Startseite / Miet- und WEG-Recht / Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht · Leer und Rhauderfehn
Wohnungseigentumsrecht.
Beschlüsse, Hausgeld oder eine geplante Sanierung: Claudia Gebauer, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, berät Wohnungseigentümer und Verwaltungen in Leer und Rhauderfehn.
Direkt an Ihrer Seite
Ihr Anliegen.
Unser nächster Schritt.
Bei laufenden Fristen bitte zusätzlich anrufen. Eine Anfrage allein sichert keine Frist.
01
Entscheidungen in der Eigentümergemeinschaft
In einer Eigentümergemeinschaft treffen persönliche Vorstellungen auf gemeinsame Verantwortung. Ob eine Maßnahme beschlossen werden kann, wer dafür zahlt und wer Ansprüche durchsetzen darf, lässt sich oft erst anhand der Teilungserklärung, der Beschlüsse und der gesetzlichen Zuständigkeiten beurteilen. Wir ordnen die Situation und zeigen Ihnen die nächsten Schritte.
02
Beschlüsse prüfen. Fristen sichern.
Ein Beschluss kann weitreichende Folgen haben: für eine Sanierung, die Kostenverteilung oder die Bestellung der Verwaltung. Wir prüfen Einladung, Beschlussgegenstand, Abstimmung und Inhalt. Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen einem anfechtbaren und einem nichtigen Beschluss. Nicht jeder Fehler führt zur Nichtigkeit.
Für die Anfechtungsklage nennt § 45 WEG zwei Fristen: Die Klage muss grundsätzlich binnen eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und binnen zwei Monaten begründet werden. Warten Sie deshalb nicht erst auf das Protokoll. Ob eine Frist gewahrt werden kann und gegen wen eine Klage zu richten ist, muss rechtzeitig geklärt werden.
03
Hausgeld und Kostenverteilung.
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Sonderumlagen betreffen die finanzielle Grundlage der Gemeinschaft. Wir prüfen, welche Beschlüsse vorliegen, welche Zahlungen verlangt werden und ob der angesetzte Verteilungsschlüssel passt. Auch Einsichtsrechte in Verwaltungsunterlagen können für die Klärung wichtig sein.
Bei Rückständen ist zu unterscheiden, welche Ansprüche der Gemeinschaft und welche dem einzelnen Eigentümer zustehen. Eine Streitigkeit mit der Verwaltung berechtigt nicht ohne Weiteres dazu, beschlossene Zahlungen einzustellen. Wir erläutern die jeweiligen Handlungsmöglichkeiten und Risiken.
04
Sanierung und bauliche Veränderungen.
Dach, Fassade, Leitungen oder neue Ladeinfrastruktur: Vor einer Maßnahme müssen Zuständigkeit, Beschlussgrundlage und Finanzierung geklärt sein. Für die Einordnung ist unter anderem erheblich, ob es um Erhaltung oder eine bauliche Veränderung geht.
Bestimmte Veränderungen sind gesetzlich besonders berücksichtigt, etwa Maßnahmen zur Barrierefreiheit oder zum Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge. Das erlaubt nicht automatisch einen eigenmächtigen Umbau. Wir prüfen den Anspruch, die erforderliche Beschlussfassung und die Verteilung der Kosten im konkreten Fall.
05
Verwaltung und Gemeinschaft.
Wir beraten zu Bestellung und Abberufung der Verwaltung, zum Verwaltervertrag und zu möglichen Pflichtverletzungen. Dafür kommt es auf Aufgaben, Unterlagen und tatsächlichen Ablauf an. Bei Schäden ist auch zu prüfen, wer einen Anspruch verfolgen darf.
Unser Ziel ist eine tragfähige Lösung für die weitere Verwaltung des Eigentums. Das kann ein klärendes Schreiben, eine geänderte Beschlussvorlage, eine Vereinbarung oder ein gerichtliches Verfahren sein. Die passende Vorgehensweise stimmen wir mit Ihnen ab.
Ihre Ansprechpartnerin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Claudia Gebauer berät und vertritt Sie in Leer und Rhauderfehn. Persönlich, telefonisch oder nach Abstimmung digital.
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Claudia Gebauer
Beratung und Vertretung bei mietrechtlichen Konflikten und Fragen der Eigentümergemeinschaft. Wir besprechen Ihre Handlungsoptionen und die wirtschaftlichen Folgen des weiteren Vorgehens.
Wohnraummiete · Gewerbemiete · Wohnungseigentum
Häufige Fragen
Was Sie dazu wissen möchten.
Erste Antworten zur Orientierung. Welche Schritte passen, hängt von Ihrer Situation, den Unterlagen und laufenden Fristen ab.
01
Beginnt die Anfechtungsfrist erst mit dem Protokoll?
Grundsätzlich knüpft § 45 WEG an die Beschlussfassung an. Warten Sie daher nicht auf den Zugang des Protokolls, wenn Sie einen Beschluss überprüfen lassen möchten.
02
Kann ich eine Ladesäule ohne Beschluss errichten?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Gestattung bestimmter Maßnahmen ersetzt nicht ohne Weiteres die notwendige Abstimmung und Beschlussfassung. Auch Ausführung und Kosten müssen geklärt werden.
03
Vertreten Sie gleichzeitig Gemeinschaft und einzelne Eigentümer?
Bei widerstreitenden Interessen in derselben Angelegenheit geht das nicht. Vor einer Mandatsannahme prüfen wir die Beteiligten und mögliche Interessenkonflikte.
Mietrecht · Leer und Rhauderfehn
Klarheit für Ihre nächsten Schritte.
Schildern Sie uns den Sachverhalt und nennen Sie laufende Fristen. Sie finden uns in Leer, Hafenstraße 6c, und in Rhauderfehn, Untenende 9. Wir besprechen mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und die Kosten der weiteren Tätigkeit.
Mietrechtliche Themen
Ihr Anliegen im Miet- und WEG-Recht
Wohnraum, Geschäftsräume und gemeinschaftliches Eigentum: Hier finden Sie den passenden Einstieg.
01
Wohnraummietrecht
Kündigung, Eigenbedarf oder Mietmängel? Claudia Gebauer berät Mieter und Vermieter im Wohnraummietrecht an unseren Standorten Leer und Rhauderfehn.
02
Gewerbemietrecht
Geschäftsräume sind die Grundlage vieler Unternehmen. Wir beraten Vermieter und Gewerbemieter in Leer und Rhauderfehn zu Vertrag, Laufzeit, Anpassung und Beendigung.