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Arbeitsrecht · Leer & Rhauderfehn

Lohn- und Gehaltsansprüche.

Wenn vereinbarte Vergütung ausbleibt, benötigen Sie eine nachvollziehbare Berechnung und eine rechtzeitige Durchsetzung. Wir prüfen Anspruchsgrundlagen, Fälligkeit, Ausschlussfristen und vorhandene Belege.

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Arbeitsrechtliche Beratung

Bei laufenden Fristen bitte zusätzlich anrufen. Eine Anfrage allein sichert keine Frist.

Oder sprechen Sie direkt mit uns:

Rhauderfehn
04952 93990

01

Was wurde vereinbart – was wurde bezahlt?

Ausgangspunkt sind Arbeitsvertrag, Nachträge, einschlägige Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Wir gleichen diese Grundlagen mit Abrechnung und Zahlung ab. Bruttoanspruch, Nettoauszahlung, Abzüge und bereits geleistete Zahlungen müssen voneinander unterschieden werden.

Neben dem Grundgehalt können Zuschläge, Provisionen, Boni oder andere variable Bestandteile betroffen sein. Bei streitigen Zielvereinbarungen und Zielvorgaben ist die konkrete Vertragslage entscheidend. Eine bloße Entgeltabrechnung beantwortet nicht jede Frage zum Anspruch und zu seiner Durchsetzbarkeit.

02

Überstunden brauchen eine belastbare Grundlage

Wer Überstundenvergütung verlangt, muss regelmäßig nachvollziehbar darlegen, wann zusätzliche Arbeit geleistet wurde und weshalb diese dem Arbeitgeber zuzurechnen ist. Dazu können Anordnung, Billigung oder andere rechtlich relevante Umstände gehören. Eine Stundenliste allein entscheidet den Fall nicht.

Sichern Sie Schichtpläne, Zeiterfassungen, Weisungen und einschlägigen Schriftverkehr auf zulässigem Weg. Wir prüfen Arbeitszeitkonto, Freizeitausgleich und Abgeltungsregelungen. Nicht jede pauschale Vertragsklausel ist wirksam; umgekehrt führt eine unwirksame Klausel nicht automatisch zum Erfolg jeder Stundenforderung.

03

Ausschlussfristen können kürzer sein als Verjährung

Arbeits- oder Tarifverträge können kurze Fristen zur Geltendmachung vorsehen. Manche Regelungen verlangen nach einer ersten Aufforderung zusätzlich die rechtzeitige gerichtliche Verfolgung. Ob eine Klausel wirksam und auf den Anspruch anwendbar ist, muss geprüft werden.

Warten Sie deshalb nicht auf eine vermeintlich sichere dreijährige Frist. Wir klären Fälligkeit, Form und Inhalt der Geltendmachung sowie gegebenenfalls den nächsten gerichtlichen Schritt. Gesetzlich besonders geschützte Ansprüche können anders zu behandeln sein.

04

Forderungen beziffern und durchsetzen

Stellen Sie die offenen Monate, vereinbarten Beträge und eingegangenen Zahlungen zusammen. Für variable Vergütung und Arbeitszeiten werden weitere Unterlagen benötigt. Wir erstellen eine nachvollziehbare Anspruchsaufstellung und besprechen Aufforderung, Klage und mögliche Einigung.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Kündigungsschutz, Ausgleichsklauseln und mögliche Urlaubsabgeltung zusammen zu prüfen. Bestehen Anzeichen einer Insolvenz, können andere Sicherungswege und Fristen hinzukommen. Bitte weisen Sie uns darauf frühzeitig hin.

Ihre Ansprechpartner

Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Dr. Manfred Radtke und Immo Radtke, LL.M. beraten und vertreten Sie im Arbeitsrecht. Persönlich in Leer und Rhauderfehn, telefonisch oder nach Abstimmung digital.

Dr. Manfred Radtke, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Beratung und Prozessvertretung bei Kündigungen, Abfindungen und arbeitsrechtlichen Konflikten. Ansprechpartner für Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen.

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Immo Radtke, LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Strategische Beratung und gerichtliche Vertretung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Klare Bewertung von Handlungsoptionen, Risiken und wirtschaftlichen Folgen.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen: Lohn und Gehalt

Erste Antworten zur Orientierung. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt von Ihrer Situation, den Unterlagen und bestehenden Fristen ab.

01

Wie lange kann ich ausstehendes Gehalt verlangen?

Das hängt unter anderem von Fälligkeit, wirksamen Ausschlussfristen und Verjährung ab. Vertrag und Tarifregelungen sollten früh geprüft werden.

02

Genügt eine eigene Überstundenliste?

Eine nachvollziehbare Aufstellung ist wichtig. Zusätzlich muss die rechtliche Grundlage geklärt werden, insbesondere die Zurechnung der Mehrarbeit zum Arbeitgeber.

03

Soll ich eine Brutto- oder Nettoforderung nennen?

Arbeitsentgelt wird regelmäßig als Bruttoanspruch betrachtet. Zahlungen und Abzüge sind gesondert zu berücksichtigen. Wir prüfen die richtige Bezifferung.

04

Wer trägt die Anwaltskosten bei einer Lohnklage?

Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz trägt grundsätzlich jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten. Rechtsschutzdeckung und weitere Kostenfragen klären wir anhand des Falls.

Arbeitsrecht · Leer & Rhauderfehn

Klarheit für Ihre nächsten Schritte.

Schildern Sie uns den Sachverhalt und nennen Sie laufende Fristen. Sie finden uns in Leer, Hafenstraße 6c, und in Rhauderfehn, Untenende 9. Wir besprechen mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und die Kosten der weiteren Tätigkeit.

Persönlicher Kontakt

Wir klären Ihr Anliegen.

Eine Mandatsübernahme bedarf der Bestätigung. Bei dringenden Fristen nehmen Sie bitte zusätzlich telefonisch Kontakt auf.

Arbeitsrechtliche Themen

Weitere Themen im Arbeitsrecht

01

Arbeitsrecht

Dr. Manfred Radtke und Immo Radtke, LL.M. beraten und vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte und Betriebsräte. Wir klären Fristen, bewerten Risiken und entwickeln eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie – persönlich in Leer und Rhauderfehn sowie nach Abstimmung digital.

02

Kündigung und Abfindung

Nach einer Kündigung zählen Fristen und eine klare Strategie. Wir prüfen Wirksamkeit, Kündigungsfrist und Sonderkündigungsschutz und vertreten Ihre Interessen bei Weiterbeschäftigung, Verhandlung oder Kündigungsschutzklage.

03

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag kann einen geordneten Wechsel ermöglichen – aber auch Kündigungsschutz, Vergütung und weitere Ansprüche kosten. Wir bewerten Ihren Entwurf und verhandeln das Gesamtpaket.

04

Arbeitgeberberatung

Wir begleiten Unternehmen im laufenden Arbeitsrecht und in Konfliktsituationen. Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Gestaltung, Nachweisen und Handlungsmöglichkeiten – abgestimmt auf die betriebliche Praxis.