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Arbeitsrecht · Leer & Rhauderfehn

Arbeitszeugnis prüfen lassen.

Ein Arbeitszeugnis sollte Tätigkeit und Bewertung zutreffend wiedergeben. Wir prüfen Formulierungen im Zusammenhang, erkennen relevante Auslassungen und setzen berechtigte Korrekturen durch.

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Arbeitsrechtliche Beratung

Bei laufenden Fristen bitte zusätzlich anrufen. Eine Anfrage allein sichert keine Frist.

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Rhauderfehn
04952 93990

01

Einzelne Wörter sagen noch nicht alles

Ein qualifiziertes Zeugnis beschreibt neben Art und Dauer der Tätigkeit auch Leistung und Verhalten. Es muss klar und verständlich sein. Die Bewertung einer einzelnen Formulierung hängt vom Gesamttext, den Aufgaben und der tatsächlichen Tätigkeit ab. Eine isolierte Liste angeblicher Geheimcodes reicht nicht aus.

Wir betrachten insbesondere Tätigkeitsbeschreibung, Verantwortung, Leistungsbewertung und Sozialverhalten. Auch Widersprüche und wesentliche Auslassungen können relevant sein. Nicht jede ungewohnte Formulierung ist automatisch rechtswidrig; nicht jeder Wunsch nach einer besseren Note ist ohne weitere Grundlage durchsetzbar.

02

Berichtigung sachlich begründen

Wer Änderungen verlangt, sollte die konkreten Fehler und die zutreffende Darstellung benennen können. Wir prüfen vorhandene Beurteilungen, Zwischenzeugnisse, Aufgabenbeschreibungen und weitere geeignete Unterlagen. Bei einer streitigen Bewertung kommt es auch darauf an, wer welche Tatsachen darlegen und beweisen muss.

Ansprüche können durch wirksame Ausschlussfristen oder besondere Vereinbarungen beeinflusst werden. Lassen Sie ein unzutreffendes Zeugnis deshalb zeitnah prüfen. Zunächst kann eine begründete Aufforderung mit einem konkreten Änderungsvorschlag sinnvoll sein; erforderlichenfalls vertreten wir Sie gerichtlich.

03

Schlussformel und Form des Zeugnisses

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Dank, Bedauern und Zukunftswünsche besteht nicht ohne Weiteres. Eine ausdrücklich vereinbarte Schlussformel ist anders zu betrachten. Gerade im Aufhebungsvertrag oder Vergleich kann eine konkrete Zeugnisregelung spätere Auseinandersetzungen vermeiden.

Das Gesetz erlaubt ein elektronisches Zeugnis mit Einwilligung des Arbeitnehmers. Die gesetzlichen Anforderungen an diese Form sind zu beachten; eine bloß eingescannte Unterschrift oder eine einfache PDF-Datei ist nicht automatisch ein wirksames elektronisches Zeugnis. Wir prüfen die passende Form für Ihren Fall.

04

Zeugnisse für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitnehmern helfen wir bei der Einordnung und Korrektur von Zwischen- und Endzeugnissen. Für Arbeitgeber prüfen wir Entwürfe auf eine verständliche, zutreffende und rechtlich belastbare Darstellung. Vor der Mandatsübernahme klären wir mögliche Interessenkonflikte.

Über das Formular zur Zeugnisprüfung können Sie Ihr Anliegen und die vorhandenen Unterlagen übermitteln. Hilfreich sind Zeugnis, Arbeitsvertrag, Tätigkeitsbeschreibung und eine kurze Erläuterung der beanstandeten Passagen. Bei einer laufenden Frist nehmen Sie zusätzlich telefonisch Kontakt auf.

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Dr. Manfred Radtke und Immo Radtke, LL.M. beraten und vertreten Sie im Arbeitsrecht. Persönlich in Leer und Rhauderfehn, telefonisch oder nach Abstimmung digital.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen: Arbeitszeugnis

Erste Antworten zur Orientierung. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt von Ihrer Situation, den Unterlagen und bestehenden Fristen ab.

01

Habe ich automatisch Anspruch auf ein sehr gutes Zeugnis?

Nein. Maßgeblich sind die tatsächlichen Leistungen und die rechtlichen Darlegungs- und Beweisregeln. Wir prüfen, welche Änderung begründet verlangt werden kann.

02

Kann ich eine Dankesformel verlangen?

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch besteht grundsätzlich nicht. Eine vertragliche Zusage oder eine konkrete Vergleichsregelung kann die Lage verändern.

03

Sind elektronische Arbeitszeugnisse ausgeschlossen?

Nein. Mit Einwilligung des Arbeitnehmers ist die gesetzlich vorgesehene elektronische Form möglich. Die Formanforderungen müssen erfüllt sein.

04

Kann das Zeugnis im Kündigungsverfahren mitgeregelt werden?

Ja. Eine konkrete Vereinbarung über Inhalt, Bewertung und gegebenenfalls einen abgestimmten Text kann spätere Streitigkeiten reduzieren.

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Klarheit für Ihre nächsten Schritte.

Schildern Sie uns den Sachverhalt und nennen Sie laufende Fristen. Sie finden uns in Leer, Hafenstraße 6c, und in Rhauderfehn, Untenende 9. Wir besprechen mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und die Kosten der weiteren Tätigkeit.

Persönlicher Kontakt

Wir klären Ihr Anliegen.

Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung. Bei dringenden Fristen nehmen Sie bitte zusätzlich telefonisch Kontakt auf.

Arbeitsrechtliche Themen

Weitere Themen im Arbeitsrecht

01

Arbeitsrecht

Dr. Manfred Radtke und Immo Radtke, LL.M. beraten und vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte und Betriebsräte. Wir klären Fristen, bewerten Risiken und entwickeln eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie – persönlich in Leer und Rhauderfehn sowie nach Abstimmung digital.

02

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag kann einen geordneten Wechsel ermöglichen – aber auch Kündigungsschutz, Vergütung und weitere Ansprüche kosten. Wir bewerten Ihren Entwurf und verhandeln das Gesamtpaket.

03

Kündigung und Abfindung

Nach einer Kündigung zählen Fristen und eine klare Strategie. Wir prüfen Wirksamkeit, Kündigungsfrist und Sonderkündigungsschutz und vertreten Ihre Interessen bei Weiterbeschäftigung, Verhandlung oder Kündigungsschutzklage.

04

Arbeitgeberberatung

Wir begleiten Unternehmen im laufenden Arbeitsrecht und in Konfliktsituationen. Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Gestaltung, Nachweisen und Handlungsmöglichkeiten – abgestimmt auf die betriebliche Praxis.