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Markenanmeldung & gewerblicher Rechtsschutz · Leer & Rhauderfehn
Markenrecht und gewerblicher Rechtsschutz.
Ihre Marke steht für Ihr Unternehmen. Wir übernehmen Markenanmeldungen und beraten zu Markenschutz, Designrecht und wettbewerbsrechtlichen Konflikten. Immo Radtke, LL.M. unterstützt Sie in Leer und Rhauderfehn – von der Vorbereitung Ihrer Anmeldung bis zur Prüfung einer Abmahnung.
Persönlich an Ihrer Seite
Markenanmeldung geplant?
Nennen Sie Ihre geplante Marke und die Waren oder Dienstleistungen. Wir stimmen Schutzgebiet und weiteres Vorgehen mit Ihnen ab.
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Markenanmeldung: Wir übernehmen das für Sie
Sie gründen ein Unternehmen, entwickeln eine Produktlinie oder möchten Ihren etablierten Namen schützen? Wir übernehmen Markenanmeldungen und bereiten mit Ihnen vor, welche Kennzeichnung für welche Waren oder Dienstleistungen angemeldet werden soll. Dabei besprechen wir, ob eine deutsche Marke beim DPMA oder eine Unionsmarke beim EUIPO zu Ihrem Vorhaben passt.
Immo Radtke, LL.M. begleitet Sie bei der rechtlichen Vorbereitung und Einreichung. Wir stimmen den Anmelder, die Markenform, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sowie den Umfang einer vorherigen Recherche mit Ihnen ab. Die geplante Nutzung und Ihre geschäftliche Entwicklung bilden die Grundlage.
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Markenrecherche: Ist Ihr Wunschname bereits geschützt?
Für einen ersten Überblick können Sie selbst nach angemeldeten und eingetragenen Marken recherchieren: in DPMAregister – Marken in Deutschland recherchieren und in TMview – europäische und weitere Marken recherchieren. TMview bündelt Daten teilnehmender Markenämter, darunter das EUIPO. Prüfen Sie beim Suchen insbesondere Schutzgebiet, Waren und Dienstleistungen sowie den jeweiligen Rechtsstand.
Eine Marke ist nicht pauschal „frei“ oder „vergeben“. Auch ähnliche Zeichen, ältere Unionsmarken und internationale Registrierungen mit Wirkung für Deutschland können relevant sein. Ein fehlender identischer Treffer oder eine verfügbare Domain beweist deshalb nicht, dass die Nutzung rechtlich unbedenklich ist. Ein Suchportal ersetzt weder die Prüfung des aktuellen Registerstands noch die rechtliche Bewertung möglicher Konflikte.
Das DPMA prüft bei der Anmeldung nicht, ob ältere identische oder ähnliche Marken entgegenstehen. Wir stimmen geeignete Recherchen und deren Umfang mit Ihnen ab und bewerten die Ergebnisse für Ihr Vorhaben. Ebenso wichtig ist das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: Nach der Anmeldung beim DPMA lässt es sich nicht mehr erweitern.
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Von der Idee zur Anmeldung: die nächsten Schritte
Zunächst klären wir, welches Zeichen Sie schützen möchten, wer Markeninhaber werden soll und in welchen Märkten Sie tätig sind oder werden wollen. Ein Name als Wortmarke und eine konkrete grafische Gestaltung als Wort-Bildmarke sind unterschiedliche Anmeldegegenstände. Auch das gewünschte Schutzgebiet sollte zu Ihrer tatsächlichen Planung passen.
Anschließend bereiten wir die Anmeldung und das passende Verzeichnis vor und reichen die abgestimmte Anmeldung ein. Den beauftragten Umfang, Rechercheleistungen und die Begleitung des weiteren Verfahrens vereinbaren wir mit Ihnen. Eine erfolgreiche Eintragung kann nicht garantiert werden; amtliche Gebühren und anwaltliche Vergütung sind getrennte Kostenpositionen.
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Markenrechte verteidigen und Konflikte einordnen
Ein Wettbewerber verwendet einen ähnlichen Namen, ein Produkt erscheint unter einem verwechselbaren Zeichen oder gegen Ihre eigene Marke wird vorgegangen. Für die Bewertung zählen unter anderem die betroffenen Zeichen, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen und die konkreten Benutzungsumstände. Eine bloße Namensähnlichkeit beantwortet die Rechtsfrage noch nicht.
Wir prüfen Beanstandungen, Widersprüche und Ansprüche wegen möglicher Markenverletzungen. Dabei betrachten wir Ihre eigene Rechtsposition ebenso wie die Berechtigung der Gegenseite. Anschließend besprechen wir ein geeignetes Vorgehen, etwa eine außergerichtliche Klärung oder die gerichtliche Geltendmachung beziehungsweise Abwehr von Ansprüchen.
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Wettbewerbsrecht und Abmahnung: überlegt reagieren
Werbeaussagen, Angebote und Verkaufsprozesse können wettbewerbsrechtliche Fragen aufwerfen. Liegt eine Abmahnung vor, sollten Vorwurf, Anspruchsberechtigung, geforderte Kosten und eine beigefügte Unterlassungserklärung getrennt geprüft werden. Das Ignorieren des Schreibens ist ebenso wenig sinnvoll wie eine vorschnelle Unterschrift.
Wir prüfen die rechtliche Grundlage und die Reichweite der verlangten Verpflichtung. Eine Unterlassungserklärung kann langfristige Folgen und Vertragsstrafen auslösen; sie sollte zur konkreten Situation passen. Sichern Sie Schreiben, Anlagen und die beanstandete Werbung. Nennen Sie uns gesetzte Fristen und bereits erfolgte Reaktionen.
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Designschutz: das Erscheinungsbild Ihres Produkts
Neben einem Namen kann auch die äußere Gestaltung eines Produkts Schutz verdienen. Markenrecht und Designrecht erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben. Für ein eingetragenes Design sind insbesondere Neuheit und Eigenart wichtig; eine bereits erfolgte Veröffentlichung kann für die Prüfung erheblich sein.
Wir beraten zur rechtlichen Einordnung von Produktgestaltungen und zu Konflikten über mögliche Nachahmungen. Bringen Sie Abbildungen, Entwurfsstände, Angaben zu Veröffentlichungen und vorhandene Registrierungen mit. Welche Schutzrechte oder Ansprüche tatsächlich in Betracht kommen, muss anhand der Gestaltung und ihrer Vorgeschichte geprüft werden.
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Nutzungsrechte und Lizenzen nachvollziehbar vereinbaren
Wenn Agenturen, Designer oder Geschäftspartner an Ihrem Markenauftritt mitarbeiten, sollten die Rechte an Namen, Logos und Gestaltungen klar zugeordnet sein. Wichtig ist, wer eine Gestaltung auf welchen Kanälen, für welche Zwecke und für welche Dauer nutzen darf. Offene Absprachen können später einen wirtschaftlich wertvollen Auftritt belasten.
Wir prüfen Lizenz- und Nutzungsvereinbarungen und stimmen die vertraglichen Regeln auf Ihr Vorhaben ab. Informationen zur Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung ergänzen diesen Bereich. Bei Fotos, Texten oder anderen geschützten Inhalten beziehen wir Fragen des Medien- und Urheberrechts ein. Für weitere unternehmerische Fragestellungen finden Sie unsere Beratung zum Wirtschaftsrecht.
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Markenberatung in Leer und Rhauderfehn: Ihre Anfrage
Immo Radtke, LL.M. ist Ihr Ansprechpartner für gewerblichen Rechtsschutz und Markenanmeldungen. Sie erreichen unsere Kanzlei in Leer, Hafenstraße 6c, und in Rhauderfehn, Untenende 9. Wir beraten Unternehmen, Selbstständige und weitere Markeninteressierte aus Ostfriesland und stimmen die Zusammenarbeit bei Bedarf auch digital mit Ihnen ab.
Für eine Markenanmeldung helfen der gewünschte Name oder das Logo, Angaben zum vorgesehenen Inhaber, eine Beschreibung Ihrer Waren und Dienstleistungen und die geplanten Absatzgebiete. Bei einem Konflikt benötigen wir insbesondere das vollständige Schreiben, vorhandene Schutzrechtsunterlagen und Nachweise zur Benutzung. Den Umfang der Tätigkeit und die Vergütung besprechen wir vor der Beauftragung.
Persönliche Beratung
Ihr Ansprechpartner: Immo Radtke, LL.M.
Markenanmeldungen und gewerblicher Rechtsschutz – mit einem klaren Blick auf Ihr Zeichen, Ihren Markt und die nächsten Schritte.

Rechtsanwalt und Notar
Immo Radtke, LL.M.
Immo Radtke, LL.M. übernimmt Markenanmeldungen und berät zu Marken-, Design- und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen.
Markenanmeldung · Markenrecht · Gewerblicher Rechtsschutz
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Markenanmeldung und Rechtsschutz
Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.
01
Übernehmen Sie die Anmeldung meiner Marke?
Ja. Immo Radtke, LL.M. übernimmt Markenanmeldungen. Wir besprechen das Zeichen, den künftigen Inhaber, die Waren und Dienstleistungen sowie das passende Schutzgebiet und bereiten die abgestimmte Anmeldung vor.
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Brauche ich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke?
Das hängt von Ihren Absatzgebieten und Ihrer Planung ab. Eine deutsche Registermarke und eine Unionsmarke haben unterschiedliche räumliche Schutzbereiche. Neben dem gewünschten Gebiet sind auch mögliche ältere Rechte und der konkrete Anmeldegegenstand zu prüfen.
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Prüft das DPMA automatisch, ob meine Marke ältere Marken verletzt?
Nein. Das DPMA prüft im Anmeldeverfahren nicht, ob ältere identische oder ähnliche Marken entgegenstehen. Deshalb ist eine geeignete Recherche vor der Anmeldung wichtig. Auch deren Umfang und Grenzen sollten vorab geklärt werden.
04
Kann ich später weitere Waren und Dienstleistungen ergänzen?
Das beim DPMA eingereichte Waren- und Dienstleistungsverzeichnis kann nach der Anmeldung nicht mehr erweitert werden. Deshalb sollten Ihre geplanten Angebote vorab sorgfältig beschrieben werden; für zusätzliche Bereiche kann eine weitere Anmeldung nötig werden.
05
Was sollte ich nach einer Abmahnung tun?
Notieren Sie die Frist und sichern Sie Schreiben, Anlagen und relevante Nachweise. Lassen Sie Vorwurf, Kosten und eine beigefügte Unterlassungserklärung prüfen. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht und geben Sie keine ungeprüfte Erklärung ab.
06
Was ist der Unterschied zwischen Marken- und Designschutz?
Eine Marke kennzeichnet Waren oder Dienstleistungen und ermöglicht ihre Zuordnung zu einem Unternehmen. Designschutz betrifft die äußere Gestaltung eines Erzeugnisses. Für ein eingetragenes Design sind insbesondere Neuheit und Eigenart erforderlich.
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Was kostet die Markenanmeldung durch Ihre Kanzlei?
Die Kosten hängen vom vereinbarten Auftrag, etwaigen Recherchen, dem Schutzgebiet und dem Anmeldeumfang ab. Amtliche Gebühren fallen neben der anwaltlichen Vergütung an. Die Leistungen und die Vergütungsgrundlage stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.
Markenanmeldung in Leer & Rhauderfehn
Geben Sie Ihrer Marke eine klare Grundlage.
Sie möchten eine Marke anmelden oder einen Schutzrechtskonflikt klären? Immo Radtke, LL.M. bespricht mit Ihnen das Vorhaben, die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte.
Direkter Kontakt
Sprechen wir über Ihre Marke.
Bitte nennen Sie bei Fristen oder einem Gerichtstermin das konkrete Datum. Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung.
Zum Nachlesen
Informationen von Markenämtern und IHK – passend zu Anmeldung, Schutz und Abmahnung.
DPMAregister: bestehende Marken recherchieren
Deutsches Patent- und Markenamt · externe Quelle
TMview: europäische und weitere Marken recherchieren
EUIPO · externe Quelle
Designschutz: das Erscheinungsbild von Produkten
Deutsches Patent- und Markenamt · externe Quelle
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Ablauf und Reaktion
IHK Frankfurt am Main · externe Quelle