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Familienrecht · Leer & Rhauderfehn
Ehevertrag und Scheidungsfolgen.
Eine Vereinbarung kann Konflikte begrenzen und wichtige Folgen ordnen. Wir prüfen Entwürfe, erläutern die Auswirkungen und verhandeln aus Ihrer persönlichen Interessenlage.
Persönlich an Ihrer Seite
Familienrechtliche Beratung
Schildern Sie Ihr Anliegen über unser Formular. Wir prüfen die nächsten Schritte mit Ihnen.
01
Welche Fragen eine Vereinbarung regeln kann
Ein Ehevertrag oder eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung kann verschiedene Bereiche betreffen: Güterstand, Unterhalt, Versorgungsanrechte, Immobilie, Schulden und praktische Abwicklung. Welche Regelungen sinnvoll und zulässig sind, richtet sich nach der familiären und wirtschaftlichen Situation.
Wichtig ist die Wechselwirkung. Ein Verzicht beim Zugewinn kann neben einer Regelung zum Versorgungsausgleich wirtschaftlich anders wirken als isoliert betrachtet. Wir erläutern nicht nur einzelne Klauseln, sondern das Gesamtbild und die Risiken bei späteren Veränderungen.
Gütertrennung ist nicht die einzige Möglichkeit
Wer Betriebsvermögen oder eine bestimmte Immobilie schützen möchte, braucht nicht zwingend eine vollständige Gütertrennung. Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft kann einzelne Werte oder den Scheidungsfall anders behandeln und übrige Wirkungen erhalten. Entscheidend sind tatsächliche Bedürfnisse, Kinderbetreuung, Erwerbsplanung, Nachfolge und Liquidität. Wir vergleichen die gesetzliche Ausgangslage mit konkreten Alternativen, statt eine Standardklausel allein wegen ihrer Bezeichnung zu empfehlen.
02
Anwaltliche Interessenvertretung vor der Unterschrift
Lassen Sie sich erläutern, welche Ansprüche Sie ohne Vereinbarung hätten und was der Entwurf daran verändert. Gerade bei Kinderbetreuung, Selbstständigkeit, unterschiedlichen Einkommen oder bereits erbrachten Leistungen können die Folgen weit reichen. Fehlende Auskünfte und ungeklärte Vermögenswerte erschweren eine sachgerechte Entscheidung.
Wir prüfen den vorliegenden Entwurf, formulieren Änderungswünsche und verhandeln für Sie. Eine pauschale Bestätigung, jeder unterschriebene Ehevertrag sei wirksam oder jede ungleiche Regelung unwirksam, wäre unzutreffend. Inhalt, Zustandekommen und spätere Ausübung können rechtlich überprüfbar sein.
Ausgleich für Betreuung und berufliche Nachteile
Wer zugunsten der Familie weniger arbeitet, kann bei Unterhalt und Altersvorsorge besonders von einem Verzicht betroffen sein. Soll dies durch Geld, Vermögen oder zusätzliche Vorsorge ausgeglichen werden, müssen Wert, Verfügbarkeit und Absicherung zusammenpassen. Ein heutiger Betrag und ein späteres Rentenanrecht sind nicht ungeprüft gleichwertig. Auch Änderungen bei Kinderwunsch, Erwerbstätigkeit oder Krankheit sollten bei der Gestaltung mitbedacht werden.
03
Form und notarielle Beurkundung beachten
Für bestimmte Vereinbarungen ist eine notarielle Beurkundung oder eine gesetzlich anerkannte andere Form erforderlich. Eine privat unterschriebene Erklärung reicht dann nicht aus. Welche Form benötigt wird, klären wir anhand der konkret vorgesehenen Regelungen und des Verfahrensstands.
Die anwaltliche Beratung vertritt Ihre Interessen. Eine notarielle Beurkundung verlangt unabhängige und unparteiische Amtsausübung; Vorbefassung und Mitwirkungsverbote sind zu beachten. Eine notwendige Beurkundung wird deshalb gesondert und mit einem hierzu befugten Notariat organisiert.
Welche Grenzen und Formvorschriften gelten
Ein Ehevertrag bedarf notarieller Beurkundung. Auch Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt vor Rechtskraft der Scheidung sowie über Versorgungsausgleich vor Rechtskraft der Wertausgleichsentscheidung sind grundsätzlich beurkundungsbedürftig; gesetzliche Möglichkeiten gerichtlicher Protokollierung bleiben bestehen. Auf künftigen Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden. Auch künftiger Trennungsunterhalt steht nicht beliebig zur Disposition. Inhalt und Ausübung von Vereinbarungen unterliegen rechtlichen Grenzen; eine Unterschrift beseitigt diese nicht.
04
Was Sie zur Prüfung mitbringen sollten
Hilfreich sind der vollständige Entwurf, bestehende Verträge, Einkommens- und Vermögensunterlagen und eine Beschreibung der Betreuungs- und Erwerbsplanung. Bei laufender Scheidung benötigen wir außerdem den bisherigen Schriftwechsel und Angaben zum Verfahren.
Wir besprechen Ziele, Spielräume und Kosten. Eine Vereinbarung sollte verständlich, praktisch umsetzbar und bei Bedarf vollstreckbar sein. Überstürzte Unterschriften unter Zeitdruck vermeiden Sie, indem Sie den Prüfungsbedarf früh benennen und ausreichend Zeit für die Beratung einplanen.
Anwaltliche Prüfung und notarielle Gestaltung trennen
Informationen zur neutralen Beurkundung finden Sie bei Ehevertrag beim Notar und Scheidungsfolgenvereinbarung. Hier auf der anwaltlichen Seite geht es um die Prüfung und Durchsetzung Ihrer persönlichen Interessen. Wer bereits als Anwalt in derselben Angelegenheit beteiligt war, kann nicht ohne Weiteres anschließend neutral beurkunden. Wir klären die zulässige Zuständigkeit vor einer notwendigen Beurkundung.
Ihre Ansprechpartner
Ihre Fachanwälte für Familienrecht
Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten und vertreten Sie in familienrechtlichen Angelegenheiten. Persönlich erreichbar in Leer und Rhauderfehn.

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
Artur Groeneveld
Ihr Ansprechpartner für Trennung, Scheidung und die rechtlichen Folgen für Kinder, Unterhalt und Vermögen.
Trennung & Scheidung · Unterhalt · Sorge & Umgang · Vermögen

Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht
Imke Freesemann
Ihre Ansprechpartnerin für familienrechtliche Fragen – von der ersten Orientierung bis zur Verhandlung und gerichtlichen Vertretung.
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Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Ehevertrag und Trennungsfolgen
Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.
01
Ist Gütertrennung immer die beste Absicherung?
Nein. Eine vollständige Gütertrennung kann weiter reichen als gewünscht. Oft genügt eine gezielte Modifikation des Zugewinnausgleichs, etwa für Betriebsvermögen. Auswirkungen auf Betreuung, Altersvorsorge und Nachfolge gehören in den Vergleich. Wir prüfen zuerst das konkrete Ziel und anschließend die passende Gestaltung.
02
Kann ich auch nach der Hochzeit einen Ehevertrag schließen?
Ja. Vereinbarungen sind grundsätzlich auch während der Ehe und zur Vorbereitung einer Trennung oder Scheidung möglich. Die gesetzlichen Formvorschriften bleiben zu beachten. Je nach Zeitpunkt und bereits eingetretenen Ansprüchen unterscheiden sich Gestaltungsmöglichkeiten und Folgen.
03
Kann auf jeden Unterhalt verzichtet werden?
Nein. Künftiger Kindesunterhalt kann nicht wirksam abbedungen werden; auch beim Trennungsunterhalt bestehen zwingende Grenzen. Nachehelicher Unterhalt hat eigene Regeln und unterliegt einer Wirksamkeitskontrolle. Die Bezeichnung als umfassender Verzicht ersetzt keine Prüfung der einzelnen Ansprüche und der konkreten Lebensverhältnisse.
04
Reicht eine privat unterschriebene Trennungsvereinbarung?
Das hängt vom Inhalt ab. Ehevertrag, Grundstücksübertragung und bestimmte Vereinbarungen zu Unterhalt oder Versorgungsausgleich verlangen besondere Form. Eine private Unterschrift erfüllt sie nicht. Gesetzlich zugelassene gerichtliche Protokollierung kann eine Alternative sein. Formfragen sollten vor verbindlichen Erklärungen geklärt werden.
05
Kann ein älterer Ehevertrag unwirksam oder anzupassen sein?
Eine Prüfung ist möglich. Inhalt, Zustandekommen und spätere Ausübung sind zu unterscheiden. Veränderte Lebensumstände allein machen nicht jede Klausel unwirksam; eine einseitige Belastung führt ebenfalls nicht ohne Weiteres zu einem bestimmten Ergebnis. Benötigt werden Vertrag und tatsächlicher Verlauf der Ehe.
06
Warum eigene anwaltliche Beratung trotz Notar?
Der Notar belehrt unabhängig und unparteiisch. Ein eigener Anwalt prüft aus Ihrer Interessenlage, welche gesetzlichen Ansprüche bestehen, was ein Entwurf verändert und welche Verhandlungsmöglichkeiten Sie haben. Beide Aufgaben ergänzen sich, sind aber personell und berufsrechtlich sauber zu trennen.
Familienrecht in Leer & Rhauderfehn
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Wir ordnen Ihre Situation ein und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sie finden uns in Leer, Hafenstraße 6c, und in Rhauderfehn, Untenende 9. Persönliche Beratung an beiden Standorten; telefonisch oder digital nach Abstimmung.
Direkter Kontakt
Wir hören Ihnen zu.
Bitte nennen Sie bei Fristen oder einem Gerichtstermin das konkrete Datum. Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung.
Vertiefende Informationen
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Nach der Trennung muss die finanzielle Grundlage geklärt werden. Wir prüfen Auskunft, Einkommen und Leistungsfähigkeit und vertreten berechtigte Ansprüche oder wehren überhöhte Forderungen ab.
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Bei einer Trennung sind Eigentum und möglicher Vermögensausgleich getrennt zu prüfen. Wir prüfen Güterstand, Vermögensentwicklung, Immobilien und Schulden und entwickeln eine wirtschaftlich tragfähige Lösung.
Zum Nachlesen
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§ 1410 BGB – Form
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Form des Ehevertrags – § 1410 BGB
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Unterhaltsverzicht – § 1614 BGB
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