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Notarielle Tätigkeiten · Leer & Rhauderfehn

Vereine und Vereins­register.

Ein neuer Vorstand oder eine geänderte Satzung: Für die Registeranmeldung müssen Beschlüsse und Unterlagen zusammenpassen. Wir begleiten Vereine bei der notariellen Vorbereitung und elektronischen Einreichung zum Vereinsregister.

Gut vorbereitet

Notartermin vorbereiten.

Über das Formular können Sie die Angaben für die Vorbereitung übermitteln. Den Termin stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.

Oder sprechen Sie direkt mit uns:

Rhauderfehn
04952 93990

01

Vereinsgründung und Eintragung

Ein nicht wirtschaftlicher Verein erlangt seine Rechtsfähigkeit als eingetragener Verein durch die Eintragung im Vereinsregister. Dafür sollen mindestens sieben Mitglieder vorhanden sein. Die Gründungsversammlung beschließt die Satzung und wählt den Vorstand; Gründungsprotokoll und Satzung bilden die Grundlage der Anmeldung.

Die Satzung muss insbesondere Zweck, Namen, Sitz und den Willen zur Eintragung erkennen lassen. Hinzu kommen Regelungen etwa zu Mitgliedschaft, Beiträgen, Vorstand und Mitgliederversammlung. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist eine gesonderte steuerliche Frage und erfolgt nicht automatisch mit der Registereintragung. Bei entsprechendem Ziel sollte die Satzung früh mit dem Finanzamt abgestimmt werden.

02

Vorstand und Satzungsänderung anmelden

Bei einem Vorstandswechsel sind insbesondere Wahlbeschluss, Annahme der Wahl und die satzungsmäßige Vertretungsregelung wichtig. Eine wirksame Bestellung hängt grundsätzlich nicht erst von der Eintragung ab; die Änderung muss aber zum Register angemeldet werden.

Eine Satzungsänderung wird dagegen erst mit der Eintragung ins Vereinsregister wirksam. Benötigt werden der Änderungsbeschluss und der vollständige, mit den Beschlüssen übereinstimmende Satzungswortlaut. Einladung, Tagesordnung, Beschlussfähigkeit und erforderliche Mehrheit müssen zu Gesetz und bisheriger Satzung passen. Eine notarielle Beglaubigung heilt keine fehlerhafte Vereinsentscheidung.

03

Unterlagen und Unterschriften vorbereiten

Übermitteln Sie die aktuelle Satzung, Registerdaten, Einladung und Versammlungsprotokoll mit den gefassten Beschlüssen. Bei Neuwahlen benötigen wir die Personalien der anzumeldenden Vorstandsmitglieder und Angaben zur Wahlannahme. Bei einer Satzungsänderung helfen eine Gegenüberstellung und der vollständige neue Wortlaut.

Die Anmeldung unterschreiben die nach Gesetz und Satzung erforderlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder; es muss nicht in jedem Fall der gesamte Vorstand erscheinen. Wir klären die Mitwirkung vorab, beglaubigen die Unterschriften und reichen die Anmeldung elektronisch ein.

04

Vereine und Vereins­register: Ihre Vorbereitung in Leer und Rhauderfehn

Für Ihr Anliegen können Sie sich an Notar Immo Radtke, LL.M., mit Amtssitz in Rhauderfehn, Untenende 9, oder Notar Wilfried Boelsen mit Amtssitz in Leer, Hafenstraße 6c, wenden. Beide Notare betreuen die Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Teilen Sie uns vorhandene Fristen und bereits abgestimmte Termine bitte frühzeitig mit.

Für das erste Gespräch sind insbesondere hilfreich:

  • Aktuelle Satzung und Registerdaten
  • Einladung, Versammlungsprotokoll und Beschlüsse
  • Personalien der anzumeldenden Vorstandsmitglieder

Ihre Ansprechpartner

Ihre Notare. Zwei Amtssitze.

Immo Radtke, LL.M., ist Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn. Wilfried Boelsen ist Notar mit Amtssitz in Leer. Die notarielle Tätigkeit erfolgt unabhängig und unparteiisch.

Immo Radtke, LL.M., Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn

Notar · Amtssitz Rhauderfehn

Immo Radtke, LL.M.

Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Rhauderfehn. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Untenende 9 · 26817 Rhauderfehn

Wilfried Boelsen, Notar mit Amtssitz in Leer

Notar · Amtssitz Leer

Wilfried Boelsen

Ihr Ansprechpartner für die notarielle Vorbereitung und Beurkundung in Leer. Wir besprechen die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte mit Ihnen.

Hafenstraße 6c · 26789 Leer

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Vereine und Vereins­register

Erste Antworten zur Orientierung. Die konkrete Einschätzung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Unterlagen ab.

01

Brauchen wir für die Eintragung sieben Mitglieder?

Die erstmalige Eintragung soll nur erfolgen, wenn mindestens sieben Mitglieder vorhanden sind. Für einen bereits eingetragenen Verein gelten bei einem späteren Rückgang eigene Regeln; die Zahl sieben ist keine dauernde Mindestzahl für jede Vereinsentscheidung.

02

Ist die neue Satzung sofort nach dem Beschluss gültig?

Eine Satzungsänderung wird grundsätzlich erst mit ihrer Eintragung wirksam. Bis dahin ist die bisherige Satzung zu beachten. Das ist insbesondere bei neu geregelten Vertretungsbefugnissen wichtig.

03

Müssen alle Vorstandsmitglieder unterschreiben?

Das richtet sich nach der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vertretungsregelung sowie dem anzumeldenden Vorgang. Schicken Sie uns die Satzung und das Protokoll vorab, damit wir die benötigten Unterschriften bestimmen können.

04

Bestätigt die Eintragung unsere Gemeinnützigkeit?

Nein. Vereinsregister und steuerliche Gemeinnützigkeit sind getrennte Verfahren. Die steuerlichen Voraussetzungen und entsprechende Satzungsformulierungen sollten rechtzeitig mit Finanzamt oder steuerlicher Beratung geklärt werden.

Notariat in Leer & Rhauderfehn

Gut vorbereitet in Ihr notarielles Gespräch.

Nutzen Sie das Formular, um die Angaben zu Ihrem Vorhaben zu übermitteln. Wir klären offene Punkte und bereiten die weiteren Schritte mit Ihnen vor.

Persönlich erreichbar

Notartermin vorbereiten.

Die Angaben dienen der Vorbereitung. Die Terminabstimmung und die rechtliche Gestaltung erfolgen persönlich.

Vertiefende Informationen

Passende Informationen zu Ihrem Vorhaben

01

Unterschrifts­beglaubigung

Form und Voraussetzungen einer öffentlichen Beglaubigung.

02

Handelsregister

Änderungen einer Gesellschaft zum Handelsregister anmelden.

03

Notar

Überblick über unsere notariellen Tätigkeiten.