Fachanwalt Arbeitsrecht Leer
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leer – wir beraten und vertreten Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Kündigungen, Abfindungsverhandlungen und gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren.
Arbeitsrechtliche Konflikte sind häufig mit erheblichen wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen verbunden. Eine Kündigung kann die berufliche Existenz betreffen, eine Abmahnung kann die Grundlage für weitere Maßnahmen bilden, und ein Aufhebungsvertrag kann langfristige sozialrechtliche Folgen haben. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leer schafft Klarheit über Fristen, Risiken und Erfolgsaussichten.
Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht in Leer
Die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung erfolgt durch Dr. Manfred Radtke und Immo Radtke, LL.M., beide Fachanwälte für Arbeitsrecht. Der Fachanwaltstitel setzt besondere theoretische Kenntnisse sowie eine Vielzahl nachgewiesener praktischer Fälle im Arbeitsrecht voraus. Die Spezialisierung gewährleistet eine vertiefte Auseinandersetzung mit aktueller Rechtsprechung und arbeitsrechtlicher Entwicklung.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Leer vertreten wir Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht. Ziel ist stets eine sachgerechte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung – sei es die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, eine angemessene Abfindung oder eine rechtssichere Gestaltung arbeitsvertraglicher Regelungen.
Kündigung erhalten – jetzt richtig handeln
Nach Zugang einer Kündigung läuft regelmäßig eine dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung meist als wirksam – selbst wenn sie inhaltlich angreifbar gewesen wäre. Deshalb sollte unmittelbar geprüft werden, ob formelle oder materielle Fehler vorliegen.
5 Schritte nach Erhalt einer Kündigung
- Zugang der Kündigung dokumentieren.
- Kündigungsfrist und arbeitsvertragliche Regelungen prüfen.
- Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage beachten.
- Meldung bei der Agentur für Arbeit vornehmen.
- Rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leer veranlassen.
Abfindung und Vergleich
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht grundsätzlich nicht automatisch. In der Praxis entstehen Abfindungen häufig im Rahmen gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleiche. Die Höhe hängt von zahlreichen Faktoren ab, unter anderem von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, den Erfolgsaussichten der Klage und der wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leer prüft, ob eine Kündigung angreifbar ist und welche strategische Vorgehensweise wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
Weitere Schwerpunkte im Arbeitsrecht
Häufige Fragen zum Thema Arbeitsrecht
Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
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