Notarielle Erbauseinandersetzung · Rhauderfehn · Leer
Erbauseinandersetzung beim Notar in Rhauderfehn und Leer.
Erbauseinandersetzung bedeutet, einen gemeinschaftlichen Nachlass verbindlich auf die Miterben zu verteilen. Unsere Notare in Rhauderfehn und Leer entwerfen, erläutern und beurkunden die passende Vereinbarung – neutral, verständlich und mit Blick auf den sicheren Vollzug.
Unterlagen digital einreichen
Auseinandersetzung vorbereiten.
Sicher vorbereitet. Persönlich erläutert. Notariell vollzogen.
Einvernehmlich gestalten
Nachlass verbindlich und praktikabel aufteilen.
Fällt ein Nachlass mehreren Personen gemeinsam zu, entsteht eine Erbengemeinschaft. Die einzelnen Gegenstände gehören zunächst nicht einzelnen Miterben, sondern der Gemeinschaft. Erst durch die Erbauseinandersetzung werden Immobilien, Konten, Wertpapiere, Hausrat, Unternehmensbeteiligungen und sonstige Vermögenswerte konkret zugeordnet.
Unsere Notare Immo Radtke, LL.M., mit Amtssitz in Rhauderfehn, und Wilfried Boelsen mit Amtssitz in Leer begleiten die Beteiligten bei einer einvernehmlichen Regelung. Sie erforschen den gemeinsamen Willen, erläutern die rechtliche Tragweite und gestalten einen ausgewogenen Vertrag. Der Notar ist dabei unabhängig und neutral; er vertritt nicht die Interessen eines einzelnen Miterben.
Typische Vertragsinhalte
Was eine notarielle Erbauseinandersetzung regeln kann.
Eine notarielle Erbauseinandersetzung kann den gesamten Nachlass oder nur einzelne Vermögenswerte erfassen. Entscheidend ist, dass Zuordnung, Gegenleistungen, Haftung, Besitzübergang und Vollzug zusammenpassen. Häufig stehen folgende Punkte im Mittelpunkt:
01
Immobilien im Nachlass
Gehören Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen zum Nachlass, kann vereinbart werden, welcher Miterbe das Eigentum übernimmt. Der Vertrag regelt regelmäßig Ausgleichszahlungen, Besitzübergang, Kosten, bestehende Mietverhältnisse und die Umschreibung im Grundbuch.
02
Abfindungs- und Ausgleichszahlungen
Erhält ein Miterbe Vermögenswerte über seiner rechnerischen Erbquote, können Abfindungs- oder Ausgleichszahlungen vereinbart werden. Fälligkeit, Verzinsung, Sicherheiten und Zahlungsnachweise sollten eindeutig formuliert sein.
03
Konten, Wertpapiere und Hausrat
Bankguthaben, Depots, Fahrzeuge, Schmuck, Kunst und Hausrat lassen sich im Vertrag konkret zuordnen. Eine klare Beschreibung verhindert spätere Missverständnisse darüber, welche Gegenstände bereits übergeben wurden und wer noch Ansprüche erfüllt.
04
Rechte, Belastungen und Verbindlichkeiten
Darlehen, Grundschulden, Wohnrechte, Nießbrauch, Vermächtnisse und sonstige Nachlassverbindlichkeiten müssen in die Teilung einbezogen werden. Der Vertrag kann festlegen, wer wirtschaftlich belastet wird und welche Zustimmungen Dritter benötigt werden.
05
Unternehmen und Gesellschaftsanteile
Bei Unternehmen und Gesellschaftsanteilen sind Gesellschaftsvertrag, Zustimmungserfordernisse und Registerfolgen zu prüfen. Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen erfordert notarielle Form; auch steuerliche und betriebliche Folgen sollten früh mit den Beratern abgestimmt werden.
06
Grundbuch- und Registervollzug
Nach der Beurkundung veranlassen wir den vereinbarten Vollzug, insbesondere Anträge an das Grundbuchamt und erforderliche Registeranmeldungen. Offene Genehmigungen, Löschungsunterlagen und Fälligkeitsvoraussetzungen werden nachvollziehbar koordiniert.
Vor dem Entwurf
Sechs Punkte für einen belastbaren Vertragsentwurf.
Je vollständiger die Informationen zu Erbfolge und Nachlass vorliegen, desto zielgerichteter kann der notarielle Entwurf vorbereitet werden. Der digitale Fragebogen führt durch die wesentlichen Angaben und erleichtert die Zuordnung der Unterlagen.
01
Erbfolge und Beteiligte
Benötigt werden Angaben zu Erblasser, Erben, Erbquoten und dem Nachweis der Erbfolge. Maßgeblich können Erbschein, notarielles Testament oder Erbvertrag samt Eröffnungsprotokoll sein.
02
Vollständiger Nachlass
Eine Übersicht über Immobilien, Konten, Depots, Beteiligungen, bewegliche Gegenstände und Verbindlichkeiten bildet die wirtschaftliche Grundlage der Vereinbarung. Unklare Positionen sollten vor der Beurkundung aufgearbeitet werden.
03
Werte und Stichtage
Für Ausgleichszahlungen und steuerliche Einordnung können belastbare Werte erforderlich sein. Bei Immobilien kommen Gutachten, Bodenrichtwerte oder gemeinsam akzeptierte Bewertungen in Betracht.
04
Vorempfänge und Ausgleichsposten
Frühere Zuwendungen, bereits entnommene Beträge, Nutzungen und von einzelnen Miterben getragene Kosten können die wirtschaftliche Einigung beeinflussen. Die Beteiligten sollten festlegen, was abschließend ausgeglichen wird.
05
Finanzierung und Steuern
Ausgleichszahlungen müssen finanzierbar sein. Bestehen steuerliche Fragen, sollte rechtzeitig eine Steuerberatung einbezogen werden. Der Notar erläutert die rechtliche Gestaltung, übernimmt aber keine individuelle Steuerberatung.
06
Einigung und Vollzug
Vor der Beurkundung muss Einigkeit über die wesentlichen Punkte bestehen. Der Entwurf macht Regelungen und Folgen transparent; Änderungswünsche können anschließend geordnet abgestimmt werden.
So läuft es ab
Klarer Ablauf vom Fragebogen bis zum Vollzug.
Von der ersten Datenerfassung bis zum Grundbuchvollzug erhalten alle Beteiligten einen nachvollziehbaren Ablauf. Unsere Notariate in Rhauderfehn und Leer stimmen die Bearbeitung eng ab und benennen offen, welche Unterlagen oder Erklärungen noch fehlen.
01
Fragebogen und Unterlagen
Über das Formular erfassen Sie Beteiligte, Nachlasswerte und die gewünschte Aufteilung. Urkunden und Übersichten können anschließend geordnet nachgereicht werden.
02
Vorbesprechung und Ziele
Im Vorgespräch klären wir den gemeinsamen Regelungswunsch, Formfragen und den weiteren Ablauf. Bei erkennbaren Interessengegensätzen weisen wir auf die neutrale Rolle des Notars hin.
03
Entwurf und Abstimmung
Wir erstellen den Vertragsentwurf und übersenden ihn den Beteiligten zur Prüfung. Rückfragen und Änderungswünsche werden vor dem Beurkundungstermin abgestimmt.
04
Beurkundung und Vollzug
Im Termin wird die Urkunde vollständig vorgelesen und erläutert. Anschließend veranlassen wir den Vollzug, etwa Eigentumsumschreibungen, Genehmigungen und Registeranmeldungen.
Häufige Fragen
Fragen zur Erbauseinandersetzung beim Notar.
Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung zur notariellen Erbauseinandersetzung. Welche Gestaltung passt, hängt vom Nachlass, der Erbfolge und der Einigung der Beteiligten ab.
01
Wann muss eine Erbauseinandersetzung zum Notar?
Eine notarielle Beurkundung ist insbesondere erforderlich, wenn Grundstücke oder GmbH-Geschäftsanteile übertragen werden. Auch darüber hinaus bietet eine notarielle Gesamtvereinbarung Rechtssicherheit, eindeutige Nachweise und einen koordinierten Vollzug.
02
Müssen alle Miterben mitwirken?
Für eine vollständige Erbauseinandersetzung müssen grundsätzlich alle betroffenen Miterben mitwirken. Einzelne Teilregelungen sind möglich, wenn sie rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll abgegrenzt werden können.
03
Kann ein Miterbe die Immobilie übernehmen?
Ja. Häufig übernimmt ein Miterbe eine Immobilie und leistet an die übrigen Miterben einen finanziellen Ausgleich. Der notarielle Vertrag regelt Eigentumsübergang, Zahlung, Sicherung und die Behandlung bestehender Belastungen.
04
Was kostet die notarielle Erbauseinandersetzung?
Die Notarkosten richten sich gesetzlich nach dem Geschäftswert und dem Umfang der notariellen Tätigkeit. Für dieselbe Tätigkeit gelten bei allen Notaren dieselben gesetzlichen Gebühren. Nach Kenntnis der Eckdaten kann die Kostenstruktur eingeordnet werden.
05
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hilfreich sind Erbnachweise, Ausweisdaten, Grundbuchangaben, Bank- und Depotübersichten, Darlehensunterlagen, Gesellschaftsverträge sowie eine Darstellung der gewünschten Verteilung. Der Fragebogen nennt die benötigten Angaben Schritt für Schritt.
06
Was gilt, wenn sich die Miterben streiten?
Der Notar darf keinen Miterben einseitig beraten oder vertreten. Bei einem Streit über Auskunft, Bewertung, Nutzung oder Teilung ist zunächst anwaltliche Beratung sinnvoll. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur anwaltlichen Beratung bei Erbengemeinschaften.
Jetzt vorbereiten
Erbauseinandersetzung digital anstoßen.
Mit dem digitalen Fragebogen übermitteln Sie die wesentlichen Daten zur Erbfolge, zum Nachlass und zur gewünschten Verteilung. Anschließend meldet sich unser Notariat aus Rhauderfehn oder Leer wegen der nächsten Schritte und der noch benötigten Unterlagen.
Ihre Notare
Zwei Notare. Zwei Amtssitze. Eine verlässliche Gestaltung.
Die Erbauseinandersetzung wird an beiden Amtssitzen notariell betreut. Immo Radtke, LL.M., ist Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn. Wilfried Boelsen ist Notar mit Amtssitz in Leer. Beide Standorte begleiten Beurkundungen für Mandanten aus dem Landkreis Leer, Ostfriesland, Papenburg und dem nördlichen Emsland.
NOTAR · AMTSSITZ RHAUDERFEHN
Immo Radtke, LL.M.
Immo Radtke, LL.M., gestaltet und beurkundet Erbauseinandersetzungsverträge am Amtssitz Rhauderfehn. Er erläutert die Vereinbarung neutral, koordiniert erforderliche Erklärungen und begleitet den Vollzug.
Erbauseinandersetzung · Immobilien · Grundbuchvollzug
NOTAR · AMTSSITZ LEER
Wilfried Boelsen
Wilfried Boelsen gestaltet und beurkundet Erbauseinandersetzungsverträge am Amtssitz Leer. Als Fachanwalt für Erbrecht verfügt er zudem über besondere Erfahrung mit erbrechtlichen Strukturen und Nachlassgestaltungen.
Erbauseinandersetzung · Erbrecht · Registervollzug
Formular
Unterlagen zur Erbauseinandersetzung online erfassen.
Erfassen Sie Beteiligte, Erbfolge, Nachlasswerte und die gewünschte Verteilung bequem online. Die Angaben werden unserem Notariat strukturiert übermittelt und bilden die Grundlage für Rückfragen und den Urkundenentwurf.