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Arbeitsrecht · Leer & Rhauderfehn
Aufhebungsvertrag prüfen lassen.
Ein Aufhebungsvertrag kann einen geordneten Wechsel ermöglichen – aber auch Kündigungsschutz, Vergütung und weitere Ansprüche kosten. Wir bewerten Ihren Entwurf und verhandeln das Gesamtpaket.
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Arbeitsrechtliche Beratung
Bei laufenden Fristen bitte zusätzlich anrufen. Eine Anfrage allein sichert keine Frist.
01
Ein Vertrag mit weitreichenden Folgen
Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Dafür ist die gesetzliche Schriftform einzuhalten; eine E-Mail oder eine einfache elektronische Unterschrift genügt nicht. Eine gerichtliche Kontrolle wie nach einer Kündigung findet nicht automatisch statt.
Lassen Sie sich den vollständigen Entwurf einschließlich Anlagen geben und unterzeichnen Sie nicht ungeprüft unter Zeitdruck. Für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge gibt es grundsätzlich kein allgemeines Widerrufsrecht. Ob eine Anfechtung oder ein Verstoß gegen faires Verhandeln in Betracht kommt, hängt von besonderen Umständen ab.
02
Abfindung, Enddatum und Freistellung zusammen prüfen
Eine hohe Abfindung allein macht einen Vertrag noch nicht günstig. Wir betrachten Restvergütung, variable Bezüge, Urlaub, Überstunden, Dienstwagen, Wettbewerbsverbote und betriebliche Versorgung. Bei einer Freistellung sind insbesondere Widerruflichkeit, Urlaubsanrechnung und der Umgang mit anderweitigem Verdienst zu klären.
Auch Ausgleichs- und Erledigungsklauseln verdienen Aufmerksamkeit: Sie können weitere Ansprüche erfassen. Ein belastbarer Zeugnistext oder eine hinreichend konkrete Regelung zum Arbeitszeugnis sollte ebenso bedacht werden wie Fälligkeit und Absicherung einer Abfindung.
03
Arbeitslosengeld: Sperrzeit und Ruhen mitdenken
Die Mitwirkung an der Beendigung kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, prüft die Agentur für Arbeit anhand der konkreten Voraussetzungen. Eine Zusage des Arbeitgebers, es werde keine Sperrzeit geben, bindet die Behörde nicht.
Wird die maßgebliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann daneben ein Ruhen des Anspruchs wegen einer Entlassungsentschädigung in Betracht kommen. Wir prüfen Enddatum und Vertragsgestaltung mit Blick auf diese Risiken. Meldepflichten gegenüber der Agentur für Arbeit müssen gesondert beachtet werden.
04
Den Entwurf in Leer oder Rhauderfehn bewerten lassen
Übermitteln Sie den Vertragsentwurf, Arbeitsvertrag und Nachträge, aktuelle Abrechnungen sowie Angaben zu Verhandlungstermin und angebotener Frist. Teilen Sie mit, ob Sie bleiben möchten, bereits eine neue Stelle haben oder einen geordneten Ausstieg suchen. Daraus ergibt sich die Verhandlungsrichtung.
Ist bereits eine Kündigung ausgesprochen, kann gleichzeitig die Frist für eine Kündigungsschutzklage laufen. Bei offenen Gehalts-, Bonus- oder Urlaubsansprüchen stimmen wir die Vereinbarung mit der Vergütungsprüfung ab.
Ihre Ansprechpartner
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Dr. Manfred Radtke und Immo Radtke, LL.M. beraten und vertreten Sie im Arbeitsrecht. Persönlich in Leer und Rhauderfehn, telefonisch oder nach Abstimmung digital.

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Beratung und Prozessvertretung bei Kündigungen, Abfindungen und arbeitsrechtlichen Konflikten. Ansprechpartner für Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen.
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Immo Radtke, LL.M.
Strategische Beratung und gerichtliche Vertretung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Klare Bewertung von Handlungsoptionen, Risiken und wirtschaftlichen Folgen.
Kündigungsschutz · Betriebsverfassungsrecht · Prozessvertretung
Häufige Fragen
Häufige Fragen: Aufhebungsvertrag
Erste Antworten zur Orientierung. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt von Ihrer Situation, den Unterlagen und bestehenden Fristen ab.
01
Kann ich den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht besteht für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge grundsätzlich nicht. Besondere Unwirksamkeits- oder Anfechtungsgründe müssen im Einzelfall geprüft werden.
02
Ist eine Sperrzeit immer unvermeidbar?
Nein. Entscheidend sind die Umstände der Beendigung und die sozialrechtlichen Voraussetzungen. Eine pauschale Zusage ist ohne Prüfung nicht möglich.
03
Muss ich das erste Angebot annehmen?
Nein. Prüfen Sie zunächst den Inhalt und die Alternativen. Bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung muss unabhängig davon die Klagefrist beachtet werden.
04
Kann ich den Entwurf online übermitteln?
Ja, über das Formular für Aufhebungsverträge. Bitte nennen Sie den gewünschten Entscheidungszeitpunkt und bestehende Fristen; eine Anfrage allein begründet noch kein Mandat.
Arbeitsrecht · Leer & Rhauderfehn
Klarheit für Ihre nächsten Schritte.
Schildern Sie uns den Sachverhalt und nennen Sie laufende Fristen. Sie finden uns in Leer, Hafenstraße 6c, und in Rhauderfehn, Untenende 9. Wir besprechen mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und die Kosten der weiteren Tätigkeit.
Persönlicher Kontakt
Wir klären Ihr Anliegen.
Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung. Bei dringenden Fristen nehmen Sie bitte zusätzlich telefonisch Kontakt auf.
Arbeitsrechtliche Themen
Weitere Themen im Arbeitsrecht
01
Arbeitsrecht
Dr. Manfred Radtke und Immo Radtke, LL.M. beraten und vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte und Betriebsräte. Wir klären Fristen, bewerten Risiken und entwickeln eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie – persönlich in Leer und Rhauderfehn sowie nach Abstimmung digital.
02
Kündigung und Abfindung
Nach einer Kündigung zählen Fristen und eine klare Strategie. Wir prüfen Wirksamkeit, Kündigungsfrist und Sonderkündigungsschutz und vertreten Ihre Interessen bei Weiterbeschäftigung, Verhandlung oder Kündigungsschutzklage.
03
Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis sollte Tätigkeit und Bewertung zutreffend wiedergeben. Wir prüfen Formulierungen im Zusammenhang, erkennen relevante Auslassungen und setzen berechtigte Korrekturen durch.
04
Lohn und Gehalt
Wenn vereinbarte Vergütung ausbleibt, benötigen Sie eine nachvollziehbare Berechnung und eine rechtzeitige Durchsetzung. Wir prüfen Anspruchsgrundlagen, Fälligkeit, Ausschlussfristen und vorhandene Belege.
Zum Nachlesen
Ausgewählte Gesetze und Fachinformationen zum Thema.
§ 623 BGB – Schriftform
Amtliche Gesetzesfassung · externe Quelle
§ 159 SGB III – Sperrzeit
Amtliche Gesetzesfassung · externe Quelle
BAG – Faires Verhandeln
Bundesarbeitsgericht · externe QuelleArbeitsgerichtsprozess: Ablauf und KostenJustiz Niedersachsen erklärt Klage, Güteverhandlung und das weitere Verfahren.