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Fachanwälte für Familienrecht

Trennung und Scheidung.

Wenn eine Beziehung endet, sind oft viele Fragen gleichzeitig offen: Wie geht es mit den Kindern weiter? Wer trägt die laufenden Kosten? Was passiert mit Wohnung, Haus und Vermögen? Wir helfen Ihnen, die rechtlichen Fragen zu ordnen und Ihre nächsten Schritte vorzubereiten.

Persönlich an Ihrer Seite

Sprechen wir über Ihre Situation.

Über unser Formular können Sie uns schildern, was Sie beschäftigt. Im persönlichen Gespräch klären wir Ihre Fragen und das weitere Vorgehen.

Oder sprechen Sie direkt mit uns:

Rhauderfehn
04952 93990

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Die ersten Entscheidungen nach der Trennung

Halten Sie fest, seit wann die häusliche Gemeinschaft aufgehoben ist und wie Sie Wohnen, Versorgung und Finanzen organisieren. Getrenntleben kann unter bestimmten Voraussetzungen auch innerhalb derselben Wohnung möglich sein. Ein Auszug beantwortet umgekehrt nicht automatisch alle Fragen zur Ehewohnung oder zu gemeinsamen Schulden.

Wir besprechen, welche vorläufigen Regelungen gebraucht werden: Betreuung der Kinder, laufende Kosten, Konten und Unterhalt. Verbindliche Erklärungen und weitreichende Vereinbarungen sollten Sie vor Unterzeichnung prüfen lassen.

Trennung unter einem Dach

Entscheidend ist, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens ein Ehegatte sie erkennbar nicht wiederherstellen will. Getrennte Haushaltsführung kann auch in einer Wohnung möglich sein. Die tatsächliche Organisation von Einkaufen, Kochen, Waschen und Finanzen ist wichtiger als eine bloße Datumsangabe. Kurze Versöhnungsversuche unterbrechen die gesetzlichen Trennungsfristen nicht automatisch.

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Trennungsjahr und Voraussetzungen der Scheidung

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Nach einem Jahr Getrenntleben und beiderseitigem Scheidungsantrag beziehungsweise Zustimmung greift die gesetzliche Vermutung des Scheiterns. Ohne Zustimmung ist eine Scheidung nicht stets erst nach drei Jahren möglich; die Voraussetzungen und der Nachweis müssen dann gesondert geprüft werden.

Vor Ablauf eines Jahres kommt eine Scheidung nur unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Das Verfahren und die benötigten Unterlagen können wir bereits während der Trennung vorbereiten. Die Verfahrensdauer hängt insbesondere von den Folgesachen und den gerichtlichen Abläufen ab.

Zustimmung und Nachweis unterscheiden

Nach einem Jahr Trennung und Zustimmung beider Seiten wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet. Fehlt die Zustimmung, kann das Scheitern schon nach dem Trennungsjahr anderweitig nachgewiesen werden. Erst nach drei Jahren greift die Vermutung unabhängig von einer Zustimmung. Die Härtefallscheidung vor Ablauf eines Jahres setzt dagegen besondere Umstände in der Person des anderen Ehegatten voraus; gewöhnliche Trennungskonflikte genügen nicht.

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Einvernehmliche Scheidung und eigene Vertretung

Für den Scheidungsantrag ist anwaltliche Vertretung erforderlich. Für die bloße Zustimmung zum Antrag sieht das Gesetz eine Ausnahme vor. Das bedeutet nicht, dass ein gemeinsamer Anwalt die Interessen beider Ehegatten vertritt. Wer eigene Anträge stellen oder unabhängig beraten werden möchte, benötigt eine eigene Vertretung.

Wir prüfen, was tatsächlich geklärt ist und welche Punkte offenbleiben. Dazu gehören insbesondere der Versorgungsausgleich, Unterhalt und Vermögen. Ob Folgesachen im Scheidungsverbund behandelt werden oder eine Vereinbarung sinnvoll ist, hängt vom konkreten Verfahrensstand ab.

Was im Scheidungsverbund entschieden wird

Der Versorgungsausgleich gehört regelmäßig zum Scheidungsverfahren. Über Unterhalt, Zugewinn oder andere Folgesachen wird dagegen nicht unterschiedslos automatisch entschieden; dafür können Anträge und Fristen maßgeblich sein. Eine Einigung über das Scheitern der Ehe ersetzt keine Prüfung offener finanzieller Ansprüche. Bei Auslandsbezug müssen internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht und erforderliche Urkunden früh geklärt werden.

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Das erste Gespräch: Unterlagen, Ablauf und Kosten

Für das erste Gespräch helfen Heiratsurkunde, Angaben zum Trennungsdatum, zu gemeinsamen Kindern und Versorgungsanrechten sowie bereits getroffene Vereinbarungen. Bei einem zugestellten Antrag benötigen wir das vollständige Schreiben und den Zustellumschlag. Wir erklären die nächsten Schritte und nennen die zusätzlich erforderlichen Unterlagen.

Die Kosten hängen unter anderem vom Verfahrenswert und den behandelten Folgesachen ab. Bei begrenzten finanziellen Mitteln prüfen wir die Voraussetzungen von Verfahrenskostenhilfe. Die Beratung ist in unserer Kanzlei in Leer, Hafenstraße 6c, und in Rhauderfehn möglich.

Vom Antrag zum Scheidungstermin

Nach Einreichung und Zustellung des Antrags werden insbesondere Versorgungsanrechte aufgeklärt und erforderliche Folgesachen vorbereitet. Das Gericht hört die Ehegatten grundsätzlich persönlich an. Erst die Rechtskraft beendet die Ehe. Üblicherweise trägt jeder die eigenen Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten; gerichtliche Abweichungen und Vereinbarungen sind möglich. Zu einer gewünschten notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung beraten wir anwaltlich aus Ihrer Interessenlage; Vorbefassungsregeln bleiben zu beachten.

Ihre Ansprechpartner

Ihre Fachanwälte für Familienrecht

Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten und vertreten Sie in familienrechtlichen Angelegenheiten. Persönlich erreichbar in Leer und Rhauderfehn.

Artur Groeneveld, Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht

Artur Groeneveld

Ihr Ansprechpartner für Trennung, Scheidung und die rechtlichen Folgen für Kinder, Unterhalt und Vermögen.

Trennung & Scheidung · Unterhalt · Sorge & Umgang · Vermögen

Imke Freesemann, Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht

Imke Freesemann

Ihre Ansprechpartnerin für familienrechtliche Fragen – von der ersten Orientierung bis zur Verhandlung und gerichtlichen Vertretung.

Trennung & Scheidung · Unterhalt · Sorge & Umgang · Vermögen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Trennung und Scheidung

Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.

01

Müssen wir während des Trennungsjahres getrennte Wohnungen haben?

Nein. Auch innerhalb derselben Wohnung ist Getrenntleben möglich. Es muss sich aber tatsächlich um eine aufgehobene häusliche Gemeinschaft handeln. Die alltägliche Organisation und der erkennbare Trennungswille sind entscheidend; ein bloß behauptetes Trennungsdatum oder getrennte Schlafzimmer beantworten die Frage nicht allein.

02

Kann mein Ehepartner die Scheidung drei Jahre verhindern?

Nicht automatisch. Nach dem Trennungsjahr kann das Scheitern auch ohne Zustimmung festgestellt werden. Nach drei Jahren wird es unabhängig davon unwiderlegbar vermutet. Welche Tatsachen vorgetragen und nachgewiesen werden müssen, hängt vom konkreten Verlauf ab.

03

Werden Unterhalt und Zugewinn automatisch mitgeregelt?

Nein. Die Scheidung erledigt diese Fragen nicht von selbst. Für Folgesachen sind gegebenenfalls eigene Anträge und verfahrensrechtliche Fristen zu beachten. Der Versorgungsausgleich ist davon zu unterscheiden. Wir klären früh, was vereinbart, gesondert verfolgt oder in den Verbund einbezogen werden soll.

04

Reicht ein Anwalt bei einer einvernehmlichen Scheidung?

Für den Antrag ist anwaltliche Vertretung erforderlich. Wer lediglich zustimmt, benötigt dafür grundsätzlich keinen eigenen Anwalt. Der beauftragte Anwalt vertritt trotzdem nur seine Mandantschaft. Eigene Anträge oder unabhängige Interessenberatung können eine eigene Vertretung erforderlich machen.

05

Ist eine Online-Scheidung schneller oder rechtlich anders?

Die digitale Übermittlung von Angaben erleichtert die Vorbereitung, ändert aber weder die Voraussetzungen noch die Zuständigkeit des Familiengerichts. Erforderliche Auskünfte und Anhörungen bleiben maßgeblich. Eine bestimmte Dauer lässt sich deshalb nicht allein wegen digitaler Kommunikation zusagen.

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Was kostet die Scheidung, wenn wenig Geld vorhanden ist?

Gerichts- und Anwaltsgebühren hängen insbesondere vom Verfahrenswert und weiteren Folgesachen ab. Bei begrenztem Einkommen und Vermögen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Die persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen werden geprüft; eine Bewilligung kann auch Raten vorsehen. Für außergerichtliche Beratung kommt gegebenenfalls Beratungshilfe in Betracht.

Familienrecht in Leer & Rhauderfehn

Sie müssen nicht alles auf einmal klären.

Was beschäftigt Sie gerade am meisten? Wir besprechen mit Ihnen, welche Fragen zuerst geklärt werden sollten und wie Sie weiter vorgehen können. Sie erreichen uns in Leer, Hafenstraße 6c, und in Rhauderfehn, Untenende 9. Gespräche sind persönlich sowie nach Abstimmung telefonisch oder digital möglich.

Direkter Kontakt

Wir hören Ihnen zu.

Bitte nennen Sie bei Fristen oder einem Gerichtstermin das konkrete Datum. Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung.

Vertiefende Informationen

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01

Familienrecht

Trennung, Scheidung oder Streit um die Kinder: Wir klären Ihre Rechte und entwickeln mit Ihnen die nächsten Schritte. Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten Sie als Fachanwälte für Familienrecht – in Leer und Rhauderfehn.

02

Unterhalt

Nach der Trennung muss die finanzielle Grundlage geklärt werden. Wir prüfen Auskunft, Einkommen und Leistungsfähigkeit und vertreten berechtigte Ansprüche oder wehren überhöhte Forderungen ab.

03

Zugewinn und Vermögen

Bei einer Trennung sind Eigentum und möglicher Vermögensausgleich getrennt zu prüfen. Wir prüfen Güterstand, Vermögensentwicklung, Immobilien und Schulden und entwickeln eine wirtschaftlich tragfähige Lösung.

04

Sorgerecht und Umgang

Nach einer Trennung brauchen Kinder verlässliche Regeln. Wir beraten zu elterlicher Sorge, Aufenthalt, Betreuung und Umgang und vertreten Ihre Interessen mit Blick auf das Kindeswohl.