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Notarielle Tätigkeiten · Leer & Rhauderfehn

Unterschrifts­beglaubigung.

Für Registeranmeldungen, Grundbucherklärungen oder andere Dokumente kann eine öffentlich beglaubigte Unterschrift erforderlich sein. Wir klären den vorgesehenen Verwendungszweck und bereiten die Beglaubigung vor.

Gut vorbereitet

Notartermin vorbereiten.

Über das Formular können Sie die Angaben für die Vorbereitung übermitteln. Den Termin stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.

Oder sprechen Sie direkt mit uns:

Rhauderfehn
04952 93990

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Was die Unterschrifts­beglaubigung bestätigt

Der Notar bestätigt, dass die bezeichnete Person die Unterschrift vor ihm geleistet oder eine vorhandene Unterschrift als ihre eigene anerkannt hat. Die reine Unterschriftsbeglaubigung bestätigt grundsätzlich nicht die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Wirksamkeit des unterschriebenen Textes. Eine umfassende rechtliche Prüfung und Beratung wie bei einer Beurkundung ist damit nicht verbunden. Die gesetzlichen Pflichten des Notars, insbesondere zur Ablehnung unzulässiger Amtstätigkeit, bleiben bestehen.

Typische Anwendungsfälle sind Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, Löschungsbewilligungen für Grundschulden sowie bestimmte Vollmachten und Zustimmungserklärungen. Welche Form genügt, hängt vom jeweiligen Geschäft ab. Bei einer Grundschuldbestellung mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung reicht eine bloße Unterschriftsbeglaubigung nicht aus.

02

Das Dokument vorab übermitteln

Senden Sie uns den vorgesehenen Text und nennen Sie die empfangende Stelle. Wenn Sie für eine Gesellschaft oder eine andere Person handeln, benötigen wir zusätzlich die Angaben zur Vertretung.

Verwendung im Ausland: Je nach Zielland und Dokument kann eine Apostille oder Legalisation erforderlich sein; in bestimmten Fällen entfällt eine zusätzliche Echtheitsbestätigung. Die Apostille wird von der zuständigen deutschen Stelle erteilt und ersetzt im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens die Legalisation. Die Legalisation erfolgt durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des Empfangsstaates in Deutschland, meist nach deutscher Vorbeglaubigung.

Diese Verfahren betreffen die Echtheit des notariellen Vermerks, nicht die rechtliche Wirksamkeit des Dokumenteninhalts. Teilen Sie uns das Zielland und die Anforderungen der empfangenden Stelle deshalb vor dem Termin mit; auch Übersetzungen können erforderlich sein.

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Identität und Unterschrift im Termin

Bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument im Original mit. Die Unterschrift kann in Gegenwart des Notars geleistet oder eine bereits geleistete Unterschrift anerkannt werden. Unterschreiben Sie nicht ohne Abstimmung vorab, wenn die empfangende Stelle besondere Vorgaben macht. Wir erläutern, welche Unterlagen und weiteren Schritte benötigt werden.

04

Unterschrifts­beglaubigung: Ihre Vorbereitung in Leer und Rhauderfehn

Für Ihr Anliegen können Sie sich an Notar Immo Radtke, LL.M., mit Amtssitz in Rhauderfehn, Untenende 9, oder Notar Wilfried Boelsen mit Amtssitz in Leer, Hafenstraße 6c, wenden. Beide Notare betreuen die Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Teilen Sie uns vorhandene Fristen und bereits abgestimmte Termine bitte frühzeitig mit.

Für das erste Gespräch sind insbesondere hilfreich:

  • Zu unterzeichnendes Dokument und Verwendungszweck
  • Gültiges Ausweisdokument im Original
  • Angaben zu einer möglichen Vertretung oder Auslandsverwendung

Ihre Ansprechpartner

Ihre Notare. Zwei Amtssitze.

Immo Radtke, LL.M., ist Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn. Wilfried Boelsen ist Notar mit Amtssitz in Leer. Die notarielle Tätigkeit erfolgt unabhängig und unparteiisch.

Immo Radtke, LL.M., Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn

Notar · Amtssitz Rhauderfehn

Immo Radtke, LL.M.

Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Rhauderfehn. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Untenende 9 · 26817 Rhauderfehn

Wilfried Boelsen, Notar mit Amtssitz in Leer

Notar · Amtssitz Leer

Wilfried Boelsen

Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Leer. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Hafenstraße 6c · 26789 Leer

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Unterschrifts­beglaubigung

Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.

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Muss ich immer erst im Notariat unterschreiben?

Eine Unterschrift kann vor dem Notar geleistet oder eine bereits geleistete Unterschrift anerkannt werden. Besondere Vorgaben der empfangenden Stelle sollten vorher geklärt werden.

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Ist eine Beglaubigung dasselbe wie eine Beurkundung?

Nein. Bei der Beurkundung werden die Erklärungen rechtlich erläutert, vorgelesen und in einer notariellen Niederschrift festgehalten. Die reine Unterschriftsbeglaubigung hat einen engeren Zweck.

Auch eine beglaubigte Abschrift ist etwas anderes: Sie bestätigt die Übereinstimmung einer Kopie mit dem vorgelegten Dokument. Sie bestätigt weder die Echtheit einer darauf abgebildeten Unterschrift noch die inhaltliche Richtigkeit des Dokuments.

03

Was kostet die notarielle Tätigkeit?

Für die reine Beglaubigung ohne Entwurf gilt regelmäßig eine 0,2-Gebühr nach Nr. 25100 KV GNotKG, mindestens 20 und höchstens 70 Euro. Hinzu kommen Auslagen und 19 Prozent Umsatzsteuer.

Beispiel Vereinsregister: Für die Anmeldung einer Vereinsgründung oder des Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds beträgt die Gebühr ohne Entwurf 20 Euro, mit notariellem Entwurf 30 Euro. Mit Umsatzsteuer sind das 23,80 beziehungsweise 35,70 Euro, jeweils zuzüglich Auslagen. Bei anderen Vorgängen können andere Entwurfs-, Vollzugs- oder Betreuungsgebühren entstehen. Wir erläutern die Kosten anhand Ihres Dokuments.

04

Ist das Formular eine Online-Terminbuchung?

Nein. Das Formular dient der Vorbereitung. Die Terminabstimmung erfolgt persönlich mit unserem Notariat.

Notariat in Leer & Rhauderfehn

Gut vorbereitet in Ihr notarielles Gespräch.

Nutzen Sie das Formular, um die Angaben zu Ihrem Vorhaben zu übermitteln. Wir klären offene Punkte und bereiten die weiteren Schritte mit Ihnen vor.

Persönlich erreichbar

Notartermin vorbereiten.

Die Angaben dienen der Vorbereitung. Die Terminabstimmung und die rechtliche Gestaltung erfolgen persönlich.

Vertiefende Informationen

Passende Informationen zu Ihrem Vorhaben

01

Handelsregister

Änderungen einer Gesellschaft zum Handelsregister anmelden.

02

Vereine und Vereins­register

Vorstandswechsel und Satzungsänderungen zum Vereinsregister anmelden.

03

Grundschuldbestellung

Die Grundschuld für Ihre Immobilienfinanzierung vorbereiten.