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Notarielle Tätigkeiten · Leer & Rhauderfehn
Immobilienkauf beim Notar.
Ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen: Der Vertrag sollte zu Ihrer Finanzierung und Ihren Vereinbarungen passen. Unsere Notare erläutern den Entwurf, klären offene Punkte und begleiten die rechtliche Abwicklung – neutral für Käufer und Verkäufer.
Gut vorbereitet
Notartermin vorbereiten.
Über das Formular können Sie die Angaben für die Vorbereitung übermitteln. Den Termin stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
01
Kaufvertrag und Immobilie zusammen prüfen
Der notarielle Kaufvertrag regelt, was Sie erwerben, welchen Kaufpreis Sie zahlen und unter welchen Voraussetzungen der Vertrag abgewickelt wird. Grundstück, Gebäude, mitverkaufte Gegenstände, bekannte Mängel, Mietverhältnisse und bestehende Belastungen müssen eindeutig erfasst sein. Auch Nebenabreden gehören in die notarielle Gestaltung.
Der Notar prüft das Grundbuch und gestaltet den rechtlichen Ablauf unparteiisch für beide Seiten. Eine technische Begutachtung des Gebäudes, eine Wertermittlung oder die Prüfung Ihrer Finanzierung ersetzt die Beurkundung nicht. Fragen zu Zustand, Baurecht und wirtschaftlicher Tragfähigkeit sollten Sie rechtzeitig klären.
02
Vormerkung, Kaufpreis und Eigentum
Mit der Unterschrift werden Sie noch nicht Eigentümer. Das Eigentum geht erst mit der Eintragung im Grundbuch über. Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf diesen Eigentumserwerb.
Der Vertrag legt fest, wann der Kaufpreis fällig wird. Typische Voraussetzungen sind die eingetragene Vormerkung, erforderliche Genehmigungen und die Sicherstellung der Löschung nicht übernommener Belastungen. Zahlen Sie entsprechend der vertraglichen Fälligkeitsregelung und der notariellen Mitteilung. Ein Teil des Kaufpreises kann unmittelbar an abzulösende Gläubiger gehen.
Besitz, Schlüssel, Nutzungen und laufende Kosten wechseln häufig nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Für die Eigentumsumschreibung werden weitere Voraussetzungen benötigt, insbesondere regelmäßig die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Kaufpreiszahlung, Übergabe und Grundbuchumschreibung sind daher verschiedene Schritte.
03
Finanzierung und Vorbereitung des Termins
Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung geklärt sein. Wird eine Grundschuld benötigt, senden Sie uns das Bestellungsformular der Bank frühzeitig. Eine Finanzierungsvollmacht im Kaufvertrag kann die Bestellung ermöglichen, bevor der Käufer Eigentümer ist; die Sicherung des Verkäufers muss dabei gewahrt bleiben.
Sie erhalten den Entwurf zur Prüfung und können Rückfragen vor dem Termin stellen. Bei einem Grundstücksvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher soll der beabsichtigte Text dem Verbraucher im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung durch das beurkundende Notariat zur Verfügung gestellt werden. Im Termin wird die Urkunde vorgelesen, erläutert und unterzeichnet. Anschließend betreuen wir den vereinbarten Vollzug.
04
Immobilienkauf: Ihre Vorbereitung in Leer und Rhauderfehn
Für Ihr Anliegen können Sie sich an Notar Immo Radtke, LL.M., mit Amtssitz in Rhauderfehn, Untenende 9, oder Notar Wilfried Boelsen mit Amtssitz in Leer, Hafenstraße 6c, wenden. Beide Notare betreuen die Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Teilen Sie uns vorhandene Fristen und bereits abgestimmte Termine bitte frühzeitig mit.
Für das erste Gespräch sind insbesondere hilfreich:
- Grundbuchangaben oder Objektanschrift
- Daten von Käufer und Verkäufer
- Kaufpreis, Finanzierung und gewünschte Übergabe
Ihre Ansprechpartner
Ihre Notare. Zwei Amtssitze.
Immo Radtke, LL.M., ist Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn. Wilfried Boelsen ist Notar mit Amtssitz in Leer. Die notarielle Tätigkeit erfolgt unabhängig und unparteiisch.

Notar · Amtssitz Rhauderfehn
Immo Radtke, LL.M.
Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Rhauderfehn. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.
Untenende 9 · 26817 Rhauderfehn

Notar · Amtssitz Leer
Wilfried Boelsen
Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Leer. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.
Hafenstraße 6c · 26789 Leer
Häufige Fragen
Häufige Fragen: Immobilienkauf
Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.
01
Wann muss ich den Kaufpreis zahlen?
Maßgeblich sind die vertraglichen Fälligkeitsvoraussetzungen und die notarielle Mitteilung. Die Beurkundung allein bedeutet nicht, dass sofort gezahlt werden muss. Stimmen Sie den Zahlungsweg auch mit Ihrer finanzierenden Bank ab.
02
Wer wählt den Notar aus?
Die Beteiligten können das Notariat gemeinsam auswählen. Der Notar bleibt unabhängig und unparteiisch, auch wenn nur eine Seite den ersten Kontakt hergestellt hat. Er vertritt weder Käufer noch Verkäufer einseitig.
03
Wer trägt Notar-, Grundbuch- und Steuerkosten?
Das regelt der Kaufvertrag. Häufig übernimmt der Käufer die Erwerbskosten, während der Verkäufer Kosten zur Beseitigung nicht übernommener Belastungen trägt. Die gesetzliche Haftung gegenüber Kostengläubigern kann von der internen Kostenverteilung abweichen.
04
Wann bekomme ich die Schlüssel?
Die Übergabe richtet sich nach dem Kaufvertrag, häufig nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Abweichende Wünsche, ein früherer Einzug oder ein Verbleib des Verkäufers sollten ausdrücklich und mit passenden Sicherungen vereinbart werden.
Notariat in Leer & Rhauderfehn
Gut vorbereitet in Ihr notarielles Gespräch.
Nutzen Sie das Formular, um die Angaben zu Ihrem Vorhaben zu übermitteln. Wir klären offene Punkte und bereiten die weiteren Schritte mit Ihnen vor.
Persönlich erreichbar
Notartermin vorbereiten.
Die Angaben dienen der Vorbereitung. Die Terminabstimmung und die rechtliche Gestaltung erfolgen persönlich.
Vertiefende Informationen
Passende Informationen zu Ihrem Vorhaben
01
Grundschuldbestellung
Die Grundschuld für Ihre Immobilienfinanzierung vorbereiten.
02
Unterschriftsbeglaubigung
Form und Voraussetzungen einer öffentlichen Beglaubigung.
03
Notar
Überblick über unsere notariellen Tätigkeiten.
Zum Nachlesen
Ausgewählte Gesetze und Fachinformationen zum Thema.