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Testament für Patchworkfamilien.

Meine Kinder, deine Kinder, unsere Zukunft: In einer Patchworkfamilie sollte die Nachfolge bewusst gestaltet werden. Damit persönliche Nähe und rechtliche Absicherung zusammenpassen.

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01

Die gesetzliche Erbfolge kennt Ihre Familiengeschichte nicht

Kinder aus verschiedenen Beziehungen, gemeinsame Kinder und eine neue Partnerschaft können sehr unterschiedliche Interessenlagen schaffen. Ohne passende Regelung erben nach jedem Partner dessen gesetzliche Erben. Stiefkinder haben gegenüber einem Stiefelternteil allein aufgrund dieses Verhältnisses weder ein gesetzliches Erbrecht noch ein Pflichtteilsrecht. Eine Adoption kann die rechtliche Ausgangslage verändern.

Auch ein unverheirateter Partner wird durch die gesetzliche Erbfolge regelmäßig nicht abgesichert. Die Nachlassplanung beginnt deshalb mit einem genauen Überblick: Wer ist mit wem verwandt, wer ist verheiratet, wem gehören die wesentlichen Vermögenswerte und welche früheren Regelungen bestehen bereits?

02

Den Partner absichern und die Kinder berücksichtigen

Häufig soll der überlebende Partner finanziell abgesichert bleiben und weiter im gemeinsamen Haus wohnen können. Zugleich soll Vermögen später bei den eigenen Kindern oder bei allen Kindern der Familie ankommen. Diese Ziele müssen für den ersten und den späteren Erbfall zusammen betrachtet werden.

Es kann etwa darum gehen, wer Erbe wird, ob bestimmte Personen Vermächtnisse erhalten und wie die Nutzung einer Immobilie geregelt wird. Ebenso wichtig ist, was bei einem vorzeitigen Tod eines vorgesehenen Erben, einer neuen Partnerschaft oder einer späteren Trennung gelten soll. Die passende Gestaltung ergibt sich aus Ihren Zielen; ein bestimmtes Modell ist nicht für jede Familie richtig.

03

Warum ein Berliner Testament nicht immer passt

Die gegenseitige Alleinerbeneinsetzung mit Kindern als späteren Schlusserben kann in manchen Familien sinnvoll sein. In einer Patchworkfamilie ist aber zu prüfen, welche Kinder tatsächlich berücksichtigt werden und welche Bindung für den länger lebenden Partner entstehen soll.

Eine unpassende Regelung kann dazu führen, dass der spätere Vermögensübergang wesentlich davon abhängt, welcher Partner zuerst stirbt. Deshalb werden Änderungsmöglichkeiten, Ersatzpersonen und die Nachfolge nach beiden Partnern ausdrücklich besprochen. Für unverheiratete Paare kommt ein gemeinschaftliches Testament nicht in Betracht; ein Erbvertrag kann eine geeignete Alternative sein.

04

Pflichtteilsrechte von Anfang an einbeziehen

Eigene Kinder können bei entsprechender Ausgangslage Pflichtteilsansprüche haben, wenn ein anderer zum Erben eingesetzt wird. Eine gewünschte Absicherung des Partners muss deshalb mit diesen Rechten abgestimmt werden. Ein Testament kann Pflichtteilsrechte nicht beliebig ausschalten.

Ein gezielt vereinbarter Pflichtteilsverzicht kann Bestandteil einer einvernehmlichen Lösung sein. Die betroffene Person muss dem Verzicht selbst wirksam zustimmen; die Vereinbarung bedarf notarieller Beurkundung. Umfang, mögliche Abfindung und die Folgen für spätere Erbfälle werden gesondert geregelt.

05

Frühere Verfügungen und die spätere Abwicklung prüfen

Vorhandene Testamente, Erbverträge und Regelungen aus früheren Beziehungen sollten vollständig vorgelegt werden. Mögliche Bindungen dürfen bei einer neuen Gestaltung nicht übersehen werden. Auch Immobilienfinanzierungen und Unternehmensbeteiligungen können die Planung beeinflussen.

Eine Testamentsvollstreckung kann helfen, die vorgesehenen Anordnungen umzusetzen. Ob sie sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Zusammensetzung des Nachlasses, dem Alter der Begünstigten und dem erwarteten Abstimmungsbedarf ab. Steuerliche Fragen sollten bei Bedarf mit der steuerlichen Beratung abgestimmt werden.

Ihr notarielles Gespräch

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Klar besprochen.

  • Übersicht aller Kinder und Eltern-Kind-Verhältnisse
  • Angaben zum Familienstand und zu früheren Ehen
  • Bestehende Testamente, Erbverträge und Vereinbarungen aus früheren Beziehungen
  • Eigentumsverhältnisse am Haus und Ziele für den ersten sowie den späteren Erbfall

Formular

Notartermin vorbereiten.

Das Formular dient der Vorbereitung von Testament oder Erbvertrag. Den Termin stimmen wir persönlich ab.

Häufige Fragen

Was Sie dazu wissen möchten.

01

Erben Stiefkinder automatisch?

Allein das Stiefkindverhältnis begründet kein gesetzliches Erb- oder Pflichtteilsrecht gegenüber dem Stiefelternteil. Eine gewünschte Beteiligung muss deshalb entsprechend gestaltet werden; bei Adoption ist die Ausgangslage gesondert zu prüfen.

02

Können alle Kinder gleichgestellt werden?

Eine entsprechende Nachlassgestaltung kann in Betracht kommen. Dabei müssen die unterschiedlichen Verwandtschaftsverhältnisse, Pflichtteilsrechte und beide Erbfälle berücksichtigt werden.

Notarielle Erbrechtsthemen

Nachfolge gestalten. Menschen absichern.

01

Testament

Erben bestimmen und Ihre persönlichen Vorstellungen eindeutig festhalten.

02

Erbvertrag

Verbindliche Nachlassregelungen und spätere Änderungsmöglichkeiten abstimmen.

03

Behinderten­testament

Die Nachlassgestaltung auf die Situation eines Angehörigen mit Behinderung abstimmen.

04

Pflichtteilsverzicht

Umfang, Beteiligte und notarielle Form eines Verzichts klären.

05

Testaments­vollstreckung

Die Abwicklung oder Verwaltung des Nachlasses gezielt regeln.

06

Erbschein

Erbenstellung nachweisen und den Antrag vorbereiten.

07

Erbausschlagung

Fristen und Form der Ausschlagung beachten.