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Notarielle Tätigkeiten · Leer & Rhauderfehn
Anmeldungen zum Handelsregister.
Geschäftsführerwechsel, neue Geschäftsanschrift oder eine weitere gesellschaftsrechtliche Änderung: Wir bereiten die erforderliche notarielle Registeranmeldung vor und begleiten ihre elektronische Einreichung.
Gut vorbereitet
Notartermin vorbereiten.
Über das Formular können Sie die Angaben für die Vorbereitung übermitteln. Den Termin stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
01
Welche Änderungen ins Handelsregister gehören
Das Handelsregister macht wesentliche Unternehmensverhältnisse öffentlich nachvollziehbar. Typische Vorgänge sind Gründung, Wechsel der Geschäftsführung, Erteilung oder Erlöschen einer Prokura, Änderung von Firma oder Sitz, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen sowie Auflösung und Liquidation.
Abteilung A erfasst insbesondere Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG; Abteilung B insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Das Gesellschaftsregister einer eGbR und das Vereinsregister sind davon zu unterscheiden.
02
Beschluss und Registerwirkung unterscheiden
Eine interne Entscheidung ersetzt die erforderliche Registeranmeldung nicht. Umgekehrt lässt eine noch fehlende Eintragung nicht jede Änderung unwirksam werden. Beispielsweise wird eine wirksame Geschäftsführerbestellung grundsätzlich bereits durch Bestellung und Annahme wirksam; die Anmeldung macht die Änderung im Register nachvollziehbar.
Eine Änderung des GmbH-Gesellschaftsvertrags wird dagegen grundsätzlich erst mit ihrer Handelsregistereintragung wirksam. Auch Gründung und Umwandlung haben eigene Eintragungswirkungen. Deshalb klären wir für Ihren konkreten Vorgang, welche Beschlüsse, Urkunden und Zustimmungen benötigt werden und ab wann die Änderung umgesetzt werden kann.
03
Unterschrift und elektronische Anmeldung
Die Handelsregisteranmeldung ist grundsätzlich elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Nicht jeder zugrunde liegende Beschluss muss deshalb selbst beurkundet werden. Bei einer GmbH-Satzungsänderung ist die notarielle Beurkundung des Beschlusses jedoch erforderlich.
Wir bereiten Anmeldung und Anlagen vor, klären, wer unterschreiben muss, und übermitteln die Unterlagen an das Registergericht. Neue Geschäftsführer müssen gegebenenfalls gesetzlich vorgeschriebene persönliche Versicherungen abgeben. Registervollzug und etwaige Rückfragen betreuen wir anschließend.
Änderungen bei wirtschaftlich Berechtigten können zusätzliche Meldungen an das Transparenzregister auslösen. Die Handelsregisteranmeldung ersetzt diese nicht automatisch. Prüfen Sie außerdem vermeintliche Registerrechnungen sorgfältig und fragen Sie bei Zweifeln vor einer Zahlung nach.
04
Handelsregister: Ihre Vorbereitung in Leer und Rhauderfehn
Für Ihr Anliegen können Sie sich an Notar Immo Radtke, LL.M., mit Amtssitz in Rhauderfehn, Untenende 9, oder Notar Wilfried Boelsen mit Amtssitz in Leer, Hafenstraße 6c, wenden. Beide Notare betreuen die Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Teilen Sie uns vorhandene Fristen und bereits abgestimmte Termine bitte frühzeitig mit.
Für das erste Gespräch sind insbesondere hilfreich:
- Firma, Sitz und Handelsregisternummer
- Beschlüsse und aktuelle Gesellschaftsunterlagen
- Daten der beteiligten Personen und beabsichtigte Änderung
Ihre Ansprechpartner
Ihre Notare. Zwei Amtssitze.
Immo Radtke, LL.M., ist Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn. Wilfried Boelsen ist Notar mit Amtssitz in Leer. Die notarielle Tätigkeit erfolgt unabhängig und unparteiisch.

Notar · Amtssitz Rhauderfehn
Immo Radtke, LL.M.
Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Rhauderfehn. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.
Untenende 9 · 26817 Rhauderfehn

Notar · Amtssitz Leer
Wilfried Boelsen
Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Leer. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.
Hafenstraße 6c · 26789 Leer
Häufige Fragen
Häufige Fragen: Handelsregister
Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.
01
Müssen alle Gesellschafter zur Anmeldung erscheinen?
Nicht automatisch. Wer die Anmeldung abgeben muss, hängt vom Vorgang, von der Rechtsform und der Vertretungsregelung ab. Bei einem Geschäftsführerwechsel bestehen andere Anforderungen als bei einer KG-Änderung oder Liquidation.
02
Ist jede Änderung erst nach Eintragung wirksam?
Nein. Manche Eintragungen machen eine bereits eingetretene Änderung bekannt; andere sind Voraussetzung der Wirksamkeit. Eine GmbH-Satzungsänderung gehört grundsätzlich zur zweiten Gruppe.
03
Kann ich die Anmeldung selbst per E-Mail schicken?
Eine gewöhnliche E-Mail erfüllt die Form der Handelsregisteranmeldung nicht. Wir übernehmen die erforderliche Beglaubigung und elektronische Übermittlung. Gesetzlich zugelassene notarielle Online-Verfahren können je nach Vorgang in Betracht kommen.
04
Was bestimmen Kosten und Bearbeitungsdauer?
Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Vorgang, dem maßgeblichen Geschäftswert und den erforderlichen Tätigkeiten. Die Dauer hängt auch von vollständigen Unterlagen und der Prüfung des Registergerichts ab.
Notariat in Leer & Rhauderfehn
Gut vorbereitet in Ihr notarielles Gespräch.
Nutzen Sie das Formular, um die Angaben zu Ihrem Vorhaben zu übermitteln. Wir klären offene Punkte und bereiten die weiteren Schritte mit Ihnen vor.
Persönlich erreichbar
Notartermin vorbereiten.
Die Angaben dienen der Vorbereitung. Die Terminabstimmung und die rechtliche Gestaltung erfolgen persönlich.
Vertiefende Informationen
Passende Informationen zu Ihrem Vorhaben
01
Unternehmensgründung
Satzung, Beurkundung und Registeranmeldung für die Gründung.
02
Anteilsübertragung
GmbH-Anteile übertragen und Beteiligungsverhältnisse regeln.
03
eGbR
Die Anmeldung einer GbR zum Gesellschaftsregister vorbereiten.
Zum Nachlesen
Ausgewählte Gesetze und Fachinformationen zum Thema.
§ 12 HGB – Registeranmeldung
Gesetzliche Grundlage · externe Quelle
§ 54 GmbHG – Satzungsänderungen
Gesetzliche Grundlage · externe Quelle
§ 20 GwG – Transparenzpflichten
Gesetzliche Grundlage · externe QuelleUnternehmen gründen und gestaltenDie Bundesnotarkammer erklärt Gründung, Registeranmeldungen, Anteilsübertragung und Nachfolge.