim Behindertentestament ist eine langfristige Testamentsvollstreckung häufig Teil eines abgestimmten Gesamtkonzepts. Hier müssen die Verwaltungsanordnungen, die erbrechtliche Stellung und die Versorgungssituation besonders sorgfältig zusammenpassen.

03

Die richtige Person und eine Ersatzlösung wählen

Persönliches Vertrauen ist wichtig, reicht aber allein nicht aus. Zu den praktischen Fragen gehören Zuverlässigkeit, Zeit, wirtschaftliches Verständnis, die voraussichtliche Dauer der Aufgabe und mögliche Interessenkonflikte. Je nach Nachlass kann eine Person aus dem persönlichen Umfeld oder eine fachlich geeignete externe Person in Betracht kommen.

Besprechen Sie die vorgesehene Aufgabe möglichst früh mit der gewünschten Person. Für den Fall, dass sie das Amt nicht übernimmt oder später ausfällt, sollte eine geeignete Ersatzregelung vorgesehen werden. Auch die Vergütung und die Erstattung von Aufwendungen sollten im Gestaltungsgespräch behandelt werden.

04

Klare Aufgaben und Grenzen statt einer pauschalen Vollmacht

Eine Testamentsvollstreckung ist keine beliebige Verfügungsbefugnis über fremdes Vermögen. Der Testamentsvollstrecker ist an die maßgeblichen Anordnungen und die gesetzlichen Pflichten gebunden. Dazu können insbesondere die ordnungsgemäße Verwaltung, die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses und Auskunfts- oder Rechenschaftspflichten gehören.

Im Testament sollte deshalb möglichst klar werden, was die Person tun soll und welche Entscheidungen innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens möglich sind. Bei Immobilien, einem Unternehmen oder langfristiger Verwaltung empfiehlt es sich, typische praktische Situationen bereits bei der Gestaltung zu bedenken.

05

Mit Testament und Erbvertrag abstimmen

Die Anordnung lässt sich in ein Testament oder einen Erbvertrag einbinden. Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen und Verwaltungsaufgaben müssen zusammenpassen. Auch in Patchworkfamilien kann die Frage einer geordneten späteren Umsetzung wichtig sein.

Zum notariellen Gespräch sollten bestehende Verfügungen, eine Übersicht des Nachlasses und die Vorstellungen zur gewünschten Person vorliegen. Verändert sich die Familie oder der Nachlass, sollte auch die vorgesehene Testamentsvollstreckung überprüft werden.

Ihr notarielles Gespräch

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  • Vorhandenes Testament oder Erbvertrag und gewünschte Nachlassverteilung
  • Überblick über Immobilien, Beteiligungen, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
  • Gewünschte Aufgaben und Dauer der Verwaltung
  • Vorgesehene Person, Ersatzpersonen und Vorstellungen zur Vergütung

Formular

Notartermin vorbereiten.

Das Formular dient der Vorbereitung von Testament oder Erbvertrag. Den Termin stimmen wir persönlich ab.

Häufige Fragen

Was Sie dazu wissen möchten.

01

Wird der Testamentsvollstrecker automatisch Erbe?

Nein. Das Amt des Testamentsvollstreckers und die Erbenstellung sind unterschiedliche rechtliche Positionen. Ob dieselbe Person mehrere Rollen übernehmen soll und ob dadurch Konflikte entstehen können, ist gesondert zu prüfen.

02

Können die Erben den Nachlass dann selbst verwalten?

Soweit der Nachlass der Testamentsvollstreckung unterliegt, bestehen gesetzliche Beschränkungen der Verfügungsbefugnis der Erben. Der genaue Umfang hängt von der Anordnung und den einschlägigen gesetzlichen Regeln ab.

Notarielle Erbrechtsthemen

Nachfolge gestalten. Menschen absichern.

01

Testament

Erben bestimmen und Ihre persönlichen Vorstellungen eindeutig festhalten.

02

Erbvertrag

Verbindliche Nachlassregelungen und spätere Änderungsmöglichkeiten abstimmen.

03

Patchworkfamilien

Partner, eigene Kinder und Stiefkinder gemeinsam in den Blick nehmen.

04

Behinderten­testament

Die Nachlassgestaltung auf die Situation eines Angehörigen mit Behinderung abstimmen.

05

Pflichtteilsverzicht

Umfang, Beteiligte und notarielle Form eines Verzichts klären.

06

Erbschein

Erbenstellung nachweisen und den Antrag vorbereiten.

07

Erbausschlagung

Fristen und Form der Ausschlagung beachten.