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Wirtschaftsrecht · Leer & Rhauderfehn
Wirtschaftsrecht für Unternehmen.
Ein wichtiger Vertrag, eine unbezahlte Rechnung oder ein Konflikt im Unternehmen: Rechtliche Fragen wirken sich unmittelbar auf Ihren Betrieb aus. Unsere Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht in Leer und Rhauderfehn prüfen Ihre Handlungsmöglichkeiten, gestalten Vereinbarungen und vertreten Ihre Interessen – mit Blick auf Aufwand, Risiko und wirtschaftliches Ziel.
Persönlich an Ihrer Seite
Wirtschaftsrechtliche Beratung
Nennen Sie uns Ihr Anliegen und laufende Fristen. Wir klären die nächsten Schritte und die benötigten Unterlagen.
01
Verträge, die zu Ihrem Geschäft passen
Ein Vertrag sollte abbilden, was Ihr Unternehmen tatsächlich leisten kann und was die andere Seite schuldet. Unklare Leistungsbeschreibungen, widersprüchliche Zahlungsregeln oder ungeprüfte Haftungsklauseln schaffen Streit, der sich oft schon beim Abschluss vermeiden lässt.
Wir entwerfen, prüfen und verhandeln Lieferverträge, Dienstleistungsverträge, Rahmenvereinbarungen und Kooperationsverträge. Dabei klären wir Leistungsumfang, Vergütung, Termine, Abnahme, Haftung und Beendigung. Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen wir auch Einbeziehung, Transparenz und Inhaltskontrolle: Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen ist keineswegs jede Klausel wirksam.
02
Lieferprobleme und Mängel: Rechte früh sichern
Ware kommt zu spät, eine vereinbarte Leistung bleibt aus oder der Kunde beanstandet die Qualität. Bevor Sie Zahlungen zurückhalten, Ersatz verlangen oder einen Vertrag beenden, sollten Vertragstyp, Absprachen und Nachweise zusammen betrachtet werden. Eine vorschnelle Erklärung kann die eigene Position verschlechtern.
Wir prüfen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche und wehren unberechtigte Forderungen ab. Beim beiderseitigen Handelskauf können die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB entscheidend sein. Dokumentieren Sie deshalb Lieferung, erkennbare Mängel und die versandten Mitteilungen möglichst zeitnah.
03
Offene Forderungen: Liquidität im Blick behalten
Eine offene Rechnung bindet Zeit und Geld. Für das weitere Vorgehen zählt zunächst, ob die Forderung fällig und belegbar ist, welche Einwendungen der Kunde erhebt und ob Verzug eingetreten ist. Auch Verjährung, Sicherheiten und die wirtschaftliche Lage des Schuldners gehören in die Prüfung.
Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung, verhandeln tragfähige Zahlungsvereinbarungen und vertreten Sie im gerichtlichen Mahnverfahren oder im Klageverfahren. Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, prüfen wir passende Vollstreckungsmaßnahmen. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab – ein Titel allein garantiert noch keinen Zahlungseingang.
04
Gesellschaft und Geschäftsführung: Zuständigkeiten klären
Wer darf entscheiden, wer darf unterschreiben und wie wird ein Konflikt zwischen Beteiligten gelöst? Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterbeschlüsse und Vereinbarungen mit der Geschäftsführung sollten aufeinander abgestimmt sein. Das gilt beim Start ebenso wie bei Veränderungen im laufenden Betrieb.
Bei Gründung, Beteiligungen, Unternehmensnachfolge und Gesellschafterstreitigkeiten beziehen wir das Handels- und Gesellschaftsrecht ein. Für beurkundungsbedürftige Vorgänge finden Sie Informationen zur Unternehmensgründung und zur Anteilsübertragung. Anwaltliche Interessenvertretung und neutrale notarielle Tätigkeit sind unterschiedliche Aufgaben; die mögliche Bearbeitung wird vorab geprüft.
05
Haftungsrisiken erkennen, Entscheidungen dokumentieren
Geschäftsführer und andere Verantwortliche treffen Entscheidungen häufig unter Zeitdruck. Wenn später ein Schaden behauptet wird, kommt es unter anderem auf Zuständigkeiten, Informationsgrundlagen und die beachteten Pflichten an. Eine persönliche Haftung lässt sich weder pauschal ausschließen noch aus jedem geschäftlichen Misserfolg ableiten.
Wir prüfen erhobene Haftungsansprüche und beraten zu vertraglichen Verantwortlichkeiten und einer nachvollziehbaren Dokumentation. Bestehen Anzeichen einer wirtschaftlichen Krise oder laufen behördliche und gerichtliche Fristen, sollte die Situation umgehend gesondert geprüft werden. Fragen des Versicherungsschutzes können wir mit dem Versicherungsrecht abstimmen.
06
Wirtschaftliche Konflikte mit einer klaren Strategie lösen
Ein Rechtsstreit betrifft häufig mehr als die einzelne Forderung: die Beziehung zu einem wichtigen Kunden, eine laufende Kooperation oder die Handlungsfähigkeit des Betriebs. Deshalb besprechen wir zunächst, welches Ergebnis Sie benötigen und welche rechtlichen und wirtschaftlichen Spielräume bestehen.
Wir bewerten Unterlagen und Beweismittel, bereiten Verhandlungen vor und vertreten Ihr Unternehmen außergerichtlich und vor Gericht. Ein Vergleich kann sinnvoll sein, wenn Inhalt, Absicherung und Kosten überzeugen. Wo eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, richten wir das Vorgehen an Anspruch, Beweislage und Prozessrisiko aus. Bei Personalfragen ergänzt unsere arbeitsrechtliche Arbeitgeberberatung die Betreuung.
07
Wirtschaftsrecht in Leer und Rhauderfehn: Ihr erster Schritt
Wir beraten Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler aus Leer, Rhauderfehn und der Region Ostfriesland. Unsere Standorte erreichen Sie in Leer, Hafenstraße 6c, und in Rhauderfehn, Untenende 9. Besprechungen und die Übermittlung von Unterlagen können wir nach Abstimmung auch digital organisieren.
Für den Einstieg helfen Verträge und AGB, Angebote und Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Liefer- oder Leistungsnachweise sowie der bisherige Schriftwechsel. Bei gesellschaftsrechtlichen Fragen kommen Gesellschaftsvertrag und relevante Beschlüsse hinzu. Nennen Sie uns Ihre konkrete Frage, Ihr gewünschtes Ergebnis und sämtliche Fristen. Vor der Beauftragung besprechen wir den Umfang der Tätigkeit und die Vergütung.
Persönliche Beratung
Ihre Ansprechpartner im Wirtschaftsrecht
Immo Radtke, LL.M., Wilfried Boelsen und Dr. Manfred Radtke beraten Sie zu wirtschaftsrechtlichen Fragen. Wer Ihr Mandat übernimmt, klären wir nach Gegenstand und Zuständigkeit.

Rechtsanwalt und Notar
Immo Radtke, LL.M.
Beratung zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und vertraglichen Entscheidungen Ihres Unternehmens.
Wirtschaftsrecht · Verträge · Unternehmerische Anliegen

Rechtsanwalt und Notar
Wilfried Boelsen
Anwaltliche Beratung und Interessenvertretung bei rechtlichen Fragen im unternehmerischen Alltag.
Wirtschaftsrecht · Verträge · Unternehmerische Anliegen

Rechtsanwalt · Notar a. D.
Dr. Manfred Radtke
Anwaltliche Beratung zu Verträgen, wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen und Haftungsfragen.
Wirtschaftsrecht · Verträge · Unternehmerische Anliegen
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Wirtschaftsrecht
Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.
01
Wann sollte ich einen Anwalt für Wirtschaftsrecht einschalten?
Am besten vor der Unterschrift unter einen wichtigen Vertrag oder sobald ein Konflikt absehbar ist. Bei gerichtlicher Post, einer Kündigung, einer Zahlungsaufforderung mit Frist oder einem Gesellschafterbeschluss sollten Sie die Unterlagen zeitnah prüfen lassen.
02
Beraten Sie auch kleine Unternehmen und Selbstständige?
Ja. Unsere wirtschaftsrechtliche Beratung richtet sich auch an kleinere Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige. Entscheidend sind Ihr konkretes Anliegen und der dafür erforderliche Beratungsumfang.
03
Sind AGB zwischen Unternehmen immer wirksam?
Nein. Auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr können AGB einer Inhaltskontrolle unterliegen. Außerdem muss geprüft werden, ob die Bedingungen wirksam einbezogen wurden und welche individuellen Vereinbarungen Vorrang haben.
04
Was tun, wenn ein Geschäftskunde nicht zahlt?
Stellen Sie Vertrag, Rechnung, Leistungsnachweise und Schriftwechsel zusammen. Wir prüfen Fälligkeit, Verzug, Einwendungen und die geeigneten nächsten Schritte. Eine Mahnung, ein Mahnverfahren und eine Klage erfüllen unterschiedliche Zwecke.
05
Was ist der Unterschied zwischen Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht?
Wirtschaftsrecht ist ein Oberbegriff für rechtliche Fragen des unternehmerischen Handelns, etwa Verträge, Forderungen und Haftung. Gesellschaftsrecht betrifft insbesondere Gründung, Organisation, Beteiligungen und das Verhältnis zwischen Gesellschaftern.
06
Kann ich Verträge digital zur Prüfung übermitteln?
Nutzen Sie das verlinkte Formular zunächst zur Schilderung Ihres Anliegens. Welche Unterlagen wir benötigen und wie Sie diese übermitteln, stimmen wir mit Ihnen ab. Nennen Sie bereits bei der ersten Anfrage alle laufenden Fristen.
07
Was kostet die wirtschaftsrechtliche Beratung?
Die Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln oder einer gesonderten Vereinbarung. Umfang, wirtschaftliche Bedeutung und Art der Tätigkeit spielen dabei eine Rolle. Wir besprechen die Vergütungsgrundlage vor der Beauftragung mit Ihnen.
Passende Vertiefung
Rechtliche Fragen im Unternehmen zusammen denken
01
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gründung, Beteiligungen und die rechtliche Organisation Ihres Unternehmens.
02
Arbeitgeberberatung
Arbeitsverträge, Personalentscheidungen und Konflikte im Betrieb.
03
Versicherungsrecht
Versicherungsbedingungen, Deckung und verweigerte Leistungen prüfen.
Für Unternehmen in Leer & Rhauderfehn
Klären wir, was Ihr Unternehmen weiterbringt.
Sie möchten einen Vertrag prüfen lassen, eine Forderung durchsetzen oder einen Konflikt lösen? Schildern Sie uns Ihr Anliegen und Ihr Ziel. Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Direkter Kontakt
Ihr Anliegen. Unser nächster Schritt.
Bitte nennen Sie bei Fristen oder einem Gerichtstermin das konkrete Datum. Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung.
Zum Nachlesen
Ausgewählte Gesetze und Fachinformationen zum Thema.
Inhaltskontrolle von AGB – § 307 BGB
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Untersuchungs- und Rügepflicht – § 377 HGB
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Zahlungsverzug – § 286 BGB
Amtliche Gesetzesfassung · externe QuelleVerträge, AGB und GewährleistungDie IHK München erläutert typische Fragen bei Abschluss und Abwicklung von Verträgen.Zahlungsverzug im GeschäftsverkehrDie IHK Frankfurt erklärt Fälligkeit, Mahnung und Verzugsfolgen.