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Notarielle Tätigkeiten · Leer & Rhauderfehn

Grundschuldbestellung.

Für die Immobilienfinanzierung verlangt die Bank häufig eine Grundschuld. Wir bereiten die notarielle Urkunde anhand der Bankunterlagen vor, erläutern die Erklärungen und begleiten die erforderlichen Grundbuchanträge.

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Sprechen Sie mit uns über die benötigten Unterlagen. Den Termin stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.

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Rhauderfehn
04952 93990

01

Grundschuld, Darlehen und Sicherungszweck

Die Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Sicherungsrecht. Sie ermöglicht der Bank unter den vereinbarten und gesetzlichen Voraussetzungen den Zugriff auf das Grundstück. Der Darlehensvertrag regelt dagegen Kreditbetrag, Laufzeit und Rückzahlung. Beide Rechtsverhältnisse sind voneinander zu unterscheiden.

Die Sicherungszweckerklärung verbindet die Grundschuld mit den abzusichernden Forderungen. Sie legt fest, welche Schulden die Sicherheit erfasst. Das kann ein bestimmtes Darlehen betreffen oder weiter reichen. Diese Vereinbarung sollte deshalb zusammen mit den Bankunterlagen geprüft werden.

02

Zinsen, Haftung und Vollstreckung verstehen

In Grundschuldbestellungsformularen stehen häufig deutlich höhere Zinsen als im Kreditvertrag. Diese Grundschuldzinsen erweitern den Sicherungsrahmen; sie sind nicht mit den laufend zu zahlenden Darlehenszinsen gleichzusetzen. Welche Forderungen tatsächlich gesichert werden, ergibt sich aus dem Zusammenspiel mit der Sicherungsvereinbarung.

Die Urkunde kann außerdem ein persönliches Schuldversprechen und eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung enthalten. Das betrifft gegebenenfalls auch weiteres Vermögen und ermöglicht Vollstreckung ohne vorheriges Klageverfahren, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wir erläutern die einzelnen Erklärungen und deren Reichweite im Termin.

03

Bestellung, Rang und spätere Löschung

Senden Sie uns das Grundschuldbestellungsformular der Bank, Grundbuchangaben und gegebenenfalls den Kaufvertrag. Wir stimmen Eigentümer, Darlehensnehmer, benötigte Vollmachten und den gewünschten Rang der Grundschuld ab. Der Rang beeinflusst, in welcher Reihenfolge Gläubiger bei einer Verwertung berücksichtigt werden.

Nach der Beurkundung beantragen wir die Eintragung. Ob und wann die Bank auszahlt, hängt von ihren Auszahlungsvoraussetzungen ab. Eine bestimmte Auszahlung allein aufgrund des Notartermins lässt sich deshalb nicht zusagen.

Die vollständige Tilgung des Darlehens löscht die Grundschuld nicht automatisch. Für eine Löschung werden insbesondere die Bewilligung des Gläubigers und die erforderliche Eigentümerzustimmung benötigt. Eine stehen gelassene oder abgetretene Grundschuld kann unter passenden Voraussetzungen für eine spätere Finanzierung genutzt werden.

04

Grundschuldbestellung: Ihre Vorbereitung in Leer und Rhauderfehn

Für Ihr Anliegen können Sie sich an Notar Immo Radtke, LL.M., mit Amtssitz in Rhauderfehn, Untenende 9, oder Notar Wilfried Boelsen mit Amtssitz in Leer, Hafenstraße 6c, wenden. Beide Notare betreuen die Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Teilen Sie uns vorhandene Fristen und bereits abgestimmte Termine bitte frühzeitig mit.

Für das erste Gespräch sind insbesondere hilfreich:

  • Grundschuldbestellungsformular der Bank
  • Objektanschrift und Grundbuchangaben
  • Kaufvertragsdaten und gewünschter Finanzierungsablauf

Ihre Ansprechpartner

Ihre Notare. Zwei Amtssitze.

Immo Radtke, LL.M., ist Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn. Wilfried Boelsen ist Notar mit Amtssitz in Leer. Die notarielle Tätigkeit erfolgt unabhängig und unparteiisch.

Immo Radtke, LL.M., Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn

Notar · Amtssitz Rhauderfehn

Immo Radtke, LL.M.

Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Rhauderfehn. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Untenende 9 · 26817 Rhauderfehn

Wilfried Boelsen, Notar mit Amtssitz in Leer

Notar · Amtssitz Leer

Wilfried Boelsen

Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Leer. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Hafenstraße 6c · 26789 Leer

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Grundschuldbestellung

Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.

01

Sind die Grundschuldzinsen meine Kreditzinsen?

Nein. Die im Grundbuch gesicherten Zinsen beschreiben den Sicherungsrahmen. Der tatsächliche Kreditzins und die Zahlungspflichten richten sich nach dem Darlehensvertrag und den weiteren Vereinbarungen mit der Bank.

02

Kann ich die Grundschuld vor dem Eigentumserwerb bestellen?

Bei einem Immobilienkauf kann eine entsprechend begrenzte Belastungsvollmacht des Verkäufers dies ermöglichen. Der Kaufvertrag und die Bankunterlagen müssen dafür zusammenpassen; der Verkäufer muss vor einer ungesicherten Inanspruchnahme geschützt bleiben.

03

Erlischt die Grundschuld nach der letzten Kreditrate?

Nein. Sie besteht im Grundbuch fort. Ob Löschung, Abtretung oder eine spätere Wiederverwendung sinnvoll sind, hängt von Ihren Plänen und den Vereinbarungen mit dem Gläubiger ab.

04

Welche Kosten entstehen?

Notar- und Grundbuchgebühren richten sich nach dem GNotKG und regelmäßig nach dem Grundschuldbetrag. Urkundengestaltung, Vollzug und gegebenenfalls zusätzliche Tätigkeiten beeinflussen die Kosten. Wir erläutern die Berechnung anhand der Bankunterlagen.

Notariat in Leer & Rhauderfehn

Gut vorbereitet in Ihr notarielles Gespräch.

Kontaktieren Sie unser Notariat, um die Unterlagen für Ihr Vorhaben abzustimmen. Wir klären offene Punkte und bereiten die weiteren Schritte mit Ihnen vor.

Persönlich erreichbar

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Die Angaben dienen der Vorbereitung. Die Terminabstimmung und die rechtliche Gestaltung erfolgen persönlich.

Vertiefende Informationen

Passende Informationen zu Ihrem Vorhaben

01

Immobilienkauf

Kaufvertrag, Finanzierung und Eigentumsübertragung vorbereiten.

02

Unterschrifts­beglaubigung

Form und Voraussetzungen einer öffentlichen Beglaubigung.

03

Notar

Überblick über unsere notariellen Tätigkeiten.